Am 5.5. legt die Friedrich-Ebert-Stiftung Vorschläge für die Weiterentwicklung der Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein vor.
Flüchtlingspolitik:
- Auf- bzw. Ausbau einer behördenunabhängigen Verfahrensberatung sowohl für Asylbewerber_innen in Erstaufnahmeeinrichtungen als auch für dezentral Wohnverpflichtete sowie Menschen in Abschiebehaft
- Entwicklung eines Landesaufnahmeprogramms für das Resettlement von Geflüchteten aus Lagern in EU-Grenzstaaten in aufnahmebereite Kommunen („Sichere Häfen“)
- Finanzierung zusätzlicher Plätze in Integrationskursen für Geflüchtete, die vom Bund nicht zugelassen sind
- Überführung der seit 50 Jahren bestehenden Projektfinanzierung der Migrationsberatung in eine Regelfinanzierung des Landes
- mindestens anteilige Zweckbindung der Integrationspauschalen für Kreise und Kommunen
Zugänge zu Bildung und Arbeit:
- Einführung des Rechts auf einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss für alle schulpflichtigen Jugendlichen und für junge Erwachsene, die keinen hier anerkannten Schulabschluss haben
- interkulturelle Öffnung von Schulen und anderen Bildungsinstitutionen sowie gezielte Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst des Landes
- Aufwertung der Lehrenden in Sprachkursen und kostendeckende Verwaltungspauschalen für die Trägerinstitutionen von Sprach- bzw. Integrationskursen
- Verstetigung der Beratungsstruktur zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im gesamten Bundesland bei gleichzeitiger Sicherstellung der Finanzierung
- den sogenannten Spurwechsel bei bestehendem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen für geduldete Menschen ermöglichen
Teilhabeförderung und Antidiskriminierung
- Schleswig-Holstein braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz, u. a. mit Verbandsklagerecht und einem Rechtshilfefonds
- Ausweitung der Anlauf- und Beratungsstellen für die Opfer von Diskriminierung
- Runder Tisch mit Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften zur Entwicklung von Maßnahmen zur Diskriminierungsprävention im Arbeitsleben
Zugang zur Gesundheitsversorgung für Alle
- Zugang zu medizinischer Grundversorgung unabhängig von der Unterbringungsform und dem Aufenthaltsstatus für jeden Menschen in Schleswig-Holstein
- Abschaffung der Übermittlungspflicht von Gesundheitseinrichtungen gegenüber Behörden
- Evaluation und Weiterentwicklung der Gesundheitskarte