Kuther, Georg Johann

Mitglied des Reichsbanners. Verlust des Arbeitsplatzes aus politischen Gründen 1933.

Politischer Werdegang und Funktion in der SPD

SPD ab 1921 1

Verfolgung

Entlassung aus politischen Gründen nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (GWB) am 16.03.1934 2
Ein Antrag der Stadt auf Entlassung nach diesem Gesetz war von Innenminister Adolf Wagner am 30.09.1933 abgelehnt worden: Es handle sich um einen Beamten, dessen Entlassung sich nur auf Mitgliedschaft bei SPD und Reichsbanner stütze. Er besitze darüber hinaus die Frontkämpfereigenschaft, sei politisch nicht hervorgetreten und es handle sich um eine untergeordnete Stellung, weshalb Entlassung nach § 4 GWB nicht stattgegeben werden könne. [2]Am 21.02.1934 beantragte Wagner mit Schreiben an Reichsstatthalter Franz von Epp schließlich doch die Entlassung: Kuther habe Nationalsozialisten als „Hitlerbanditen“ und „Hitlerlausbuben“ bezeichnet. Damit sei er national unzuverlässig. Epp stimmte dem Antrag am 16.03.1934 zu.

Weitere Daten

Schadenskategorie

  • Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen

Quellenverweis

1 - BayHStA, RS 186

BayHStA, RS

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Reichsstatthalter Epp

2 - BayHStA, MInn 80149

BayHStA, MInn

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsministerium des Inneren

3 - Münchner Stadtadreßbuch 1935

Münchner Stadtadreßbuch

Münchner Stadtadreßbuch. Adreßbuch der Landeshauptstadt München Bd. 83 ff. München 1933 ff.

Anmerkungen:
in Monacensia, Theresienstr. 23
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