FES Bayern

Abschaffung des § 219a. Muss § 218 folgen? | Entkriminalisierung im Abtreibungsrecht

Diskussion zum internationalen Frauentag, 8. März 2022.

Die Abschaffung des § 219a ist beschlossen. Damit wird es für Ärzt*innen zukünftig leichter sein, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Im Rahmen einer Online-Diskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung Bayern zum Internationalen Frauentags haben wir uns die Frage gestellt, ob §218 ebenfalls abgeschafft werden muss.

Mit dabei waren:

Carmen Wegge, MdB (Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss)
Dr. med. Eva Waldschütz (Mitglied im Netzwerk „Doctors for choice“ und Expertin im Arbeitskreis Frauengesundheit)
Moderation: Meredith Haaf (Süddeutsche Zeitung)

Weitere Informationen findest du hier: https://www.fes.de/themenportal-gende...


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