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Politik und Gesellschaft
Online International Politics and Society 3/2000 |
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Peter Wahl Zwischen Hegemonialinteressen, Global Governance
und Demokratie Zur Krise der WTO
Die WTO, bei ihrer Gründung 1995 noch als Speerspitze der Globalisierung
gefeiert, ist seit ihrer Ministerkonferenz in Seattle in einer Krise,
von der sie sich bis heute nicht erholt hat. Trotz allen demonstrativem
Zweckoptimismus von Politikern und Diplomaten mußte WTO-Generalsekretär
Moore erst jüngst wieder zugeben, daß ein „Konsens über eine neue Runde
nicht in Reichweite ist.“[1] Das Scheitern der Ministerkonferenz
in Seattle und die spektakulären Protestaktionen sind dabei nur die
sichtbarsten Symptome der Krise. Die eigentlichen Ursachen liegen tiefer.
Seattle war kein einmaliger Ausrutscher, sondern der Ausdruck struktureller
und politischer Probleme, die sich für die Globalisierung im allgemeinen
und die WTO im besonderen ergeben. Hoffnungen, mit einer Denkpause und
einigen kosmetischen Veränderungen wenigstens nach den US-Präsidentschaftswahlen
wieder Business as usual betreiben zu können, dürften sich daher kaum
erfüllen. Für eine Interpretation des Scheiterns von Seattle als Ausdruck
tiefer liegender politischer und struktureller Probleme sind dabei folgende
Faktoren zu berücksichtigen: a)
der
Trend zur unilateralen Dominanz der USA, b)
die
Verschärfung der Rivalitäten zwischen den großen Handelsblöcken, insbesondere
zwischen den USA und der EU, c)
die
Probleme der WTO-internen Strukturen, u.a. das Demokratiedefizit der
Organisation, d)
die
sinkende Akzeptanz der Globalisierung in ihrer derzeitigen Form. 1.
WTO und Global Governance
Neben der unmittelbar ökonomischen Argumentation wird die Notwendigkeit
der WTO immer wieder mit der Bindewirkung des Multilateralismus begründet.
Demnach sollen multilaterale Abkommen und deren institutionelle Überwachung
auch dazu dienen, die unilaterale Durchsetzung von Handelsinteressen
nur auf der Grundlage ökonomischer Stärke zu verhindern. Auf eine Formel
gebracht: statt des Gesetzes des Stärkeren, die Stärke des Gesetzes.
Der Multilateralismus hat so u.a. eine Schutzfunktion für die ökonomisch
schwächeren Volkswirtschaften. In diesem Sinne wird der WTO eine tragende
Funktion in einer zukünftigen Architektur globaler Governance-Strukturen[2] zugewiesen. Umgekehrt haben natürlich
die stärksten Volkswirtschaften nur ein sehr bedingtes Interesse an
multilateraler Einbindung. Konservative Politiker in den USA, wie der
Senator Jesse Helms, haben dies auch offen ausgesprochen und den Global-Governance-Ansatz
als „stillen Krieg gegen die amerikanische Unabhängigkeit“ bezeichnet.[3] Der Ausgangsthese des Global-Governance-Konzeptes zufolge ist
ein Grundzug des gegenwärtigen Globalisierungsprozesses die „Entbettung“
des Ökonomischen, sein Herauswachsen aus dem nationalstaatlichen Bezugsrahmen.
Es findet eine Entkopplung von staatlichem und Wirtschaftsterritorium
statt. Damit einher geht ein Bedeutungsverlust des Nationalstaates und
ein Rückgang seiner Problemlösungskompetenz. Dem gegenüber konstituiert
der liberalisierte Weltmarkt ökonomische Sachzwänge, an die politisches
Handeln sich nur noch mehr oder weniger alternativlos anpassen kann.
Die Entbettung des Ökonomischen aus der nationalstaatlichen
Einbettung wirft u.a. ein grundlegendes Demokratieproblem auf: die parlamentarische
Demokratie ist per definitionem an den Nationalstaat, als dessen Zwillingsschwester
sie auch historisch entstanden ist, gebunden. Das Wahlvolk ist identisch
mit dem Staatsvolk und alle parlamentarisch-demokratischen Verfahren
sind an diesen Bezugsrahmen geknüpft. Der Bedeutungsverlust des Nationalstaates
zieht also auch eine Entwertung der parlamentarischen Demokratie nach
sich. Zugespitzt formuliert: in dem Maße wie – tatsächliche oder vermeintliche
– Sachzwänge politische Entscheidungsprozesse bestimmen, werden die
Entscheidungen des eigentlichen Souveräns der Demokratie, des Wählers
und der Wählerin, bedeutungslos. Global Governance will eine Antwort auf diese Problematik geben,[4] indem internationale Strukturen
gebildet werden,[5] die eine politische Regulierung
der Wirtschaft ermöglichen sollen. Die Politik muß den globalisierten
Märkten „nachwachsen“.[6] In dieser Perspektive ist die WTO
und die von ihr regulierte Welthandelsordnung ein bedeutendes Strukturelement
von Global Governance. Auf den ersten Blick erscheint diese Argumentation bestechend.
Allerdings ist die WTO - zumindest mit ihrer derzeitigen Struktur und
Orientierung - nicht geeignet, einen Beitrag zur Etablierung demokratischer
Global Governance Strukturen zu leisten. Dagegen sprechen: ·
die
Fähigkeit hegemonialer Mächte, sich der Bindewirkung des Multilateralismus
zu entziehen, wenn dies ihren Interessen entspricht, ·
die
Verabsolutierung der Freihandelsdoktrin als zentrales Organisationsziel
der WTO, ·
die
Aporien einer Demokratie auf Weltebene, ·
die
WTO-internen Strukturen. 2.
Unilateralismus und Multilateralismus – zwei Seiten einer Hegemonialstrategie
Das Ende des Kalten Krieges mußte naturgemäß zu einer Neuordnung
des internationalen Systems führen. An die Stelle der Bipolarität ist
allerdings nicht, wie selbst US-Präsident Clinton noch zu Beginn seiner
Amtszeit erklärt hatte, ein „energischer Multilateralismus“ getreten.
Das zentrale Strukturmerkmal der internationalen Ordnung ist vielmehr
Unipolarität, d.h. die Dominanz der einzig verbleibenden Weltmacht USA
auf militärischem, ökonomischem, technologischem und kulturellem Gebiet.
Der Hegemonialanspruch der USA wurde in mehreren Direktiven zur Regierungsdoktrin
auch expressis verbis formuliert .[7]
„Kurz, Amerika steht in den vier entscheidenden Domänen globaler Macht
unangefochten da: seine weltweite Militärpräsenz hat nicht ihresgleichen,
wirtschaftlich gesehen bleibt es die Lokomotive weltweiten Wachstums,
... es hält seinen technologischen Vorsprung in den bahnbrechenden Innovationsbereichen,
und seine Kultur findet trotz einiger Mißgriffe nach wie vor weltweit,
vor allem bei der Jugend, unübertroffen Anklang. All das verleiht den
Vereinigten Staaten eine politische Schlagkraft, mit der es kein anderer
Staat auch nur annähernd aufnehmen könnte.“[8]
Der Unilateralismus verfolgt die Absicht, den Status der USA
als einziger Supermacht möglichst lange (Brzezinski spricht von ein
bis zwei Generationen) zu behaupten. Neben dem kontinuierlichen „Roll
Back“ Rußlands, der Eindämmung oder Einbindung von Aspiranten auf eine
internationale Führungsrolle (z.B. China) gehört die Instrumentalisierung
der internationalen Finanz- und Wirtschaftsorganisationen zum erklärten
Ziel der US-Strategie. Freilich bedeutet dies nicht, daß Washington seine Interessen
grundsätzlich einseitig oder gar brachial durchzusetzen versucht. Vielmehr
kommen in einer differenzierten Strategie durchaus auch Diplomatie,
Konsensbildung und Kompromiß zum Zuge. Dahinter stehen aber immer die
ökonomische Durchsetzungsfähigkeit und das militärische Potential. Je
nach Intensität der zur Diskussion stehenden Interessenlage können die
USA ihre Handlungsoptionen abgestuft und differenziert einsetzen. So
kann es sein, daß die USA sich im Interesse ihrer Hegemonialposition
auf Multilateralismus in internationalen Prozessen einlassen, solange
dies nicht in Widerspruch zu vitalen Eigeninteressen steht: „Amerika
steht im Mittelpunkt eines ineinandergreifenden Universums, in dem Macht
durch dauerndes Verhandeln, im Dialog, durch Diffusion und in dem Streben
nach offiziellem Konsens ausgeübt wird, selbst wenn diese Macht letztlich
von einer Quelle, nämlich Washington D.C., ausgeht. Das ist der Ort,
wo sich der Machtpoker abspielt, und zwar nach amerikanischen Regeln“[9] Als Resultat ihres Weltmachtstatus
sind die USA hinsichtlich ihrer Handlungsoptionen gegenüber allen anderen
Mitspielern demnach privilegiert. Interpretiert man die Krise der WTO auf dem Hintergrund dieses
Musters exklusiver strategischer Optionen, so ist Seattle an einem historischen
Punkt verortet, wo wichtige ökonomische US-Interessen nicht mehr im
multilateralen Kontext zu realisieren waren. Washington spielte in Seattle
die Karte der „Exit-Option“, des Ausstiegs aus dem Multilateralismus.
Das heißt noch nicht, daß der Ausstieg auch wirklich vollzogen wird.
Bereits die Drohung damit kann bei den Mitspielern die Bereitschaft
fördern, auf die Vorstellungen der USA einzuschwenken. Tagespolitisch spiegelt sich ein Wechsel in den Optionen in
der Intensivierung der innenpolitischen Kontroverse zwischen „Isolationisten“
und „Multilateralisten“. Isolationismus und Multilateralismus sind dabei
aber nur taktische Gegensätze. Beide Positionen reflektieren die latent
stets vorhandene Gesamtbandbreite der Handlungsoptionen der USA. Unilateralismus
und Multilateralismus sind zwei Seiten der gleichen Medaille. 3.
Zunehmende transatlantische Rivalität
In dem Maße wie sich der Unilateralismus der USA profiliert
wird er aber auch von rivalisierenden Interessen – in diesem Falle vor
allem der EU - in Frage gestellt. Der Welthandel ist ein Terrain, auf
dem die EU ökonomisch den USA durchaus etwas entgegenzusetzen in der
Lage ist.[10] Handelspolitische Konflikte zwischen
den beiden Blöcken sind zwar nicht neu, aber im Kontext mit ähnlichen
Tendenzen auf anderen Politikfeldern[11] bekommen sie ein anderes Gewicht.
"Die Supermacht in Washington ist stärker geworden - aber auch
die Europäer werden sich ihrer selbst bewußt“.[12] Wie wenig sich diese Widersprüche von der Öffentlichkeit bislang
bemerkt entwickelt hatten, wurde an der spektakulären Machtprobe deutlich,
die sich im März 2000 um die Neubesetzung des Direktorenpostens beim
IWF entspann. Erst als dieser vergleichsweise unbedeutende Konflikt
Schlagzeilen machte, wurde über Expertenkreise hinaus sichtbar, wie
sehr sich die neue unipolare Weltordnung und die daraus resultierenden
neuen Konfliktlagen bereits verfestigt haben. Die Beziehungen zwischen
Westeuropa und den USA sind, so Ernst-Otto Czempiel, "viel schlechter
als sie aussehen".[13] 3.1. WTO spiegelt
transatlantische Widersprüche So reflektieren die Auseinandersetzungen um die Vorbereitung
der neuen Welthandelsrunde als auch der Verlauf der Verhandlungen in
Seattle selbst keineswegs geringfügige und vorübergehende Differenzen
sondern tiefgehende Interessenskonflikte, die die speziellen ökonomischen
aber auch die generellen machtpolitischen Interessenskonstellationen
der „neuen Weltordnung“ empfindlich berühren. 3.3.1. Die „umfassende
Agenda“ Die EU strebte eine umfassende Tagesordnung mit Themen an,
die über die sog. „built-in“ Agenda, über die unerledigten Themen früherer
Verhandlungen, weit hinausgingen, darunter Fragen einer internationalen
Investitionsordnung, einer internationalen Wettbewerbsordnung sowie
„systemische“ Fragen der WTO, wie Transparenz und Partizipation. Darin
sollten sich auch Interessen der Entwicklungsländer finden, die man
auf diese Weise für eine neue Verhandlungsrunde gewinnen wollte. Außerdem
vergrößert eine Vielzahl von Verhandlungsthemen die verhandlungstaktischen
Spielräume für spätere Kompromisse. Themen wie Umweltstandards wurden
von der EU von Anfang als „bargaining chip“ eingesetzt, die man zu geeignetem
Zeitpunkt im Tausch für Zugeständnisse von der anderen Seite aufzugeben
bereit war. Die USA dagegen waren für die Beschränkung der Tagesordnung
auf die beiden Themen Liberalisierung im Agrarbereich und bei Dienstleistungen.
Damit sind auch die derzeit wichtigsten handelspolitischen Interessen
der USA benannt. Zum einen geht es darum, angesichts der eigenen Agrarüberschüsse
Zugang zum attraktiven Agrarmarkt der EU zu gewinnen. Zum zweiten liegt
ein liberalisierter Dienstleistungssektor - vor allem die zukunftsträchtigen
Märkte für Telekommunikation, audiovisuelle und Kulturindustrie,[14] Banken und Versicherungen - im
Interesse Washingtons, da hier die USA weltweit bereits führende Wettbewerbspositionen
einnehmen. 3.1.2. Dienstleistungen Charlene Barshefsky hatte bereits im Juni 1999 deutlich gemacht,
daß die Liberalisierung im Dienstleistungssektor für die USA absolute
Priorität besitzt.[15] Sie unterstreicht die sehr weit
reichenden US-Interessen auf diesem Gebiet mit einem Vorschlag, die
Liberalisierung im „top down approach“ vorzunehmen. „Top down“ - ein
Begriff aus dem internationalen Verhandlungsjargon - bedeutet, daß zunächst
alle Dienstleistungen generell liberalisiert werden. Will ein Land dies
nicht, bzw. für einzelne Branchen nicht, muß es Ausnahmeregelungen vertraglich
absichern. Bisher gilt in den Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS)
das umgekehrte Verfahren („bottom-up“), d.h. es wird eine spezielle
Branche herausgegriffen, deren Liberalisierung dann vertraglich geregelt
wird. Alle anderen Branchen werden dadurch nicht tangiert. Längerfristig zielt die Liberalisierung der Dienstleistungen
auch darauf, Sektoren wie Bildung und Gesundheit, die in Europa traditionell
in öffentlicher Hand sind – aus liberaler Sicht handelt es sich um wettbewerbsfeindliche
Staatsmonopole -, für Private und damit auch für entsprechende US-Unternehmen
zu öffnen. Auf dem Hintergrund der revolutionären Umbrüche, die der
elektronische Handel über das Internet mit sich bringt haben die USA
auch hier einen großen Wettbewerbsvorsprung. Mit einer weitergehenden
Liberalisierung könnte dieser noch ausgebaut werden. Ähnliches gilt für die Liberalisierung im audio-visuellen Bereich.
Sobald die Hardware-Voraussetzungen vorhanden sind, was in wenigen Jahren
der Fall ist, werden Entwicklungen wie „TV on demand“, d.h. Fernsehen
über das Internet, auch die Medienlandschaft grundlegend verändern.
Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten,
denen aus neoliberaler Sicht ohnehin der Ruch quasi-staatlicher Einrichtungen
anhängt, werden unter enormen Anpassungs- und Privatisierungsdruck geraten.
3.3.3. USA gegen Regulierung
von Investitionen und Wettbewerb Auf klare Ablehnung Washingtons stießen dagegen EU-Themen wie
eine internationale Wettbewerbsordnung und eine internationale Investitionsordnung.
Das Investitionsthema war bereits bei der ersten WTO-Ministerkonferenz
in Singapur vorgeschlagen worden. Da die USA – wohl nicht zu Unrecht
– erwarteten, daß Verhandlungen in der WTO langwierig sein würden, kam
das Thema - mit Effizienzargumenten begründet - unter dem Titel „Multilaterales
Investitionsabkommen“ (MAI) schließlich auf die Tagesordnung der OECD.
Schon damals zeichnete sich ab, daß die USA dem Multilateralismus der
WTO nicht allzu viel Vertrauen schenkten. Zwar ist auch die OECD eine
multilaterale Institution, aber als Zusammenschluß der Industrieländer
hätte sie eher Aussichten auf ein Ergebnis geboten. Daß das MAI auch
in der OECD scheiterte ist zum großen Teil bereits Ausdruck der wachsenden
Interessengegensätze zwischen der EU und den USA gewesen.[16] Der Vorstoß der EU für eine internationale Wettbewerbsordnung
schließlich erweckte bei den USA die Befürchtung, die WTO könnte zu
einer vom europäischen Sozialstaatsdenken geprägten neo-keynesianischen
Regulierung der Weltwirtschaft führen. Angesichts der Welle von strategischen
Megafusionen, wie der zwischen AOL und Warner, besteht auch hier keinerlei
Interesse, das freie Spiel des Marktes, das immer den ökonomisch Stärkeren
begünstigt, durch Regulierungen einzuschränken. Wenn zu diesen Themen
vorerst also keine Verhandlungen stattfinden, dann gehört dies aus US-Sicht
zu den Aktiva ihrer Bilanz von Seattle. Sollte es in der nächsten Zeit doch noch zu Verhandlungen in
der WTO kommen, dann am ehesten bei den beiden Themen der „built-in“
Agenda, Agrarbereich und Dienstleistungen, Themen also, wo die USA nur
gewinnen können. Aber selbst wenn auch in diesen Fragen die Stagnation
anhält, ist dies für Washington zu verschmerzen. Denn bei den Dienstleistungen
wird der Vorsprung der USA im elektronischen Handel mit der normativen
Kraft des Faktischen ohne Regulierung vorerst wahrscheinlich besser
fahren als durch multilaterale Spielregeln. Dies gilt um so mehr, als
bisher keine Vorstellungen darüber bestehen, wie der elektronische Handel
mit Dienstleistungen überhaupt wirksam reguliert werden könnte.[17] 4.
Multilateralismus und Demokratie
Selbst wenn man von den durch hegemoniale und rivalisierenden
Interessen großer Handelsmächte bedingten Blockaden der WTO absehen
könnte, wären die Demokratieprobleme eines multilateralen Systems noch
nicht gelöst. So besteht Demokratie nicht nur aus Strukturen und Verfahren
(obwohl diese ihre Voraussetzung sind), sondern auch aus grundlegenden
Normen und Wertorientierungen, die in Verfassungen unverrückbar verankert
sind. Im Grundgesetz der Bundesrepublik sind dies z.B. der Grundrechtskatalog
und das Rechtsstaatsprinzip, die durch kein Verfassungsgericht, durch
kein Parlament, durch keine Verfassungsänderung und durch keine Mehrheitsentscheidung
verändert werden können. Der Sinn solcher unveränderbaren Verfassungsgrundsätze
besteht darin, zu verhindern, daß durch formal demokratisch zustande
gekommene Mehrheitsentscheidungen undemokratische Ziele verwirklicht
werden. 4.1. Freihandelsdoktrin
– Fesselung des Staats, freie Bahn der Wirtschaft Auch die WTO hat eine Art Grundgesetz, das „Agreement Establishing
the World Trade Organization“.[18] In dessen Präambel ist die Liberalisierung
des internationalen Handels als Organisationsziel verankert. Auch faktisch
verfolgt die WTO bisher einen Kurs, bei dem Liberalisierung das alles
dominierende Leitbild ist. Die materielle Realisierung der Freihandelsdoktrin bedeutet
aber, daß die Unternehmensseite keiner ökonomischen Regulierung mehr
unterliegen soll. Die Bindewirkung des Multilateralismus konzentriert
sich also nur auf Regierungen und deren regulatorische Handlungsmöglichkeiten.
Unter diesen Bedingungen wird Multilateralismus selektiv, er läuft tatsächlich
auf die Fesselung von Regierungen gegenüber der Wirtschaft hinaus. Freie
Bahn dagegen für die Global Players - so ließe sich die grundlegende
Ratio der WTO auf den Begriff bringen. Multilateralismus wird so zugleich zum Instrument der Umverteilung
ökonomischer Macht zugunsten der Privatwirtschaft. Was dem öffentlichen
Zugriff entzogen wird, wird
dem privaten überantwortet. Das Private ist aber seinem Wesen nach gerade
dem Öffentlichen, dem Politischen, dem Zugriff der polis, der Politik,
dem Gemeinwesen entzogen. Im Gegensatz zum Management der Unternehmen
sind Regierungen und ihre Entscheidungen in der Regel dagegen demokratisch
legitimiert. Angesichts der ökonomischer Stärke Transnationaler Unternehmen[19] und deren immer weiter wachsendem
Einfluß durch Megafusionen verstärkt eine WTO, die sich nur als Motor
der Liberalisierung versteht, die ohnehin starken Entdemokratisierungstendenzen
der Globalisierung.[20] In Zeiten, in denen Unternehmensentscheidungen
immer häufiger Auswirkungen haben, die selbst weit über einzelne Volkswirtschaften
hinausgehen können, wäre aber eher eine demokratische Kontrolle der
Wirtschaft auf der Tagesordnung, als die Erweiterung ihrer Spielräume.
Wie eine solche demokratische Kontrolle ausgestaltet werden könnte,
ist die zentrale Herausforderung für eine innovative, demokratische
Politik angesichts der Globalisierung. 4.2. Diskriminierung
und Externalisierung von „non-trade concerns“ Die Verabsolutierung der Freihandelsdoktrin zum entscheidenden
Imperativ der WTO enthält noch in anderer Hinsicht ein undemokratisches
Moment: im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen ist die
Durchgriffsfähigkeit der WTO in nationale Gesetzgebung und nationale
Politik außerordentlich stark. Sie wirkt tendenziell wie eine „unsichtbare
Regierung“.[21] Die WTO ist die einzige internationale
Wirtschaftsinstitution, deren Entscheidungen völkerrechtlich bindende
Wirkung haben und zugleich sanktionsbewehrt sind. Im Vergleich dazu sind vor allem die UN-Einrichtungen (Ausnahme
ist der UN-Sicherheitsrat) völkerrechtliche Papiertiger. Versuche, diejenigen
internationalen Organisationen und Abkommen, die sich mit Umweltfragen,
Verbraucherschutz, Arbeit und Sozialem, Menschenrechte etc. befassen,
mit ähnlicher Bindewirkung zu versehen, sind entweder gescheitert oder
befinden sich im Vergleich zur WTO in hoffnungslosem Rückstand. So ist
es der ILO in all den Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen, Sozialstandards
mit einer der WTO auch nur entfernt vergleichbaren völkerrechtlichen
Verbindlichkeit zu versehen. Ähnliches gilt für die Umweltabkommen oder
den Menschenrechtsausschuß der UNO. Angesichts dessen ist es nachvollziehbar, wenn viele NGOs und
Gewerkschaften fordern, die sog. „non-trade concerns“ wie sie im WTO-Jargon
genannt werden, in die Organisation zu integrieren, weil sie hoffen,
diesen Interessen nur so völkerrechtlichen „Biß“ verleihen zu können.
Das Gegenargument, man könne dem Handel nicht die Lösung „fachfremder“
Probleme aufbürden – was abstrakt durchaus richtig ist –, wirkt auf
dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorrangstellung der WTO allerdings
zynisch. Dies um so mehr, als die Entscheidungen der WTO in der Realität
sehr wohl Implikationen für Soziales, Umwelt, Gesundheit, Menschenrechte
etc. haben – häufig sogar äußerst schwerwiegende. Nur durch die Externalisierung
dieser Dimensionen des Handels ist es möglich, die Fiktion aufrechtzuerhalten,
Liberalisierung sei eine „rein handelspolitische“ Angelegenheit. Die Externalisierung beginnt bereits wissenschaftstheoretisch
bei der am neoliberalen Paradigma orientierten Wirtschaftswissenschaft,
die z.B. das Interesse, kein hormonbehandeltes Rindfleisch auf den Markt
zu lassen, als Handelshemmnis definieren muß, weil Gesundheitspolitik
und Verbraucherschutz in ihrem Kategoriensystem nicht vorkommen. Diese
sind eben „non-trade“. Dieses Verfahren endet folgerichtig bei der Externalisierung
der Kosten und Schäden, die ein unregulierter Handel an Umwelt, Sozialem,
Menschenrechten und Kultur anrichtet. Das wirkungsvollste Instrument zur Durchsetzung des Freihandelsprimats
gegenüber anderen Interessen ist das Streitschlichtungsverfahren der
WTO. Es ist eine für multilaterale Institutionen völkerrechtlich neue
Qualität, in den Worten des ersten WTO-Generalsekretärs Ruggiero die
„zentrale Säule des multilateralen Handelssystems und der originellste
Beitrag der WTO zur Stabilität der Weltwirtschaft.“[22] Die Urteile des Streitschlichtungspanels haben nicht nur völkerrechtlich
verbindlichen Charakter, sondern die siegreiche Partei kann Schadensersatz
fordern und ggf. legal Sanktionen gegen den Verlierer verhängen. So
z.B. geschehen in einem spektakulären Streitfall zwischen der EU und
den USA: die Weigerung der EU, aus gesundheitlichen und Verbraucherschutzgründen
hormonbehandeltem Rindfleisch aus den USA Marktzugang zu gewähren, führte
zu einer erfolgreichen Klage Washingtons im Interesse seiner Fleischexporteure.
Das Verhalten der EU wurde als Handelshemmnis eingestuft, das im Widerspruch
zu den WTO-Regeln steht.[23] Die Logik der Externalisierung und Diskriminierung von „non-trade
concerns“ und der Verabsolutierung der Freihandelsdoktrin wird bis in
die Details des Schiedsgerichtsverfahrens sichtbar. So müssen z.B. die
Experten, die das Schiedsgerichtspanel bilden, Handelsexperten sein.
Damit wird von vorneherein ausgeschlossen, daß Expertise aus anderen
Fachgebieten in die Sprüche des Panels eingehen könnte. 4.3. Die Aporien globaler
Demokratie Auch wenn die WTO so weit reformfähig wäre, daß die Dominanz
des Freihandelsprinzips gebrochen und die internationale Handelsordnung
in einem System gleichberechtigter Institutionen und Verträge zum Schutz
von Umwelt, sozialen Interessen, Menschenrechten etc. eingebettet werden
könnte, wird das grundsätzliche Problem des Hinauswachsens von Entscheidungsprozessen
über den Rahmen der nationalen Demokratie nicht gelöst. Denn durch die
Einbindung in multilaterale Verpflichtungen findet ein Transfer von
Souveränität statt. In der Handelspolitik hat ein solcher Transfer staatlicher
Souveränität im Rahmen der EU
schon weitgehend stattgefunden. Die Mitgliedsländer machen keine eigenständige
Handelspolitik mehr. Diese liegt statt dessen in der Kompetenz der Europäischen
Kommission. Am Charakter des Europaparlaments, das nur dem Namen nach
das parlamentarische Pendant zur Kommission ist, wird das demokratische
Dilemma deutlich. Denn mit dem Souveränitätstransfer werden nicht einfach
nur einige Regierungskompetenzen aufgegeben, sondern, wenn der Begriff
Souveränität in seiner ganzen demokratietheoretischen Bedeutung genommen
wird, ist er auch eine Einschränkung des eigentlichen demokratischen
Souveräns, der Wahlbürgerin und des Wahlbürgers. Die Abtretung von Souveränitätsrechten
geht einher mit dem Verlust an Autonomie und Selbstbestimmung über die
eigenen Lebensumstände und bedeutet insofern weniger Demokratie. Die Vorstellung, dies durch den Aufbau einer globalen Legislative,
eines „Weltparlaments“, das das Territorium demokratischer Willensbildung
mit dem der Entscheidungsfindung – in diesem Falle der gesamte Globus
– wieder in Übereinstimmung bringt, gehört wohl in das Reich der Utopien.
Für diese Problematik gibt es noch keine befriedigende Lösung.
Vage Hoffnungen auf „die Zivilgesellschaft“ dürften auf einer Überschätzung
von deren Möglichkeiten beruhen (s. unten). Möglicherweise ist der Ansatz,
auf jeden Fall eine institutionelle und verfahrensmäßige Lösung auf
globaler Ebene zu suchen, von Anfang eine
Sackgasse. Vielleicht sind Konzepte, die bei der Dezentralisierung
und Regionalisierung von Politik und Ökonomie ansetzen, eine vernünftigere
Perspektive. Sie wären auf jeden Fall in der weiteren Diskussion als
ernsthafte Alternativen einzubeziehen. In der Zwischenzeit ist die WTO, wie andere internationale
Organisationen, zunächst einmal nur der Zusammenschluß nationalstaatlicher
Exekutiven, deren demokratische Legitimität ein ungelöstes Problem ist. 5.
Das interne Demokratiedefizit der WTO
Zu den bisher dargestellten Problemen gesellen sich organisationsinterne
Demokratiedefizite, die mehrere Dimensionen haben. Am meisten
Aufsehen erregte in Seattle die Behandlung der Entwicklungsländer in
spektakulären Vorfällen, z.B.die entwürdigende Verweigerung des Zutritts
zu sog. Green-Room-Verhandlungen[24] für einige Vertreter von Entwicklungsländern.
5.1. Vordemokratischer
Umgang mit Entwicklungsländern Bei den Green-Room-Verhandlungen handelt es sich um informelle
Gespräche, an denen von der Konferenzleitung handverlesene Partner teilnehmen.
Immer dabei sind die großen handelspolitischen „Player“ USA, EU, Japan
und Kanada, je nach Verhandlungsgegenstand auch andere Länder. In den
Green-Room-Verhandlungen werden Entscheidungen ausgehandelt, die dann
später in den offiziellen Gremien nur noch abgesegnet wurden. D.h. bis
Seattle war das so. Begründet werden diese Green-Room-Gespräche mit
Effizienzargumenten. Zwar ist es praktisch tatsächlich unmöglich, komplizierte Verhandlungen
mit allen WTO-Mitgliedern zugleich zu bearbeiten. Dafür gibt es aber
in der UNO und anderen internationalen Organisationen seit langem formalisierte
Delegationsverfahren entlang regionaler Gruppen oder thematischer Interessenlinien
und transparente Abstimmungsprozesse. Dergleichen war bei der WTO bisher nicht üblich. So kam es,
daß der Handelsminister Guyanas vergeblich versucht hatte, an einer
solchen Verhandlungsgruppe teilzunehmen. Er wurde vom Wachpersonal an
der Tür mit dem Argument abgewiesen, daß für den Zutritt eine Einladung
notwendig sei. Erst als der Skandal öffentlich wurde, erhielt der Minister
nachträglich eine Einladung auf sein Hotelzimmer. Auch die Verhandlungsführung der US-Handelsministerin Barshefsky
war äußerst autoritär und manipulativ. Die Verhandlungen wurden zwar
formell in mehreren thematischen Arbeitsgruppen geführt, es stellte
sich aber heraus, daß dies reine Schauveranstaltungen ohne politische
Bedeutung waren. So erfuhren Teilnehmer an den Arbeitsgruppen, nachdem
sie sich auf ein Verfahren zur Erarbeitung eines Papiers geeinigt hatten,
daß die Konferenzleitung bereits eigenmächtig einen Text vorbereitet
hatte. Zudem war dieser noch vor den Regierungsvertretern NGOs bekannt
geworden. Die Empörung der Entwicklungsländer über diese Praktiken war
einer der Hauptauslöser für das Platzen der Konferenz. Es ist zu erwarten,
daß derartig exzessiv undemokratische Praktiken in Zukunft verschwinden.
Es wird, wie bei der UNO, ein geregeltes und transparentes System geben,
das an die international gängigen Standards von Transparenz und Partizipation
in internationalen Konferenzen angeglichen wird. 5.2. Ressourcenprobleme
der Entwicklungsländer Es wäre aber zu kurz gegriffen, wenn man meint, damit die Probleme
der Entwicklungsländer in der WTO im Griff zu haben. Bereits vor Seattle
war in der WTO erkannt worden, daß vor allem die ärmeren Entwicklungsländer
weder die finanziellen noch personellen Ressourcen haben, um gleichberechtigt
in der WTO mitzuarbeiten. Viele Entwicklungsländer können sich nur eine
kleine diplomatische Vertretung in Genf leisten. Da aber oft drei Verhandlungsprozesse
gleichzeitig laufen und zudem in Genf noch andere internationale Organisationen
ansässig sind, ist für viele Entwicklungsländer eine adäquate Beteiligung
an der WTO de facto illusorisch. Symptomatisch für dieses Handicap ist auch die Tatsache, daß
in Seattle die EU, Japan und die USA mit Delegationen von hundert und
mehr Beamten präsent waren, während viele Entwicklungsländer mit Delegationen
von drei bis zehn Personen auftraten. Auch die Lobby der Wirtschaft
war in ähnlicher Stärke wie die großen Player aufgelaufen. Angesichts des Ressourcenproblems startete die WTO bereits
vor Seattle ein Programm, mit dem private Consulting-Unternehmen zur
Beratung und Unterstützung von Entwicklungsländern finanziert werden
sollen. Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) unterstützt mit einem finanziellen Beitrag dieses
Programm. Aber dies kommt dem sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen
Stein gleich. 5.3.
Tempo und Komplexität versus Demokratie
Demokratische Entscheidungen haben etwas mit „Miteinander Sprechen“
zu tun, mit öffentlicher Debatte, mit Überzeugungsarbeit, mit der Suche
nach Konsens, Interessenausgleich und Kompromiß. Naturgemäß braucht
es dazu ein gewisses Maß an Zeit und Ressourcen. Demokratie ist strukturell
langsam. Gleichzeitig beschleunigen sich die technologischen Umbrüche
und ökonomischen Prozesse im Zuge der Globalisierung ganz dramatisch.
Die Global Players geben mit ihren finanziellen, personellen und technologischen
Möglichkeiten das Tempo vor. Zudem haben sie den „Vorteil“, ihre Unternehmensstrategien
ohne zeitraubende demokratische Verfahren in die Praxis umsetzen zu
können. Noch bis Seattle war es der Ehrgeiz der EU, die neue Verhandlungsrunde
der WTO zur weiteren Beschleunigung des Liberalisierungsprozesses zu
nutzen und überdies zusätzliche Themen auf die Tagesordnung zu bringen.
Das politische System und erst recht die Öffentlichkeit hinken
demgegenüber hoffnungslos hinterher, und zwar nicht nur in Entwicklungsländern,
sondern inzwischen auch in den Industrieländern. Dies gilt in erster
Linie für die nationalen Parlamente. Im Wirtschaftsausschuß des Bundestages
beispielsweise war das MAI praktisch unbekannt, bis NGOs darüber informierten.
Auch die Probleme der WTO waren bis vor kurzem nur einer Handvoll Parlamentarier
geläufig. Die Gründung der WTO und ihre Bedeutung sind in Parlament
und Öffentlichkeit der Bundesrepublik so gut wie nicht zur Kenntnis
genommen worden. Dabei geht es nicht um subjektives Desinteresse, Unfähigkeit
oder darum, daß die Exekutive aus Böswilligkeit nicht ausreichend informierte
und für Transparenz sorgte. Im Gegenteil. Das Problem liegt darin, daß
die Überfülle, die Komplexität und das Tempo objektiv nicht mehr demokratisch
beherrschbar sind. Auch die Exekutivapparate sind inzwischen nur noch
bedingt in der Lage, die komplexen Verhandlungsprozesse zu steuern.[25] Das multilaterale System tendiert
dazu, strukturell mit demokratischen Verfahren inkompatibel zu werden.
Die Konsequenz daraus kann natürlich nicht darin liegen, die
Apparate zu vergrößern, sondern Tempo und Komplexität aus dem Prozeß
herauszunehmen. Internationale Entscheidungsprozesse müssen in Tempo
und Komplexität an das Maß der Demokratie angepaßt werden, nicht umgekehrt.
6.
Demokratisierung durch die Zivilgesellschaft?
In der Diskussion um die politische Regulierung der Globalisierung
wird der Zivilgesellschaft eine große Rolle zugewiesen. Insbesondere
NGOs sollen in einer zukünftigen Architektur von Global Governance helfen,
Problemlösungsdefizite der Nationalstaaten zu kompensieren und zur Demokratisierung
internationaler Entscheidungsprozesse beizutragen. Dabei wird angenommen,
daß „internationale Zivilgesellschaft“ ein eigenständiger, kollektiver
Akteur im internationalen System ist. Wer im Einzelnen Teil dieses kollektiven
Akteurs ist oder sein soll, wird allerdings selten präzisiert. Am konkretesten
ist hier noch die Agenda 21, die von „major groups“ - synonym für Zivilgesellschaft
- spricht. Zu den „major groups“ gehören Frauen, Kinder und Jugendliche,
indigene Völker, NGOs, lokale Behörden, Gewerkschaften, Wirtschaft und
Industrie, Wissenschaft und Technologie sowie die Bauern. Jeder Gruppe
ist ein eigenes Kapitel der Agenda 21 gewidmet. Mit dieser Aufzählung
wird auf den ersten Blick deutlich, daß die Interessenunterschiede und
Widersprüche in einer so definierten Zivilgesellschaft so groß sind,
daß gemeinsame Handlungsfähigkeit unmöglich ist. Auch wenn man sich
statt auf Zivilgesellschaft auf NGOs beschränkt, so ist die Heterogenität
kaum geringer. Um kollektiver Akteur zu werden, ist es jedoch notwendig, daß
die einzelnen „Sub-Akteure“ sich untereinander zu einem handlungsfähigen
Subjekt verbinden. Die formale Kategorisierung und die bloße Summe der
Aktivitäten nichtstaatlicher Akteure konstituiert noch keinen kollektiven
Akteur. Mindestvoraussetzung dafür ist die Fähigkeit, gemeinsam politisch
relevante Ziele definieren zu können. Dazu fehlt aber die gemeinsame
Interessengrundlage. Daher kann bis heute in diesem Sinne nicht von
einem kollektiven Akteur gesprochen werden. Praktische Versuche zur
Konstitution eines solchen Akteurs wurden in Rio versucht. Das Internationale
Nichtregierungsforum (INGOF) versuchte damals, alle (oder zumindest
die meisten) der in Rio anwesenden NGOs in einer globalen Struktur zusammenzufassen.
Das Projekt scheiterte noch während der Rio-Konferenz.[26] Neue Versuche wurden seither nicht
mehr unternommen. Gleichwohl haben die Präsenz, die Kritik und seit Seattle die
Proteste von NGOs zu einem höheren Maß an Transparenz und Öffentlichkeit
im internationalen System geführt und eine Plattform zur Einspeisung
alternativer Expertise in öffentliche Debatten geschaffen. Dies sind
Voraussetzungen von Demokratisierung. Für eine tatsächliche Demokratisierung
des hochgradig vermachteten Globalisierungsprozesses reichen sie allerdings
bei weitem nicht aus. Zudem ist damit zu rechnen, daß NGOs sich zukünftig verstärkt
Kooptionsversuchen von Regierungsseite ausgesetzt sehen werden. Die
Weltbank verfolgt bereits seit den achtziger Jahren ein solche Strategie
– nicht ganz ohne Erfolg. Aus einer korporatistischen Perspektive erlaubt
eine partizipatorische Herangehensweise (in diesem Fall an NGOs im Entwicklungsbereich)
den Regierungen: ·
„genauere
und repräsentativere Informationen über die Bedürfnisse, Prioritäten
und Fähigkeiten lokaler Bevölkerungen und über
die Auswirkungen von Regierungsinitiativen zu sammeln“, ·
Programme
an lokale Bedingungen anzupassen, damit die knappen Ressourcen effektiver genutzt werden können, ·
qualitativ
bessere und bedarfsorientierte Dienstleistungen anzubieten, ·
lokale
Ressourcen zu mobilisieren, um knappe Regierungsmittel zu erhöhen oder
sogar zu ersetzen, ·
die
Nutzung und Erhaltung von Regierungseinrichtungen und Dienstleistungen
zu verbessern, ·
die
öffentliche Anerkennung und Legitimität von Regierungsleistungen zu
erhöhen."[27] Diese Form von Partizipation kommt dem neoliberalen
Anti-Etatismus sehr entgegen, dem die Übertragung staatlicher Aufgaben
im Bereich Soziales, Umwelt und Entwicklung an private Träger ein prinzipielles
Anliegen ist. Zumal NGOs meist kostengünstiger als Beamtenapparate oder
kommerzielle Unternehmen arbeiten und den neoliberalen Vorstellungen
von „lean management“, „Kundenorientierung“ (in der Entwicklungspolitik
ist von Zielgruppenorientierung die Rede) und „lean production“ sehr
nahekommen. Dies erklärt, warum auch in Großbritannien und den USA schon
unter konservativen Regierungen NGOs eine große Akzeptanz fanden. Eine
Einflußnahme auf die politische Ebene der Entscheidungen ist in diesem
Verständnis von Partizipation dagegen nicht vorgesehen. Bereits nach dem Scheitern des MAI erkannte
man auch in der WTO, die bis dahin weitgehend NGO-resistent gewesen
war, daß NGOs ein ernstzunehmender Faktor bei internationalen Verhandlungen
sein können. Die Organisation begann, sich für NGOs zu öffnen. Schon
bei der Ministertagung in Genf hatten NGOs weitgehend ungehinderten
Zugang. Im Vorfeld von Seattle wurden zwei Symposien zu den Themen Handel
und Umwelt und Handel und Entwicklung mit großer NGO-Beteiligung durchgeführt.
In Seattle selbst war den NGOs eine großzügige Büro- und Tagungsinfrastruktur
mit Computerzentrum kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Inzwischen
wird auch ein spezielles Informationsbulletin[28] herausgegeben und im Sekretariat
der WTO werden Überlegungen angestellt, die Partizipation von NGOs in
Form eines Beirates o.ä. zu institutionalisieren. Bei der OECD gibt es bereits einschlägige
Erfahrungen mit solchen korporatistischen Strukturen. Zwei zivilgesellschaftliche
Beiräte (für Gewerkschaften und für Unternehmerverbände)[29] sind schon lange institutionalisiert.
Trotz der Präsenz der Gewerkschaften in der OECD konnten die Verhandlungen
zum Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) zwei Jahre lang unbemerkt
von der Öffentlichkeit geführt werden. Es waren NGOs, die die Verhandlungen
erstmals publik machten. Aber auch dann beharrten die meisten TUAC-Mitgliedsverbände,
darunter der DGB, bis zum Scheitern des Abkommens darauf, daß man den
vorliegenden Vertragsentwurf „konstruktiv verbessern müsse“ und nicht,
wie die Mehrheit der NGOs, ihn „fundamentalistisch“ ablehnen könne.
Die korporatistische Einbindung hatte offensichtlich dazu geführt, daß
eine nüchterne Einschätzung der Kräfteverhältnisse verlorengegangen
und Alternativen zum bloßen Mitspielen in den Institutionen aus dem
Blickfeld geraten waren. Auch bei der WTO ist zu vermuten, daß die
„wilde“, d.h. kaum geregelte Partizipation von NGOs in „geordnete“ Bahnen
gelenkt und damit bis zu einem gewissen Maße neutralisiert werden soll.
Die Einbindung von NGOs in solche Mechanismen kann dazu führen, daß: ·
sie
beträchtliche Energie in Verfahrensfragen unter sich selbst stecken
müßten (Koordination, Abstimmungen etc.), ·
durch
den Zwang zu Kompromissen untereinander ein Abschleifen der politischen
Positionen auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner entstünde; wenn auch
die Unternehmerlobby in einem solchen Gremium vertreten wäre, käme es
voraussichtlich sogar zur gegenseitigen Neutralisierung, ·
der
Kreis der NGOs, die derzeit noch direkten Zugang zu den Konferenzen
haben, schrumpfen würde, ·
informelle
Hegemonialstrukturen unter den NGOs sich verfestigten (da der Zugang
zu Informationen und Personen in den Apparaten auch eine Machtressource
sind) und damit wieder Tendenzen zur Entdemokratisierung entstünden. Viele NGOs werden deshalb schon aus eigenem Interesse nicht
oder nur partiell auf Angebote einer institutionellen Partizipation
eingehen. Erfolgversprechender ist es für sie in Kenntnis ihrer eigenen
Grenzen strategische Allianzen mit sozialen Bewegungen, Gewerkschaften
aber auch parlamentarischen Kräften einzugehen. Überhaupt muß an dieser
Stelle auf das Problem aufmerksam gemacht werden, daß die modische Fixierung
auf NGOs für Demokratisierungsversuche internationaler Institutionen
dazu führt, daß andere Optionen, z. B. die Stärkung parlamentarischer
Kontrolle, vernachlässigt werden. Als Fazit ist daher vor einer Überbewertung der Rolle von NGOs
in der Globalisierung im allgemeinen und für die Demokratisierung der
WTO im besonderen zu warnen.[30] 7.
Akzeptanzkrise der Globalisierung
Die Globalisierung unter neoliberalem Leitbild ist in eine
Akzeptanzkrise geraten. Seattle war dafür nur ein Symptom unter anderem.
Das Scheitern des Multilateralen Investitionsabkommen in der OECD 1998
und die Reaktionen auf den Crash in Südostasien hatten ebenfalls signalisiert,
daß eine Gegenbewegung einsetzt. Aber auch jenseits spektakulärer Ereignisse hat sich gezeigt,
daß das Versprechen, mit dem die WTO antrat: „Liberalisierung bringt
Wachstum, Wachstum bringt Wohlstand für alle“ sich empirisch nicht bestätigt
hat. Vor allem für die Entwicklungsländer ist dies deutlich geworden.
Neben den undemokratischen Verfahren in Seattle war diese Einsicht das
entscheidende Motiv, einer neuen Welthandelsrunde die Zustimmung zu
versagen. Schon der Zusammenhang zwischen Liberalisierung und Wachstum
ist so einfach nicht, wie die Freihandelsprotagonisten in der WTO immer
behaupten. So zeigen differenzierte Studien, daß eine generelle Liberalisierung
des Außenhandels nur bei jenen Entwicklungsländern stabile Exportsteigerungen
ermöglichte, die ihre Exporte gezielt zu fördern in der Lage waren.
Arme Länder, die sich eine gezielte Exportförderung nicht leisten können,
fallen dagegen sogar zurück.[31] So ist der Anteil des subsaharischen
Afrika am Welthandel trotz freiwilliger oder durch Strukturanpassungsprogramme
erzwungener Liberalisierung und Deregulierung seit 1980 um die Hälfte
zurückgegangen.[32] Erst recht hat sich die Prognose, die Liberalisierung bringe
Wohlstand für alle, nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, die soziale Polarisierung
wächst, die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Einer Weltbank-Studie
zufolge drückt „der Wechsel zu einem offeneren Außenhandelsregime das
Einkommen der 40 Prozent ärmsten Bevölkerungsmitglieder... Die Kosten
des Anpassungsprozesses werden demnach von den Armen getragen, und zwar
unabhängig davon, wie lange der Prozeß dauert.“[33] Andere Weltbank-Studien kommen
zu dem Ergebnis, daß der weltweite GINI-Koeffizient,[34] d.h. die Schere zwischen Arm und
Reich, sich immer weiter öffnet.[35] Der jüngste Bericht des UN-Entwicklungsprogramms,
UNDP, bestätigt diesen Befund: während der globale GINI-Koeffizient
für 1960 bei 1:30 lag, betrug er 1990 1:60, d.h. der Abstand hat sich
in diesem Zeitraum glatt verdoppelt. Von 1990 bis 1997, als die Globalisierung
sich beschleunigte, stieg er noch einmal von 1:60 auf 1:74.[36] Auch in den Industrieländern hat sich die Schere zwischen Arm
und Reich weiter geöffnet[37]. Auch dort, wo die physische Existenz
nicht unmittelbar bedroht ist, bedeutet Armut eine beträchtliche Minderung
an individuellen Lebens- und Verwirklichungschancen. Sie geht mit einem
zunehmenden Ausschluß von sozialen Diensten, wie Gesundheit, Bildung,
Kultur und Alterssicherung einher. Sie erschwert oder macht die Teilhabe
am öffentlichen Leben unmöglich und ist damit auch eine Einschränkung
demokratischer Rechte. Die Prekarisierung der Lebensverhältnisse nimmt
zu. Sozialsysteme geraten immer mehr unter den Druck des Standortwettbewerbs.
Anpassung an niedrigere Standards ist die Folge. Auch wenn nicht alle diese Probleme unmittelbar der WTO anzulasten
sind, so ist sie bisher wichtiger Bestandteil des neoliberalen Projektes
gewesen. Selbst bei vielen Protagonisten der Globalisierung wächst das
Unbehagen gegenüber der ungebremsten Entfesselung der Märkte. Bekennende
Liberale wie George Soros
warnen mittlerweile vor der „wilden und erbarmungslosen Globalisierung“,
die nur den Gesetzen der Konkurrenz folge und zur Gefährdung des sozialen
Zusammenhalts führe. [38] Die neue historische Konstellation könnte sich als wichtigster
Krisenfaktor für die Zukunft der WTO erweisen. [1]
Bridges, Weekly Trade News
Digest, Vol. 4 N°15, 18 April 2000 [2]
Eine ausführlich Darstellung und Kritik des Global Governance Ansatzes
findet sich in: Brand, Ulrich et al. (2000), Global
Governance - Alternative zur neoliberalen Globalisierung? Möglichkeiten
und Grenzen von Reformalternativen zur neoliberalen Globalisierung,
Münster [3]
Zitiert nach: Nuscheler, Franz (2000), „Kritik der Kritik am Global
Governance-Konzept“, in: Prokla,
Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Nr. 118, März 2000,
S. 152/153 [4]
Zumindest gilt dies für einen Teil des Global Governance Diskurses.
Demgegenüber gibt es auch Ansätze, für die der Demokratisierungsaspekt
keine oder eine nachgeordnete Rolle spielt. Hier geht es vor allem
darum, technokratisch die Fähigkeit zum Management grenzüberschreitender
Probleme zu verbessern. [5]
Daher der Begriff internationale (oder globale) Strukturpolitik, der
inzwischen bis in die Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung
vorgedrungen ist. [6]
Habermas, Jürgen (1999), „Der europäische Nationalstaat unter dem
Druck der Globalisierung“, in: Blätter
für deutsche und internationale Politik, 4/1999, S. 432 [7]
In einem internen Entwurf des Pentagon für die „Defense Planning Guidance“
(MC 400) für die Haushaltsjahre 1994 - 1999, später nach ihrem Verfasser
Wolfowitz-Doktrin genannt, wird das Ziel formuliert, den Status der
USA als einziger Supermacht durch ein konstruktives Verhalten und
ausreichende militärische Macht zu behaupten und jegliche Nation oder
Gruppe von Nationen davon abzuschrecken, die amerikanische Vormacht
herauszufordern. Besonders die Interessen der fortgeschrittenen Industrienationen
sollen entmutigt werden, die amerikanische Führungsrolle herauszufordern
oder zu versuchen die etablierte politische und wirtschaftliche Ordnung
umzustürzen (New York Times, 8. 3. 1992). [8]
Brzezinski, Zbigniew (1999): Die
einzige Weltmacht, Berlin, S. 44 [9]
Brzezinski a.a.O. S. 49f.. [10]
Der Anteil der USA am Welthandel beträgt ca. 18%, der der EU 44%,
(WTO Annual Report 1998) [11]
So z.B. die Etablierung des EURO als potentiell internationale Reservewährung
neben dem Dollar (vgl. hierzu Hans-Joachim Spanger: „Der Euro und
die transatlantischen Beziehungen. Eine geo-ökonomische Perspektive“
in: Internationale Politik und Gesellschaft
2/1999, S. 130 ff.), die Kontroverse um eine neue internationale Finanzarchitektur,
die Probleme in den Klimaverhandlugen oder die Versuche der EU, in
der Folge des Kosovo-Krieges ein eigenständiges Militärpotential neben
der NATO aufzubauen. [12]
So der Kanzlerberater Michael Steiner, zitiert in der Zeit Nr. 12/2000, 16.3. 2000 [13]
Czempiel, Ernst Otto „Transatlantische Zerreißproben“ in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 5/2000, S. 569 ff
[14]
Der größte Sektor der US-Exporte sind heute audiovisuelle Erzeugnisse
Hollywoods und der Pop-Musik. [15]
Barshefsky reveals U.S. push to broaden WTO service talks; in: Inside US Trade, June 4, 1999 [16]
So bestanden z.B. bei der Liberalisierung der Investitionen bei den
audio-visuellen Industrien unüberbrückbare Gegensätze. [17]
Welche Schwierigkeiten sich dabei ergeben wird beispielhaft sichtbar
an den Versuchen, Kinderpornographie oder neofaschistische Propaganda
im Netz zu unterbinden. Obwohl hier ein internationaler Konsens von
Regierungen und Öffentlichkeit besteht, war eine wirksame Kontrolle
bisher nicht möglich. Die Unmöglichkeit, das Internet zu kontrollieren,
wird ja auch umgekehrt immer als eines seiner Vorteile hervorgehoben,
in dem der grundlegend demokratische Charakter des Netzes zum Ausdruck
käme. [18]
www.wto.org/wto/legal/04-wto.pdf [19]
Unter den weltweit 100 größten ökonomischen Einheiten befinden sich
heute 50 TNCs. Der Umsatz von General Motors liegt über dem BIP Dänemarks,
Toyota, Exxon und Shell setzen mehr um, als Norwegen, Polen und Portugal
erwirtschaften. [20]
Dies ist kein Argument gegen Liberalisierung als solche. Unter bestimmten
Umständen, in bestimmten Entwicklungsphasen und für bestimmte Länder
kann Liberalisierung sehr sinnvoll sein. Die Liberalisierung des EU-Agrarmarktes
gegenüber den Entwicklungsländer wäre ein aktuelles Beispiel. Doch
das Problem beginnt dort, wo Liberalisierung zum immer und überall
gleichermaßen gültigen Patentrezept verabsolutiert wird, dem sich
alles andere unterzuordnen hat. [21]
Barker, Debi/Mander, Jerry (1999), The International Forum on Globalization
(Hrsg.), Invisible Government, The World Trade Organization: Global
Government For The New Millennium, San Francisco [22]
Ruggiero, Renato (1997), www.wto .org/wto/abaout/dispute0.htm [23]
WWF/OXFAM/CIEL/CNI, (1998), „Dispute Settlement in the WTO: A Crisis
for Sustainable Development“, Discussion
Paper [24]
So genannt nach der Farbe der Tapete in den Genfer Verhandlungsräumen
der WTO. [25]
Wobei die liberal orientierten unter ihnen ohnehin ihre vornehmste
Aufgabe darin sehen, die staatliche Steuerung zurückzunehmen, um sie
der angeblich überlegenen Selbststeuerung des Marktes zu überlassen.
[26] Padbury, Peter (1997): „International Cooperation among NGO Networks, Experiences, Reflections and a survey on next steps“. Statement for a WEED Workshop „Beyond Rio“, Ottawa [27] World Bank (1992): Report of the Workshop on Participation of NGOs; Washington, 1992 [28]
WTO MONTHLY BULLETIN FOR NGOS (s. http://www.wto.org) [29]
TUAC - Trade Union Advisory Committee und BIAC
- Business and Industrie Advisory Committee [30]
Vgl. dazu auch Wahl, Peter (1996), „NGOs - der am meisten überschätzte
Akteur der 90er Jahre“, in: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Globale Trends und internationale Zivilgesellschaft oder: Die NGOisierung der (Welt-)Politik? Bonn [31]
Helleiner, G.K. (1995), „Trade, Trade Policy and Industrialization
reconsidered“, in: World Development
Studies 6, Helsinki [32]
WTO (1998), Annual Report 1998,
Geneva [33]
Financial Times, dt. Ausgabe,
25.2.2000 [34]
Der GINI-Koeffizient mißt Einkommensunterschiede sowohl innerhalb
von Volkswirtschaften als auch zwischen ihnen. Er erfaßt die Diskrepanz
zwischen dem oberen und dem unteren Bereich der Einkommensverteilung.
[35]
Financial Times, a.a.O. [36]
UNDP (1999): Human
Development Report 1999, New York; Bonn, S. 3 [37]
ebenda S. 46 [38] Soros, George (1999): Die Krise des globalen Kapitalismus. Offene Gesellschaft in Gefahr, Berlin
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