Bild: Laptop von Денис Евстратов lizenziert unter Unsplash License
In dem Workshop beschäftigen wir uns in einem ersten Schwerpunkt mit den wichtigsten Presserechtsfällen aus der jüngeren Vergangenheit und gehen der Frage auf den Grund, was für Journalist_innen und Satiriker_innen erlaubt ist. Verdächtige, Opfer, aber auch Wirtschaftsunternehmen haben in Abstufungen Persönlichkeitsrechte. Können Sie interne Papiere, die Ihnen zugespielt wurden, ohne Weiteres veröffentlichen? Und was tun, wenn vor Veröffentlichung eine "Unterlassungserklärung" in die Redaktion flattert? Wir klären, was wann zu beachten ist. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Urheberrecht. Welches Video und Fotomaterial aus welchen Quellen dürfen von Journalist_innen, Pressestellen und Medienhäusern unter welchen Bedingungen verwendet werden? Das Internet und die Sozialen Medien scheinen eine endlose Quelle zu sein. Juristisch liegt aber genau hier eine der größten Fallen. Der dritte Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der Kriminalberichterstattung. Wie läuft ein Strafverfahren ab und woher erhalten Journalist_innen wertvolle Informationen?
Methoden
Kompetenzgewinn
Seminarleitung
Thomas G. Becker, Journalist, EU-Experte, Jurist, Essen
Journalisten Akademie | Berufsrolle und zusätzliche Qualifikationen
Leitung
Carla Schulte-Breidenbach
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Referent
Marcus Hammes
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Organisation
Julia Möltgen
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