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Stipendium auf Probe

Mit Sicherheit durchs Studium

Kann ich mir ein Studium leisten? Vor dieser Frage stehen viele Abiturient/innen aus einkommensschwachen Familien. Auch jungen Menschen mit Migrationshintergrund fällt die Entscheidung für eine Hochschulausbildung schwer, weil sie neben finanziellen auch sprachliche und kulturelle Barrieren befürchten müssen.

Wir geben jungen Talenten die Sicherheit, die sie für den Einstieg in ein Studium brauchen: Mit dem Programm "Stipendium auf Probe" bieten wir engagierten jungen Menschen ab dem ersten Hochschulsemester eine finanzielle Unterstützung an, die sie nicht zurückzahlen müssen. Die Stipendiat/innen haben zwei oder drei Semester Zeit, durch sehr gute Leistungen und Einsatz zu überzeugen – gelingt ihnen das, nehmen wir sie in unsere reguläre Förderung auf.

In der Probezeit haben die Stipendiat/innen alle Vorteile der regulären Förderung: Sie profitieren von einem umfassenden Seminarprogramm und sind in ein enges Netzwerk aus Stipendiat/innen, Ehemaligen und Vertrauensdozent/innen vor Ort eingebunden. Sie alle helfen bei jeglichen Start-Schwierigkeiten – nicht jeder findet sich leicht im Hochschulumfeld zurecht.

Wie hoch ist die Förderung?
Stipendiat/innen erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von bis zu 597 Euro, die Berechnung erfolgt analog BAföG und richtet sich u.a. nach dem Einkommen der Eltern. Hinzu kommt ein monatliches Büchergeld von 150 Euro, das alle Stipendiat/innen einkommensunabhängig zur freien Verfügung erhalten. Je nach Situation der Bewerberin/des Bewerbers leisten wir auch einen Beitrag zur Krankenversicherung von bis zu 62 Euro und zur Pflegeversicherung von bis zu 11 Euro pro Monat. Verheiratete oder Stipendiat/innen mit Kind können einen Familienzuschlag von 155 Euro pro Monat erhalten. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Was wird erwartet?
Der persönliche Einsatz für die Gesellschaft hat bei uns einen hohen Stellenwert. Als politische Stiftung erwarten wir von unseren Stipendiat/innen neben überdurchschnittlichen Studienleistungen ein unseren Werten entsprechendes Engagement, z.B. Tätigkeit als Schulsprecher/in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden und NGOs oder in zum Umfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung passenden politischen Organisationen.

Darüber hinaus gibt es bundesweit mehr als 60 Hochschulgruppen, die die Geförderten weitgehend selbst organisieren. Die Gruppenmitglieder treffen sich regelmäßig, tauschen sich aus und setzen eigene Themenschwerpunkte. Jede/r Stipendiat/in kann sich aktiv in die Gruppen einbringen.

Wie bewerbe ich mich?
Wir haben das Verfahren einfach gestaltet: Sie bewerben sich online. Wenn Sie aufgefordert werden, senden Sie uns Ihre Unterlagen mit einer Studienplatzzusage bzw. der Immatrikulationsbescheinigung. Wir verlangen keine benoteten Leistungsnachweise, lediglich zwei Gutachten von Gymnasial- oder Berufsschullehrer/innen sowie einige Informationen über Ihre bisherige Ausbildung. Halten Sie während Ihrer Online-Bewerbung unbedingt alle Unterlagen schon bereit, da diese ggf. kurzfristig von uns angefordert werden. Es kann dann alles sehr schnell gehen!

Mehr Infos auf unseren Bewerbungsseiten

 

Artikelaktionen

Das "Stipendium auf Probe" richtet sich an Studienanfänger/innen (Deutsche und Bildungsinländer/innen entsprechend § 8 BAföG). Ausländische Studierende können sich leider nicht bewerben. Im Unterschied zu der Bewerbung um die „normale“ Grundförderung reichen uns hier Gutachten Ihrer Lehrer/innen. Lassen Sie sich fachlich und persönlich von ihnen beurteilen.

Hinweise zur Erstellung eines Gutachtens zum Download

Mit dem "Stipendium auf Probe" haben Sie zwei bis drei Semester lang alle ideellen und materiellen Vorteile der FES-Studienförderung. Danach entscheidet ein Auswahlausschuss über Ihre Aufnahme in das reguläre Förderprogramm – ausschlaggebend sind Ihre Studienleistungen, Ihr gesellschaftspolitisches Engagement und Ihre persönliche Entwicklung.

Für das "Stipendium auf Probe" benötigen Sie eine Hochschulzulassung und eine Studienplatzzusage. Ihre Bewerbung können Sie bis Mitte des ersten Hochschulsemesters einreichen – im Wintersemester bis zum 31. Dezember, im Sommersemester bis zum 30. Juni.

Halten Sie während Ihrer Online-Bewerbung unbedingt alle Unterlagen schon bereit, da diese ggf. kurzfristig von uns angefordert werden.

Voraussetzungen und Fristen auf einem Blick