- Wernigerode
freie Plätze

Inklusives Wahlrecht in Sachsen-Anhalt - Eine Utopie?

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Das Recht zur Wahl zu gehen und gewählt zu werden ist einer der zentralen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Das Grundgesetz garantiert im Art. 38 die demokratischen Wahlgrundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.
Dennoch werden einige Zielgruppen von dieser teilweise oder gänzlich ausgeschlossen.

Das betrifft insbesondere Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die unter Vollbetreuung stehen. Hierbei wirkt die eingeschränkte Wahrnehmung des Wahlrechts nach §3 und §29 der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierend.
Dass dies nicht mehr zeitgemäß ist, zeigen zahlreiche Bestrebungen von Einzelpersonen, Gruppen und sozialen Verbänden in einzelnen Bundesländern.

Aktuelle Beispiele machen deutlich, dass eine Anpassung des Wahlrechts möglich ist: Nach der letzten Landtagswahl in Niedersachsen wurde das Wahlrecht für alle in den Koalitionsvertrag aufgenommen. In Nordrhein-Westfalen wird es seit Juni 2016 umgesetzt. Auch in Sachsen-Anhalt wird von Betroffenen und Verbänden eine solche Veränderung des Wahlrechts angestrebt.

Wir laden Sie dazu ein, mit Expert_innen aus Sachsen-Anhalt sowie zwei zentralen Akteuren der Umsetzung aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, über den Stand der Entwicklungen und Gelingensbedingungen zu diskutieren.
Die Veranstaltung ist barrierefrei zugänglich. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zur barrierefreien Durchführung der Veranstaltung haben.



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Termin

Donnerstag, 21.06.18
18:00-20:00 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Hotel Weißer Hirsch, Marktplatz 5
38855 Wernigerode

Ansprechpartner_in

Wolfgang Höffken

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 65
39104 Magdeburg
Tel. 0391-56876-0, Fax 0391-56876-15
e-mail: info.magdeburg@fes.de



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