Veranstaltungsnummer: 208516 – als .ics herunterladen
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Prostitution sollen am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer festlegen, welche Ministerien für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur gewerberechtlichen Zulassung von Bordellen und die Anmeldung der einzelnen Sexdienstleistenden zuständig sind. Auf die Kommunen wird die praktische Durchführung zukommen. Wir wollen auf dieser Tagung den Stand der Umsetzung und der möglichen Wechselwirkungen zwischen ministerieller und kommunaler Ebene sowie zwischen den einzelnen betroffenen Verwaltungsbereichen erörtern.
Teile der gesetzlichen Neuregelung sind im Vorfeld auf weitreichende Kritik bei den Gesundheitsämtern und Fachberatungsstellen gestoßen. Bei den Sex-dienstleistenden wird das Gesetz vielfach als schikanös und demütigend empfunden. Was bedeutet dies für die Verwaltungen, die das Gesetz umsetzen? Besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sexdienstleistung wieder in eine Grauzone abgedrängt wird? Welche Strategien können kommunale Verwaltungen und Beratungen hier entwickeln? Das möchten wir mit den Teilnehmenden diskutieren.
Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen und bei der Polizei, die mit dem Thema Sexarbeit/Prostitution befasst sind, an Kommunalpolitiker_innen, Mitarbeiter_ innen von Fachberatungsstellen und Sexarbeiter_innen selbst.
ANMELDESCHLUSS: 24. März 2017
Mittwoch, 05.04.17
10:00-18:00 Uhr
Teilnahmepauschale
20,— €
Köln
Jennifer Heinzen
jennifer.heinzen@fes.de
Kontaktanschrift
Kommunalakademie
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
Kommunalakademie
Jennifer Heinzen
Godesberger Allee 149
53175 Bonn