Dangl, Josef

Mitglied der SPD und des Reichsbanners. Verlust des Arbeitsplatzes aus politischen Gründen 1934.

Politischer Werdegang und Funktion in der SPD

SPD von 1925 bis 1932 1

Verfolgung

Entlassung aus politischen Gründen nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (GWB) am 19.01.1934 1, 2
Innenminister Adolf Wagner beantragte die Entlassung mit Schreiben vom 09.01.1934 bei Reichsstatthalter Franz von Epp. Obwohl Dangl Frontkämpfer im 1. Weltkrieg und kriegsbeschädigt war, sei er wegen seiner Beteiligung an Umzügen des Reichsbanners und vor allem wegen seines Status als Funktionär des Reichsbanners "als national unzuverlässig im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933, § 4 anzusehen." Die Entlassung wurde verfügt am 19.01.1934.In mehreren Eingaben an das Innenministerium bestritt Dangl, Funktionär beim Reichsbanner gewesen zu sein; das Innenministerium sah die von der BPP ermittelte Funktionärseigenschaft letztlich zumindest als zweifelhaft an. Eine Untersuchung beim Gesundheitsamt ergab, dass Dangl nicht mehr für den Trambahnfahrdienst tauglich war, sondern im Innendienst eingesetzt werden sollte. Da jedoch keine Planstelle vorhanden war, wurde seine Entlassung nach § 4 GWB umgewandelt in eine nach § 6 GWB mit Bezug des vollen Ruhestandsgehalts. Die Reichsstatthalterei verfügte zudem mit Schreiben v. 13.08.1937, dass Dangl eine finanzielle Entschädigung für die Zeit seit der Entlassung erhielt. [2]

Weitere Daten

Schadenskategorie

  • Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen

Quellenverweis

1 - BayHStA, RS 186

BayHStA, RS

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Reichsstatthalter Epp

2 - BayHStA, MInn 80149

BayHStA, MInn

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsministerium des Inneren

3 - Münchner Stadtadreßbuch 1935

Münchner Stadtadreßbuch

Münchner Stadtadreßbuch. Adreßbuch der Landeshauptstadt München Bd. 83 ff. München 1933 ff.

Anmerkungen:
in Monacensia, Theresienstr. 23
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