Seelmann, Franz Mitglied der SPD. Verhaftung nach Denunziation 1940, Prozess vor dem Sondergericht München 1941. Politischer Werdegang und Funktion in der SPD SPD ab 1928 2 Verfolgung Verhaftung (kurzzeitig) im April 1933 2Wegen staatsabträglicher Äußerungen wurde er ermahnt.Verhaftung am 25.11.1940 2aufgrund einer Denunziation bei der Gestapo am 24.11.1940Er habe behauptet, so der Denunziant, am Polenfeldzug teilgenommen zu haben. Hitler könne es nicht verantworten, was er uns mit dem Krieg angetan hat. Wir hätten uns bis jetzt nur halten können, weil wir in Frankreich, Holland usw. Beute gemacht haben… Es wäre um jeden Mann schade, der im Krieg sein Leben lasse. In Griechenland müssten deutsche Truppen für andere bluten. Auf Befehl Hitlers musste vor vier Wochen ein Landungsversuch in England unternommen werden, bei dem 34 00 Soldaten ertranken…Die alten Leute seien kriegsmüde, wenn er noch ein Jahr dauere, könnten wir etwas erleben.Bei der Einvernahme am folgenden Tag gab Seelmann an, er habe vier Halbe getrunken, sei angeheitert gewesen und habe mit zwei Wehrmachtsangehörigen über den Polenfeldzug gesprochen. Einer der beiden sagte, Hitler habe es richtig gemacht, dagegen habe er gemeint, dass die Verluste an Toten und Verwundeten berücksichtigt werden müssten. Wegen „Beute“ in Frankreich etc.: Es sei für uns von großer Wichtigkeit, dass wir Beute gemacht hätten. Es sei aber um jeden Mann schade, der im Krieg falle. Heute sei er sich über die Tragweite seiner Äußerungen bewusst.Gerichtsgefängnis Fürstenfeldbruck ab 25.11.1940ErmittlungAmtsgericht MünchenÜberstellung an den Ermittlungsrichter am 28.11.1940undAufhebung des HaftbefehlsErneute Verhaftung 2Gefängnis München-Am Neudeck ab 30.11.1940ProzessSondergericht MünchenAnklage vom 04.06.1941: Vergehen gegen das HeimtückegesetzUrteil vom 16.09.1941Strafmaß: Gefängnis 8 MonateIhm wurde Strafaufschub gewährt bis 01.05.1942, da er seit 21.10.1941 vom Wehrmachtskommando zum Sicherheits- und Hilfsdienst abgeordnet und beim Luftschutzkommando zum Löschdienst eingeteilt war.Am 18.05.1942 erneuter Strafaufschub „bis auf weiteres“, da er ab 30.4.1942 vom Wehrmachtskommando nach Rumänien abgeordnet war. Die Vollstreckung wurde am 27.10.1943 vom Kommandierenden General und Befehlshaber Luftgau VI angeordnet, aber wegen der wechselnden Einsatzorte zumindest bis 12.12.1943 nicht vollzogen. Die Verbüßung war vorgesehen in Germersheim. Ob es dazu kam, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Weitere Daten Schadenskategorie Schaden an Freiheit Quellenverweis 1 - StAM, Stanw 5969 StAM, Stanw Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaften Quellenart:ArchivalienStatus:Unveröffentlichte Quellen 2 - StAM, Stanw 10417 StAM, Stanw Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaften Quellenart:ArchivalienStatus:Unveröffentlichte Quellen