Gutachten: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Die Öffnung der Ehe für alle Paare setzt nach dem Urteil der Autorin, Dr. Friederike Wapler (Universität Frankfurt am Main), keine Grundgesetzänderung voraus.

Irland hat die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare möglich gemacht. In Deutschland dagegen heißt es, verfassungsrechtlich könne die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden.

In einem Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt die Juristin Dr. Friederike Wapler (Universität Frankfurt am Main) zu einem anderen Ergebnis: Danach ist der Gesetzgeber sogar gefordert, die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich zu machen. Denn die Ehe als auf Dauer angelegte Verantwortungs- und Solidargemeinschaft erfüllt für beide Paarkonstellationen dieselbe Funktion. Gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Eheschließung vorzuenthalten kann daher nur als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gewertet werden.

Die Öffnung der Ehe für alle Paare setzt nach dem Urteil der Autorin keine Grundgesetzänderung voraus.

 

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