Sammelbesprechung:
MENSCHENRECHTE IN DER ANALYSE


SIEGFRIED FRECH/MICHAEL HASPEL (Hrsg.):
Menschenrechte

Wochenschau Verlag, Schwalbach/Taunus 2005, 285 S.

SABINE C. CAREY/STEVEN C. POE (eds.):
Understanding Human Rights. New Systematic Studies

Ashgate, Aldershot 2004, 275 S.

ANDREA LIESE:
Staaten am Pranger.
Zur Wirkung internationaler Regime auf innerstaatliche Menschenrechtspolitik

Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, 309 S.


 
       
    Heft 1/2007  
     
   
  
 

Mit dem Aufschwung der Menschenrechte als Leitidee in der Außenpolitik westlicher Staaten und zunehmend anerkannter Norm in den internationalen Beziehungen hat sich auch das politik- und sozialwissenschaftliche Interesse an der Erforschung der Bedingungen und Ursachen internationaler und nationaler Menschenrechtspolitik vervielfacht. Die finanzielle Förderung großer internationaler Forschungsprojekte oder die Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind zwei exemplarische Zeichen für diesen Trend[1]. Wie bei kaum einem anderen Thema ist in der Menschenrechtsforschung die Analyse meist auch mit der Erwartung verknüpft, durch die Vermittlung von Erkenntnissen zur Förderung und zum Schutz der untersuchten Rechtsnormen beizutragen. Alle drei hier vorgestellten Publikationen können dies für sich in Anspruch nehmen, wählen dabei jedoch jeweils eigene Zugänge und machen so die Bandbreite der sozial- und politikwissenschaftlichen Menschenrechtsforschung sichtbar. Sie reicht von praxisbezogenen Analysen mit aufklärerischem Anspruch über die statistische Prüfung theoriegeleiteter Hypothesen bis hin zur vergleichenden qualitativen Forschung. Drei »Welten« der Menschen-rechtsliteratur, die nur stellenweise miteinander kommunizieren.

In der Reihe »Basisthemen Politik« ist das Taschenbuch mit dem schlichten Titel »Menschenrechte«, herausgegeben von Siegfried Frech und Michael Haspel, erschienen. Laut Kurzbeschreibung vermittelt das Buch einen fundierten Einblick in bzw. solides Grundwissen über die geschichtliche Entwicklung, die Normen, Institutionen und Instrumente der Menschenrechtspolitik. Zugleich will es auch den aktuellen Diskurs nach dem 11. September, Probleme des Menschenrechtsschutzes und das neue Konzept der Menschenrechtsbildung vorstellen. Thematisch wird dieses Versprechen weitgehend eingelöst. Als Basis für den Einstieg in das Thema Menschenrechte ist der Band jedoch nur bedingt geeignet, da ein systematisches Konzept nicht sichtbar wird. Die Einleitung erklärt lediglich, dass alle »Autorinnen und Autoren detaillerte Informationen vermitteln, zu einer sachlichen Diskussion beitragen und Fakten bereitstellen« wollen (S. 13). Eine Reihe von Kapiteln, insbesondere von Autoren, die an Schnittstellen zwischen Wissenschaft und aktiver Menschenrechtsarbeit tätig sind, kombinieren empirisch- theoretische Analyse, normative Betrachtung und politische Forderungen (z.B. die Beiträge von Lochbihler, Heinz, Mihr und Weber). Dies ist keineswegs negativ, macht es aber für Einsteiger in die Thematik nicht leicht, wenn sie diese Aspekte zunächst wieder auseinander dividieren müssen.

Ebenso fehlt eine Begründung für die Auswahl der teilweise sehr speziellen Themen und der Auslassungen. Warum wird der Minderheitenschutz in einem eigenen Kapitel behandelt, nicht aber beispielsweise die Debatte um die Abschaffung der Todesstrafe oder die Rechte der Frau? Warum werden in keinem der praxisbezogenen Beiträge die wirtschaftlichen und sozialen Rechte behandelt, obwohl deren Gleichwertigkeit immer wieder hervorgehoben wird? Zusätzlich erschwerend ist die teilweise äußerst verwirrende Gliederung innerhalb der Beiträge. Es scheint, dass die Redaktion zwingend eine einzige Gliederungsebene vorgesehen hat, obwohl viele Beiträge zuvor anders strukturiert waren. Dies resultiert zum Beispiel in Kurzkapiteln mit wenigen Sätzen, die lediglich auf einen weiteren Unterpunkt der Argumentation hinweisen (z.B. auf Seite 19). Auch einige stilistische und sprachliche Ungenauigkeiten (z.B. Menschenrechtskonferenz statt Menschenrechtskommission, S. 50) hätten bei einer sorgfältigeren Redaktion vermieden werden können.

Jenseits dieser formellen und strukturellen Schwächen enthält der Band aber durchaus lesenswerte Beiträge und beleuchtet einige blinde Flecken der deutschen Debatte. Den Einstiegscharakter treffen sehr gut die Kapitel über die Begründbarkeit der Menschenrechte (wenngleich der Beitrag von M. Koenig einer der voraussetzungsvollsten ist) und die Vorstellung der Institutionen und Verfahren des Menschenrechtsschutzes von M. Edinger, die erfreulicherweise die politische Praxis gebührend berücksichtigt (wenn auch nur im Hinblick auf politische und bürgerliche Rechte). Sehr zu begrüßen ist die Aufnahme von Beiträgen zur – noch immer häufig übersehenen – Menschenrechtspolitik der EU (B. Lochbihler) und zur aktuellen Diskussion um Menschenrechte und Terrorbekämpfung nach dem 11. September (W. S. Heinz). Der Beitrag von G. Sommer et al. stellt in klarer und prägnanter Art ernüchternde Forschungsergebnisse zum Kenntnisstand der Menschenrechte in Deutschland vor. Das Kapitel von K. P. Fritzsche bietet einen sehr guten Überblick über die Praxis der Menschenrechtsbildung. Anders als der Beitrag von A. Mihr zum gleichen Thema arbeitet Fritzsche auch die Konflikthaftigkeit und Umstrittenheit der Menschenrechte heraus. Sprachlich und inhaltlich wenig überzeugend ist dagegen der Beitrag zu den Minderheitenrechten, der die im Titel angedeutete These – »Menschenrechte reichen nicht« – weder hinreichend herausarbeitet noch begründet. Fazit: Insgesamt ist ein Sammelband mit einer Reihe lesenswerter und aktuell relevanter Beiträge entstanden, in dem sich Einsteiger in die Thematik allerdings weitgehend allein zurechtfinden müssen.

Auch Sabine Carey und Steven Poe haben sich zum Ziel gesetzt, eine Einführung in die Literatur über Menschenrechtsverletzungen zu bieten und neuere Forschungsergebnisse so darzustellen, dass sie nicht nur für die wissenschaftliche Community sondern auch für die breite Leserschaft zugänglich sind (S. 9). Hier enden jedoch die Gemeinsamkeiten zu dem Sammelband von Frech und Haspel. Die Studien in »Understanding Human Rights Violations« sind durchgängig nach strengen wissenschaftlichen Kriterien angelegt und verwenden überwiegend quantitative Methoden, um sehr spezifische Fragestellungen aus der Menschenrechts-debatte zu beantworten. Ausgangspunkt der Studien ist die Würde des Menschen (»people matter«, S. 12). Ziel ist es, den politischen Akteuren Hilfeestellung für effektive Strategien der Menschenrechtspolitik an die Hand zu geben. Dieses normative Anliegen wird jedoch klar von der streng systematisch und objektivistisch vorgehenden Untersuchung getrennt. Der große Gewinn dieser Studien liegt darin, dass viele im politischen, teilweise auch wissenschaftlichen Diskurs verwendete Argumente einer harten Überprüfung unterzogen werden. Zudem beinhaltet der Band eine Reihe von Analysen, die sich auch der häufig vernachlässigten Kategorie sozialer und wirtschaftlicher Menschenrechte widmen.

So zeigt der Beitrag von D. Miller, dass der Waffenhandel sich negativ auf persönliche Integritätsrechte sowie bürgerliche und politische Rechte in den Empfängerländern auswirkt, jedoch nicht auf die sozialen und wirt-schaftlichen Rechte. Wenn überhaupt, sind letztere positiv mit Waffenimporten korreliert. R. Callaway und J. Harrelson-Stephens entwickeln ein Modell, um den Einfluss von Handel auf den Schutz der Menschenrechte zu untersuchen, wobei auch die indirekten Effekte über den Einfluss von Außenhandel auf Demokratie und Entwicklung einbezogen werden. Die statistische Untersuchung bestätigt die liberale Sichtweise: Handel, insbesondere Exporte, sind positiv mit dem Schutz politischer und bürgerlicher sowie auch wirtschaftlicher und sozialer Rechte korreliert. Aus diesem statistischen Zusammenhang die allgemeine Forderung abzuleiten, Staaten sollten grundsätzlich eine offene Handelspolitik betreiben, um Wohlstand, Demokratie und Menschenrechte zu fördern (S. 102), ist in Anbetracht der Komplexität dieser Zusammenhänge und vieler qualitativer Studien, die ein differenzierteres Bild zeichnen, allerdings nicht angemessen. Spannend sind auch die Beiträge, die sich mit statistischen Methoden an bislang vor allem qualitativ untersuchte Forschungsthemen heranwagen: das Verhältnis zwischen unter-schiedlichen Dimensionen von Menschenrechten und die Frage, ob es einen »trade off« zwischen wirtschaftlichen und politischen Rechten gibt (Milner et al.); die Berücksichtigung von Menschenrechten bei der Vergabepraxis von Weltbank und IMF (Abouharb/Cingranelli); die Systematik in der Rechtsprechung des Internationalen Straf-gerichtshofes für das Ehemalige Jugoslawien (Meernik/King); oder der Zusammenhang zwischen den Inhalten von Verfassungen und der realen Menschenrechtslage (Camp Keith).

Eindrucksvoll ist der Versuch von S. Poe, verschiedene Teilergebnisse der in jüngster Zeit zunehmenden Zahl von Studien zu den Ursachen von Menschenrechtsverletzungen, Repression und Staatsterror in einem integrativen theoretischen Modell zusammenzuführen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Regierungen Menschenrechte verletzen, um das Verhältnis zwischen der Stärke ihrer Herrschaftsposition und der Bedrohung durch oppositionelle Kräfte zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Mit diesem Modell kann nachgezeichnet werden, wie Einflussfaktoren wie z.B. wirtschaftliche Entwicklung, Bevölkerungswachstum oder Kriegsbeteiligung auf die Menschenrechtslage einwirken, indem sie jeweils das Stärke/Bedrohungs-Verhältnis (Strength/Threat ratio oder S/T ratio) verändern. S steht in diesem Modell für die politische Stärke des Regimes im innenpolitischen Kräftefeld, während T die wahrgenommene Wahrscheinlichkeit beschreibt, dass eine Bedrohung durch innenpolitische gegnerische Kräfte das
Regime zu Fall bringt. Nach dem Modell neigen Regierungen dann zur Reaktion (z.B. verstärkte Repression), wenn die Bedrohung stärker wächst als die Machtposition des Regimes, oder wenn die interne Bedrohung durch oppositionelle Kräfte die Stärke der herrschenden Regierung sogar übersteigt. Interessant ist dieses Modell auch für Konditionalitäts- und Sanktionsentscheidungen westlicher Regierungen. Beispielsweise erläutertet Poe, dass ein Entzug von Entwicklungshilfe ohne Kommunikation der Bedingungen, unter denen Hilfe wieder aufgenommen wird, eher einen negativen Einfluss auf die Menschenrechtslage haben kann: Das Regime wird geschwächt, Repression muss in der Folge erhöht werden, um das Stärke/Bedrohungs-Verhältnis konstant zu halten. Besteht hingegen die Aussicht für die herrschenden Eliten, durch eine Verbesserung der Menschenrechtssituation externe Unter-stützung zu sichern und damit die eigene Position zu stärken, kann dies aus der angenommenen Rationalität heraus zu einer Senkung des Repessionsniveaus führen. Kurz: Sanktion ohne Kommunikation ist wenig Erfolg versprechend. Die Eleganz des Modells ist aber auch zugleich seine Schwäche. So ist insbesondere bei vielen Ländern, die sich in einem Transitionsprozess befinden, die Annahme wenig realistisch, dass es sich bei Regierungen um einheitliche, monolithische Akteure handelt, die über vollständige Informationen über die Handlungsoptionen und ihre Konsequenzen verfügen.

Auch bei den quantitativ-empirischen Beiträgen in »Understanding Human Rights Violations« hat die Eleganz der streng hypothesengeleiteten statistischen Untersuchungen ihren Preis. Zum einen ist dies das Risiko statistischer Artefakte. Zum anderen dürften sich insbesondere Praktiker und Kenner von Einzelfällen die Frage stellen, welches die Prozesse sind, die sich hinter den statistischen Zusammenhängenden verbergen. Denn so häufig von Effekten und Kausalitäten gesprochen wird, so wenig können die statistischen Modelle aufzeigen, wie beispielsweise Handel oder Verfassungsartikel konkret auf die Lage der Menschenrechte wirken und ob nicht häufig von einer Interdependenz zwischen den Variablen auszugehen ist.

Ingesamt stellt der Sammelband jedoch einen Meilenstein der empirischen Menschenrechtsforschung dar. Die systematischen Analysen beinhalten durchgängig einen guten Überblick über den Forschungsstand. Die Ergebnisse sind Wegweiser für weitergehende, auch qualitative und vergleichende Studien und daher unabhängig von den konkreten Daten längerfristig relevant. Die Herausgeber haben den Band hervorragend strukturiert, die einzelnen Teilkapitel mit einer kurzen Einführung versehen und in der Zusammenfassung die übergeordneten Ergebnisse und Orientierungen für die zukünftige Forschung benannt. Das Ziel, Menschenrechtsforschung einer »breiten Leserschaft« zugänglich zu machen, wird aber nur bedingt erfüllt, denn die Texte sind im akademischen Stil verfasst und das Verständnis der quantitativen Untersuchungsanlagen und ihrer Ergebnisse erfordert sozialwissen-schaftliche Vorkenntnisse.

Ein hervorragendes Beispiel, wie aufbauend auf statistischen Erkenntnissen mit systematischer empirischer Forschung die Prozesse und Mechanismen auf gedeckt werden können, die für anhaltende Menschenrechts-verletzungen relevant sind, ist die Monografie »Staaten am Pranger« von Andrea Liese. Ausgangspunkt ihrer Studie ist der Befund, dass trotz zunehmender internationaler Institutionalisierung und der steigenden Zahl der Anerkennung der Norm des Folterverbots die Anwendung der Folter nicht signifikant zurückgegangen ist. Durch vier vergleichende Fallstudien (Großbritannien, Israel, Ägypten und Türkei) arbeitet Liese heraus, welche Mechanismen diese Lücke zwischen Normanerkennung und Normachtung erklären können und unter welchen Bedingungen die Lücke verkleinert werden kann. Alle vier untersuchten Staaten werden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wegen der Normverletzung kritisiert und damit an den Pranger gestellt. Die Staaten wehren sich jedoch gegen das Anprangern mit rhetorischen Wendungen (z.B. Leugnen) und entwickeln Gegenstrategien, insbesondere die Bedrohung von NGOs und Geheimhaltung von Untersuchungsergebnissen. Im Vergleich der Fälle zeigt sich zudem, dass das Anprangern umso effizienter ist, je demokratischer ein Staat ist und je stärker die internationalen Kontrollverfahren sind. Daraus lässt sich positiv schlussfolgern, dass internationale Menschenrechtsregime doch positiv wirken, sofern sie stark entwickelt und die Kontrollorgane mit hinreichenden Kompetenzen ausgestattet sind, wie dies etwa für die Antifolterkonvention des Europarats gelten kann. Neben der dichten empirischen Untersuchung zeichnet sich die Studie durch eine umfassende Einbettung in die aktuelle Theoriedebatte über die Normwirkung des Menschenrechtsregimes in den internationalen Beziehungen aus. In der Auseinandersetzung zwischen so genannten konstruktivistischen und rationalistischen Erklärungsansätzen findet Liese eher eine Bestätigung für letztere. Der größte Teil der staatlichen Reaktionsweisen kann mit einer Logik der Zweckrationalität erklärt werden, während die von konstruktivistischen Studien angenommene Verinnerlichung und Habitualisierung von Normen nicht beobachtbar ist. Warum kommt es trotz Normanerkennung nicht zur Normachtung? Liese argumentiert hier, dass alle vier untersuchten Staaten mit einer Situation der Normkonkurrenz konfrontiert sind. In allen untersuchten Fällen befindet sich der Staat im Kampf gegen Terrorismus. Das Folterverbot erschwert ein hartes Vorgehen des Staates, um die nationale Sicherheit und Integrität zu schützen – was ebenfalls als herausragende Norm beschrieben werden kann. Im Falle solcher Normkonkurrenz kommt es – so Lieses Deutung – zur »Entkoppelung«. Dieser dem soziologischen Institutionalismus entlehnte Begriff beschreibt die Trennung der rhetorischen Handlung oder Normanerkennung von der faktischen Normumsetzung. Diese Deutung ist überzeugend und relativiert zumindest teilweise die Erklärungskraft des Rationalismus (wenngleich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen der Autorin hier sehr vorsichtig bleiben). Denn letztlich sind es doch auch tief verankerte Normen, die das Handeln der Regierungen bestimmen – es sind aber nicht immer die Menschen-rechtsnormen, die den Diskurs dominieren. Die wichtige praktische Schlussfolgerung der Studie: NGOs und staatliche Institutionen müssen im Falle derartiger Konstellationen ihre Strategie darauf ausrichten, die behauptetet normative Konkurrenz zwischen Folterverbot und nationaler Sicherheit als Mythos zu entlarven (S. 282). Nach dem 11. September und im Lichte der Praktiken der Terrorbekämpfung auch in westlichen Demokratien
(vgl. den oben erwähnten Beitrag von W. S. Heinz) gewinnt diese empirisch und theoretisch fundierte Handlungsempfehlung eine weit über die Fallstudien hinausweisende und hochaktuelle Tragweite.


Marika Lerch,
Berlin

[1] Vgl. z.B. Risse, Thomas/Ropp, Stephen/Sikkink, Katrhyn (ed.): The Power of Human Rights. International Norms and Domestic Change, Cambridge, Cambridge University Press 1999. Dieser Band fasst die Ergebnisse eines international vergleichenden Forschungsprojekts zur Durchsetzung von Menschenrechtsnormen in Transformations- und Entwicklungsländern zusammen.

     
      
 
   << zurück Rezensionen/ Übersicht
 
 
     
© Friedrich-Ebert-Stiftung  Redaktion/net edition: Gerda Axer-Dämmer | 1/2007   Top