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Politik und Gesellschaft Online
International Politics and Society 4/2001

Kunibert Raffer
Lasst Länder bankrott gehen! Faire und transparente Insolvenzverfahren für souveräne Schuldner

Lukas Menkhoff
Beteiligungsgerechtigkeit für Entwicklungsländer in der
internationalen Finanzordnung

Stephan Böckenförde
Militärische Gewalt als Mittel künftiger amerikanischer Außenpolitik

Harald Müller
Nahöstliche Gefahren für die Atlantische Gemeinschaft

Jürgen Kahl
Großer Sprung in die Globalisierung. China vor dem Beitritt in die WTO

 

Kunibert Raffer

Lasst Länder bankrott gehen! Faire und transparente Insolvenzverfahren für souveräne Schuldner

(Original: Let Countries Go Bankrupt. The Case for a Fair and Transparent Debt Arbitration Process)

Insolvenzverfahren sind eine sinnvolle Einrichtung, die die zügige Bereinigung einer unhaltbaren Verschuldungssituation ermöglichen. Sie sind darauf gerichtet, den Schaden für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen einzugrenzen und einem ökonomischen Neuanfang des Schuldners den Boden zu bereiten. Was für zahlungsunfähige Unternehmen gang und gäbe ist, wird überschuldeten Ländern nach wie vor verweigert. Verschuldenskrisen werden unnötig lange hingezogen, mit oft verheerenden Folgen für die betroffenen Bevölkerungen. Menschenrechte werden formalen Gläubigerrechten untergeordnet. Den substantiellen Gläubigerinteressen hingegen ist durch die endlose Fortschreibung von Zahlungsunfähigkeit nicht gedient. Gegen Insolvenzverfahren für souveräne Staaten wird als zentrales Argument ins Feld geführt, Staaten könnten nicht wie Unternehmen unter Gläubigerkuratel gestellt werden. Dies ist nicht stichhaltig: Souveräne Staaten können sich sehr wohl im Einvernehmen mit ihren Gläubigern einem Schiedsverfahren unterwerfen, dass die Zahlungsfähigkeit des Landes feststellt und einen Fahrplan zur Bedienung der volkswirtschaftlich verkraftbaren Restschuld bestimmt. Hierfür gibt es eine Reihe von Präzedenzfällen. Als rechtliches Vorbild für den sinnvollen Umgang mit souveräner Zahlungsunfähigkeit kann Kapitel 9 des amerikanischen Insolvenzrechts dienen. Es bezieht sich auf Gebietskörperschaften, deren Regierungen gewählt sind und im Zuge des Insolvenzverfahrens keineswegs in ihren verfassungsmäßigen Kompetenz beschnitten werden. Verfahren zur Bereinigung von Überschuldungssituationen können ad hoc – ohne internationale Verträge - durchgeführt werden, wenn sich Gläubiger und Schuldner politisch bereit finden, ein paritätisch besetztes Schiedsgericht mit einem zusätzlichen neutralen Mitglied zu akzeptieren. Bislang gibt es keine unabhängige Schiedsinstanz. Stattdessen liegt alle Entscheidungsgewalt bei einer der beiden Parteien: den Gläubigern. Die Idee eines Insolvenzverfahrens für überschuldete Länder ist seit der Asienkrise wieder verstärkt in der Diskussion, stößt aber auf kompromisslosen Widerstand seitens der G7-Regierungen. Private Gläubiger hingegen sind deutlich aufgeschlossener.

Lukas Menkhoff

Beteiligungsgerechtigkeit für Entwicklungsländer in der internationalen Finanzordnung

Dass die internationalen Finanzmärkte einer besseren Regulierung bedürfen, um Finanzkrisen unwahrscheinlicher und in ihren Auswirkungen weniger wohlfahrtsmindernd zu machen, steht außer Zweifel. Die Diskussion um die Reform der internationalen Finanzordnung richtet sich jedoch einseitig an den Prioritäten der hoch entwickelten Länder aus. Die Märkte sollen „effizient“ im Hinblick auf die vorrangigen Ziele dieser Länder gemacht werden. Derartige Effizienz liegt nicht automatisch auch im Interesse von Entwicklungsländern. Denn aufgrund des nur langfristig zu behebenden Entwicklungsrückstandes sind große Segmente ihrer Volkswirtschaften viel weniger als die Unternehmen in den Industrieländern in der Lage, an den Vorteilen  „gut funktionierender“ globaler Finanzmärkte teilzuhaben. Entwicklungsländer sind auch viel weniger in der Lage, sich gegen die verbleibenden Krisengefahren zu schützen. Für sie haben deshalb andere Reformmaßnahmen Vorrang als für die tonangebenden G-5. Es käme für sie darauf an, traditionelle Kreditvergabe-Mechanismen bis auf weiteres aufrechtzuerhalten, auch wenn sie den Anforderungen der modernen Finanzmärkte nicht gewachsen sind. Auch ihre Produktionsunternehmen sind weit weniger als Industrieländerfirmen in der Lage, sich an rasch wechselnde Finanzmarktentwicklungen anzupassen. Für diese Länder ist es deshalb wichtig, dass sie sich gegen die internationalen Finanzmärkte bis zu einem gewissen Grad abschotten können. Weniger freie Finanzmärkte sind für sie angemessener als für Industrieländer. Wegen ihrer viel höheren Verwundbarkeit haben Entwicklungsländer auch ein gesteigertes Interesse an stabilisierenden makroökonomischen Eingriffen in das globale Finanzmarktgeschehen. Für die Industrieländer, vor allem die USA, bedeuten derartige Eingriffe in erster Linie eine Einschränkung ihres wirtschaftspolitischen Handlungsspielraums. Auf die Stabilisierungseffekte, etwa was Wechselkurse betrifft, sind sie nicht angewiesen. Eine internationale Finanzordnung, die die Ziele der Entwicklungsländer vernachlässigt, ist nicht gerecht. Sie kann – unabhängig davon, wie effizient sie aus Industrieländersicht ist – keine Akzeptanz einfordern. Um sie gerechter zu machen, müsste den Entwicklungsländern mehr Mitspracherecht bei der derzeit geführten Reformdiskussion eingeräumt werden. 

 

Carlos Santiso

Entwicklungszusammenarbeit und Demokratieförderung: Revisionsbedarf

(Original: Development Cooperation and the Promotion of Democratic Governance: Promises and Dilemmas)

Der Optimismus der neunziger Jahre, der in Bezug auf die Demokratisierung der Entwicklungs- und Transformationsländer geherrscht hatte, ist verflogen. Von der Ukraine bis Paraguay sind viele Demokratisierungsprozesse in einer Grauzone stecken geblieben: Die demokratische Entwicklung stagniert, ohne dass notwendig ein Rückfall in offen autoritäre Herrschaftsverhältnisse vorläge. Die Förderung der Demokratie basierte in der Vergangenheit auf fehlerhaften Denkansätzen, nämlich der Identifizierung von  Demokratie mit ihrer westlich-liberalen Version, der technisch verkürzten Gleichsetzung von  Demokratisierung mit der Fertigung institutioneller Modelle, sowie der Annahme, Demokratisierung laufe in einer linearen und vorhersehbaren Sequenz von Phasen ab. Diese Ansätze lagen in der Vergangenheit einer dreigliedrigen Demokratieschablone zugrunde, nach der die Förderung der Demokratisierung in Entwicklungs- und Transformationsländern ablief, nämlich erstens der Förderung von Wahlen und (weitaus weniger) politischen Parteien, zweitens dem Entwurf von Institutionen, die als „checks and balances“ der Exekutive wirken würden (Rechtsprechung, Parlament usw.), und drittens der Unterstützung der Zivilgesellschaft. Nicht ausreichend berücksichtigt wurden hingegen die Kosten der Demokratisierung in armen Ländern mit vielen Prioritäten und wenig Ressourcen. Auch wurden Hilfe zur Demokratisierung und wirtschaftliche Entwicklungshilfe gänzlich unabhängig voneinander vergeben. Mit dem Konzept der „good governance“, das entwicklungspolitisch an Bedeutung gewonnen hat, liegt aber ein Ansatz vor, die Trennung von politischer und wirtschaftlicher Hilfe zu überwinden und das Zusammenspiel von wirtschaftlicher und politischer Reform in das Zentrum der Entwicklungspolitik zu stellen. Vor allem aber hat die Demokratieförderung in ihrem „wohltätigen Idealismus“ übersehen, dass sie es in den Empfängerländern mit politischen Machtstrukturen zu tun hat, die sich demokratischen Reformen gegenüber als resistent erweisen und in der Lage sind, deren Substanz auszuhöhlen. Auch die Demokratieförderer werden die Machtbeziehungen und Interessen zu berücksichtigen haben, in die demokratische Institutionen eingebettet sind.

Stephan Böckenförde

Militärische Gewalt als Mittel künftiger amerikanischer Außenpolitik

Militäreinsätze bleiben für die Vereinigten Staaten ein Mittel zur Durchsetzung nationaler Interessen, das – seit 1947 – mit dem Erhalt der Weltordnung verknüpft ist. Dabei ist für die kommenden Jahre kaum mit großangelegten militärischen Einsätzen zu rechnen. Denn ungeachtet ihrer unterschiedlichen Grundpositionen treffen sich die führenden Regierungsmitglieder in einer Politik des "selective engagement", das – angesichts begrenzter Finanzmittel – auf eine Reduzierung von Auslandseinsätzen hinausläuft, allerdings auch Kommando-Operationen oder Luftangriffe auf einzelne, herausgehobene Ziele weiter möglich macht. Die USA werden die "Ruhepause" nutzen, eine umfassende Modernisierung ihres militärischen Arsenals, vor allem aber die Arbeit an Hochtechnologiewaffen und an einer Aufrüstung im erdnahen Weltraum voranzutreiben. Damit reagieren sie auf die Veränderungen des internationalen Umfeldes, in dem der Brennpunkt der klassischen zwischenstaatlichen Konflikte in Zukunft in Asien liegen wird. Vor allem sieht man in Ansprüchen Chinas eine Gefahr, aber auch das unmittelbare Nebeneinander von Machtfülle und Machtvakuum in Asien wird Krisen heraufbeschwören. Darüber hinaus wird es zu einer Vielzahl von neuartigen Konflikten kommen, die unterschiedliche Szenarien für militärische Einsätze denkbar machen und auf die die Vereinigten Staaten sich – als direkt und indirekt betroffene Weltordnungsmacht - vorbereiten müssen. Als Konsequenz auf die Erweiterung des Anforderungskataloges strebt das Militär eine "Überlegenheit auf der gesamten Linie" [full spectrum dominance] an. Dazu gehören hoch-mobile Streitkräften, die verstärkt auf Distanz- bzw. unbemannte Waffen zurückgreifen können und so eigene Opfer minimieren. Für klassische zwischenstaatliche Konflikte wären die Vereinigten Staaten damit gerüstet. Für Konflikte des "post-nationalen" Musters hat man allerdings nach wie vor kaum Antworten parat; hier bedient man sich zur Zeit im wesentlichen der Special Operation Forces, aber auch verschiedener Privatunternehmen. Da die USA ihr militärisches Engagement in Europa drastisch reduzieren werden, müssen die Europäer ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Zukunft ohne die Amerikaner bewältigen. Andererseits müssen sie sich, was Bedrohungen und militärische Handlungsoptionen betrifft, an Entwicklungen orientieren, die weitgehend von den USA vorgegeben werden.

Harald Müller

Nahöstliche Gefahren für die Atlantische Gemeinschaft

(Original: Middle Eastern Threats to the Atlantic Community)

Der Mittlere Osten ist Schauplatz einiger der gefährlichsten und dauerhaftesten Konflikte, die es auf der Welt gibt. Da einige Staaten dieser Region über Massenvernichtungswaffen verfügen, implizieren diese Konflikte eine potentielle Bedrohung für Länder auch außerhalb der Region. Israel ist dabei der einzige Staat im Mittleren Osten, der über Atomwaffen verfügt, aber auch der Irak war noch vor kurzer Zeit auf dem besten Weg dorthin. Beim Iran wird allgemein angenommen, dass er über chemische Waffen verfügt, ebenso im Falle Syriens und möglicherweise Libyens. Ägypten engagiert sich zwar stark gegen eine Ausweitung von Atomwaffen, arbeitet jedoch an chemischen und biologischen Waffen. Eine allgemeine Ausweitung von Massenvernichtungswaffen ist dennoch nicht zu beobachten. Nur ein einziges europäisches Land ist dabei einer direkten Bedrohung aus dem Mittleren Osten ausgesetzt, die Türkei. Aufgrund ihrer Rolle im Golfkrieg, der Militärkooperation mit Israel, der wiederholten Ausflüge auf irakisches Territorium und der Pläne zum Bau des Atatürk-Staudammes hat die Türkei wiederholt wichtige Interessen des Irak und Syriens verletzt. Ein großes Problem mit seinen Nachbarn hat auch der Iran, wo eine weitere internationale Isolierung dazu führen könnte, dass Massenvernichtungswaffen in einem Maße aufgebaut werden, welches die regionale Stabilität gefährdet. Ein kritischer Politikdialog könnte dies verhindern. Populär ist auch das Szenario, dass aufgrund regionaler politischer und militärischer Konflikte die Öllieferungen derart in Mitleidenschaft gezogen werden, dass die Weltwirtschaft gefährdet wird und der Westen zu einer militärischen Intervention veranlasst – eine Neuauflage des Golfkriegs. Aber die asymmetrische Verteilung des Zerstörungspotentials macht ein solches Szenario wenig wahrscheinlich. Während die europäischen Länder angesichts der potentiellen Bedrohung aus dem Mittleren Osten auf Diplomatie, Abrüstung und internationale Vereinbarungen setzen, akzeptieren die USA internationale Vereinbarungen nur solange die eigenen Handlungsoptionen dadurch nicht eingeschränkt werden. In den letzten Jahren hat der Einsatz militärischer Mittel für die USA Priorität. Im Palästinakonflikt nehmen die Europäer eine gegenüber Israel kritischere Haltung ein als die USA, zum Beispiel hinsichtlich der israelischen Weigerung, ihre Atomwaffenpolitik auch nur zu diskutieren. Die Bereitschaft der arabischen Staaten, die Ausweitung von Massenvernichtungswaffen zu begrenzen, kann unter einer solchen Weigerung nur leiden. Während die europäischen Länder keine unmittelbare Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit durch die Staaten des Mittleren Ostens wahrnehmen, betrachten die USA die Raketen im Iran und im Irak als eine ernste Bedrohung, die nach militärischen Gegenmaßnahmen verlangt. Diese unterschiedliche Wahrnehmung spiegelt grundlegende Differenzen hinsichtlich der Prinzipien und Visionen für eine neue Weltordnung wider, aus denen sich ein ernsthaftes Problem für die transatlantischen Beziehungen entwickeln könnte.

 

Jürgen Kahl

Großer Sprung in die Globalisierung. China vor dem Beitritt zur WTO

Mit dem Beitritt zur WTO hat die chinesische Führung die wichtigste reformpolitische Entscheidung seit Beginn der wirtschaftlichen Öffnung und Liberalisierung getroffen. Der schrittweise Umbau der chinesischen Wirtschaft zu einem marktwirtschaftlichen System wird damit unumkehrbar. Die vereinbarten Zollsenkungen und der Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen verstärken den Wettbewerb auf dem chinesischen Markt. Die notwendigen Strukturbereinigungen, die mit der Öffnung für den internationalen Wettbewerb einhergehen, verbessern die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, bringen aber soziale Härten mit potenziell destabilisierender Wirkung mit sich. Bislang haben sich die Auslandsinvestitionen und der Löwenanteil des Exportgeschäftes auf die Küstenregion konzentriert, während das chinesische Hinterland kaum in diese modernen Kreisläufe einbezogen ist. Die regionalen und sozialen Unterschiede haben sich dadurch verschärft. Die Liberalisierung des Binnenmarktes wird zu weiteren sozialen Verwerfungen führen, die angesichts der beschränkten Möglichkeiten des Staates, den Anpassungsprozess durch soziale Transfers abzufedern, v.a. die Arbeitnehmer in staatlichen Betrieben treffen wird. Damit wird eine für die Herrschaft der Kommunistischen Partei wichtige gesellschaftliche Gruppe in ihren Interessen beeinträchtigt, woraus sich bedeutende Veränderungen im politischen System ergeben können. Daneben erhöhen auch die Übernahme internationaler Rechtsnormen und die Entflechtung von Staat/Partei und Wirtschaft den Druck auf die chinesische Führung, das politische System für mehr Mitbestimmung zu öffnen und der zunehmend von Entscheidungsfreiheit und Wettbewerb bestimmten Wirtschaftsordnung anzupassen. Auf internationaler Ebene bestimmt China künftig die Regeln des globalen Wettbewerbs mit. Das politische Gewicht und die Ambitionen, die China als aufstrebende Wirtschafts- und Regionalmacht in die WTO einbringt, stellen die Einigungsfähigkeit der Welthandelsorganisation und das Funktionieren der Schlichtungsverfahren in Streitfällen vor neue Herausforderungen.


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