Rechtspolitischen Kongresse der SPD
Saarbrücken 1980: Von der bürgerlichen zur sozialen Rechtsordnung
Erwartungen an eine sozialdemokratische Rechtspolitik
Willy Brandt, Bundeskanzler
a.D., Vorsitzender der SPD
I. Ich möchte dreifach Dank sagen:
Gustav Heinemann hat das Problem des Rechtsstaates
aus theologischer Sicht behandelt; besonders eindrucksvoll aber
waren seine Darlegungen über die Unterschiede zwischen Weimarer
Verfassung und Bonner Grundgesetz: Dort die überzogene Wertneutralität,
die eine massenhafte Staatsverneinung sicher nicht verursacht,
wohl aber begünstigt hat. Und hier die Gebundenheit an Grundrechte;
das Grundgesetz ist der Gesetzgebung vorgeordnet. Heinemann
schloß mit einem Zitat von Reinhold Niebuhr: "Die Fähigkeit
des Menschen zum Recht macht Demokratie möglich, die Neigung
des Menschen zum Unrecht macht Demokratie nötig."
Was in der Zeit der Großen Koalition unter
Heinemann als Justizminister vorbereitet und danach ins
Werk gesetzt wurde, was unter der Federführung von Horst
Ehmke, Gerhard Jahn, Hans-Jochen Vogel weitergeführt
wurde - es verdiente einmal im Zusammenhang gewürdigt zu
werden - ohne dabei den Beitrag der Länder zur Rechtspolitik
zu vernachlässigen. Wir sind jedenfalls in den mehr als einem
Dutzend Jahren, in denen Sozialdemokraten in der Bundesregierung
Rechtspolitik gestalten, ein gutes Stück vorwärts gekommen.
Wie schwer es aber im Einzelfall sein kann, sich
politisch durchzusetzen, ist mir bei der Heidelberger "Nachlese"
wieder deutlich geworden. Die rechtspolitische Diskussion des
Jahres 1965 war beherrscht von der Frage, ob NS-Morde verjähren
sollten oder nicht. Wir haben diese Diskussion inzwischen noch
zweimal zu führen gehabt, zuletzt im vergangenen Jahr.
1965 haben wir gefragt, ob die Klärung nicht Jahre früher hätte erfolgen müssen. Inzwischen sind wir 15 Jahre weiter, liegt das nationalsozialistische Unrecht mehr als eine Generation zurück, und die damals gestellte Frage drängt sich immer noch einmal auf. Manchmal ist man geneigt zu glauben, sie drängt sich heute mit besonderer Eindringlichkeit auf.
Lassen Sie mich hier einmal bekennen, daß mich
die Worte bei der Urteilsbegründung im Kölner NS-Prozeß
sehr berührt haben. Warum? Weil hier sittliche, rechtliche,
historische Maßstäbe für NS-Prozesse gesetzt worden
sind- 35 Jahre nach dem Zusammenbruch!
Was 1945 und in den ersten Nachkriegsjahren versäumt
wurde, wird nun immer mehr ein Gegenstand für Historiker.
Geschichtliche Schuld läßt sich nicht abheften und
in Regale stellen. Aber vielleicht kann der Generationsabstand
zu einer neuen Chance werden - muß nicht, aber kann.
Wenn ich nun über "Erwartungen an eine
sozialdemokratische Rechtspolitik" sprechen soll, so möchte
ich auf drei Hauptaufgaben hinweisen, nämlich: Ausgleich
zu schaffen, Freiräume zu sichern, Werte zu vermitteln.
Es wird nicht überraschen, wenn ich mit einigen
Bemerkungen zum Thema Recht und internationale Politik abschließe.
Allerdings wird dies mit dem ausdrücklichen Hinweis verbunden
sein, daß die Politik sich nicht hinter dem Recht verstecken
darf und den Juristen nicht mehr zumuten sollte, als diese zu
geben vermögen.
II. Bei Ferdinand Lassalle können wir lesen:
Die sittliche Idee des Arbeiterstandes ist, daß die ungehinderte
freie Betätigung des Individuums für sich allein noch
nicht ausreicht, sondern daß in einem sittlich geordneten
Gemeinwesen die Solidarität der Interessen hinzutreten müsse.
Schon in diesem 120 Jahre alten Zeugnis wird deutlich: Deutschen
Sozialdemokraten. - und dies gilt nicht weniger für die auf
Marx bezogenen Ansätze - ging es von allem Anfang an darum,
aus der Erfahrung von extremen Ungleichheiten Vorstellungen von
einer menschlichen Gesellschaft zu verwirklichen. In der Begriffswelt
von heute würde man von wertgebundenen Zeilen sprechen.
Im Godesberger Programm wird der Faden denn auch
aufgenommen: Die Sozialisten erstreben, so heißt es, eine
Gesellschaft, "in der jeder Mensch seine Persönlichkeit
in Freiheit entfalten und als dienendes Glied der Gemeinschaft
verantwortlich am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen
Leben der Menschheit mitwirken kann". Was in unserem Grundsatzprogramm
mit Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität als den Grundwerten
sozialistischen Wollens beschrieben worden ist, wurde neu formuliert,
nicht neu entdeckt. Wir wissen heute allerdings besser als früher,
und Jochen Vogel hat erst dieser Tage wieder mit
guten Formulierungen darauf hingewiesen, daß die Sicherung,
die Bewahrung und der Ausbau von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität
nie zum Abschluß kommen werden. Unsere Aufgabe heute also
ist, die Wirklichkeit immer wieder und immer wieder aufs neue
am Ideal zu messen.
Unsere Aufgabe ist damit auch, im Konkreten die Spannungen
zu verringern, in denen die Grundwerte untereinander stehen.
Es mag der Einwand kommen, Rechtspolitik könne
nicht an den Grundwerten orientiert werden, denn diese sei nicht
ideologisch eingefärbt, Recht habe unparteiisch und unpolitisch
zu sein. Wollte man Rechtspolitik definieren als "Suche nach
einer fehlerfreien Regelung, nach dem richtigen Recht", wäre
es in der Tat wertneutral, unwandelbar; es ließe sich gleichsam
im Wege des logischen Schlusses aus allgemeinen Rechtssätzen
ableiten. Für Rechtspolitik in einem demokratisch verfaßten
Gemeinwesen kann das nicht gelten. Hier ist es Aufgabe vor allem
der politischen Parteien, kontroverse Vorstellungen und Vorschläge
in Konkurrenz zueinander auszutragen. Fixpunkte bilden die Verfassung,
die Grundrechte und die allgemein anerkannten Wertauffassungen.
Am Ende eines Meinungsbildungsprozesses kann neues Recht stehen,
muß aber nicht.
Wenn Sozialdemokraten in diesem demokratischen Prozeß
ihre Positionen einbringen, dann dürfen, ja können sie
sich dem nicht entziehen, was ihnen ihr Programm als gerecht aufgibt.
Unsere Grundwertekommission sagte hierzu im vorigen Jahr: "Wie
die Grundrechte bedürfen die Grundwerte des demokratischen
Sozialismus der Entfaltung in der Geschichte, der Aktualisierung
und Bewährung im Lebensprozeß der Gesellschaft und
der immer neuen Bestätigung von neuen Erfahrungen und in
der Anwendung auf konkrete Situationen. "
Sozialdemokratische Rechtspolitik wird allerdings
immer im Auge behalten müssen, daß sie Recht zu gestalten
sucht, das alle Bürger bindet und das deshalb im demokratischen
Rechtsstaat von vielen, möglichst allen Bürgern muß
getragen werden können. Politik, die sich ausschließlich
den Zielen einer Gruppe oder Partei verpflichtet wüßte,
könnte gerade auf den Gebieten des Rechtswesens nicht den
Anspruch einer Politik für alle erheben.
Die Kompliziertheit des auf Kompromiß angelegten
demokratischen Prozesses bürdet auch dem einzelnen Mitglied
einer demokratischen Partei gelegentlich ein hohes Maß an
Fähigkeit zur Duldsamkeit und Einordnung auf. Das ist weder
eine Schande noch eine unzumutbare Bürde. Niemand darf ernsthaft
erwarten, daß wir programmatische Vorstellungen "lupenrein"
umsetzen können. Der Beitrag, den wir einbringen, kann nicht
zugleich das Ergebnis sein.
Die Tatsache, daß Rechtspolitik sich an bestimmten
unverrückbaren Prinzipien auszurichten hat, darf nicht zu
der Annahme verleiten, die Rechtsordnung habe "über
dem Wandel tradierter Lebensformen Ausdruck und Hüter einer
allgemein verbindlichen Wertordnung zu sein". Demgegenüber
halte ich für richtig, was unsere Grundwertekommission 1977
feststellte, nämlich daß praktische Politik notwendig
zur Kritik am Bestehenden führe, wenn sie an Grundwerten
orientiert sei. Sozialdemokraten werden, wenn sie bei der Prüfung
der Frage, ob eine rechtliche Ordnung "zeitgerecht"
(A. Arndt) sei, zu anderen Ergebnissen kommen als Konservative,
die schon das Aufzeigen von Problemen als Störung einer an
sich guten Ordnung empfinden.
Gustav Heinemann schrieb 1969: "Rechtspolitik
ist eine immerwährende Aufgabe, weil jede in der jeweiligen
Gegenwart geltende Rechtsordnung ihre Festlegung in einer näheren
oder ferneren Vergangenheit erfahren hat. Die Gegebenheit einer
jeden Zeit, etwa der Technik, wandeln sich ebenso wie die ethischen
Maßstäbe. Die Rechtspolitik steht vor der Aufgabe,
Schritt zu halten." Diese Sätze stammen aus den Erläuterungen
zu unseren "Perspektiven im Übergang zu den siebziger
Jahren", die der Parteivorstand in Auftrag gegeben hatte
und die von unserem Nürnberger Parteitag im Frühjahr
1968 verabschiedet wurden.
Heinemanns Sätze enthalten einen gleichsam dauernden
Arbeitsauftrag an die Rechtspolitiker unserer Partei. Aus der
grundsätzlichen Bereitschaft zur gesellschaftlichen Veränderung,
die konkret zur Verpflichtung werden kann, sollte jedoch niemand
den Schluß ziehen, für uns bestehe Politik aus einer
krampfhaften Suche nach Veränderung um ihrer selbst willen.
Wenn ich in meiner Regierungserklärung vom Oktober 1969 -
zu Beginn der sozialliberalen Koalition also - die Erwartung ausgedrückt
habe, daß die Reformen unseres Rechts fortgeführt werden,
weil die Menschen in unserer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft
eine soziale und humane Rechts- und Lebensordnung erwarteten -
eine Ordnung also, "die allen Bürgern gleiche Chancen
und Schutz auch vor dem wirtschaftlich Stärkeren gewährt"
- , dann war das ja doch nicht die Aufforderung, zunächst
einmal das Unterste zuoberst zu kehren.
Aber kaum jemand wird ernsthaft in Abrede stellen, daß der Zustand unserer Republik in den sechziger Jahren Veränderungen gerade in der Rechtspolitik überfällig erscheinen ließ. Es entsprach und entspricht nicht unserem Selbstverständnis, sich einer solchen Herausforderung zu entziehen.
Der Nachholbedarf hatte mancherorts den Wunsch nach
raschen Veränderungen mit sich gebracht. Es hat auch an überschwenglicher
Begleitmusik nicht gefehlt. Selbst hatten wir nicht zu hoch angesetzt,
wenn auch einige der uns aktiv Begleitenden die Schwierigkeiten
unterschätzten, das umzusetzen, was im Interesse der großen
Mehrheit unserer Bürger nötig war. Aber weder die Permanenz
des Nörgelns noch ein nachträgliches Miesmachen kann
etwas daran ändern, daß wir seit 1969, in Wirklichkeit
seit 1966, eine Vielzahl von Normen den gesellschaftlichen Gegebenheiten
angepaßt und bisweilen wohl auch sonst noch einiges bewegt,
in Gang gesetzt haben.
Wenn man unserer Reformpolitik vorhält, es sei
alles zu schnell gegangen, so widerspreche ich dem ausdrücklich.
Richtig bleibt gleichwohl, daß Politik, will sie nicht ihre
demokratische Qualität, also die Zustimmung durch die Bürger,
verlieren, das Bedürfnis nach Kontinuität, Verläßlichkeit
und Bewahrung von Bewährtem ernst zu nehmen hat. Gerade in
der Rechtspolitik gilt es immer wieder, sorgsam abzuwägen
zwischen Verändern und Bewahren.
Die im Grundgesetz festgeschriebenen Strukturprinzipien
unserer Demokratie und die der Veränderung entzogenen Grundrechte
verhindern, daß das Recht beliebig oder willkürlich
verändert wird. Dennoch würde sich grundsätzlich
Politik ihrem Auftrag entziehen, wollte sie daraus die Unveränderbarkeit
der staatlichen Ordnung folgern.
Das Grundgesetz enthält eine Fülle von
Aussagen und Aufträgen, die bewußt als in Zukunft zu
gestaltende Aufgaben verstanden werden müssen. Adolf Arndt
sprach vom "nicht erfüllten" Grundgesetz. Unser
grundsätzliches, nicht eingeschränktes Bekenntnis zum
Grundgesetz findet seine Ergänzung in der Bereitschaft, die
Arbeit an der staatlichen Ordnung als eine permanente Aufgabe
zu verstehen. Wenn Artikel 20 des Grundgesetzes davon spricht,
daß die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat "ist", so konnte wohl 1949 niemand
auf die Idee verfallen, dies als die schon geschaffene und bloß
zu bewahrende Realität unseres Staates zu bezeichnen. Das
Grundgesetz formuliert hier eine ständige, in die Zukunft
reichende Aufgabe.
Und so haben wir in unserem Godesberger Programm
natürlich nicht gesagt, daß der demokratische und soziale
Bundesstaat ein für allemal fertig sei, daß er keiner
Ausgestaltung bedürfe. Wir haben die Arbeit an unserer staatlichen
Ordnung vielmehr als eine permanente Aufgabe gesehen und das Ziel
unseres Wirkens so bestimmt, daß wir von der "Verschmelzung
des Demokratischen mit dem Sozialen und dem Rechtsgedanken zum
Kulturstaat" sprachen, einem Staat also, "der seine
Inhalte von den gesellschaftlichen Kräften empfängt
und dem schöpferischen Geist der Menschen dient".
III. Als Sozialdemokraten bejahen wir die aktive
Rolle des Staates in der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Doch wollen wir damit eine Entwicklung heraufbeschwören,
die zwangsläufig auf ein Mehr an Staat und ein Weniger an
individueller Freiheit gerichtet ist? Nein, so ist es nicht! Denn
erstens hat sich der Staat "zum Wohle des Bürgers"
zu betätigen. Und zweitens verpflichten uns unsere Grundwerte
- Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität - auch und gerade
im politischen Handeln.
Nun wird niemand glauben, ein Gemeinwesen im Ausgang
des 20. Jahrhunderts lasse sich wie in vorindustrieller Zeit verwalten.
In einer immer komplexer gewordenen und sich noch weiter komplizierenden
Gesellschaft nehmen die Probleme des Ausgleichs (der Gerechtigkeit,
wenn man so will) zu und damit auch der Regelungsbedarf. Der Bundesjustizminister
hat vor der Annahme gewarnt, Recht lasse sich beliebig vereinfachen:
Die Parlamente, Regierungen und Verwaltungen werden sich nicht
deshalb zu neuen Gesetzesbeschlüssen (und Verordnungen oder
Erlassen) veranlaßt sehen, weil etwa am Ende einer Legislaturperiode
der Umfang eines Gesetzes oder Amtsblattes prämiiert würde.
Und dennoch: Bei Teilen unserer Bürokratie ist
ohne jeden Zweifel ein gesetzgeberischer Übereifer festzustellen!
Dies gilt ebenso für manchen Parlamentsausschuß. Und
auch für das eine oder andere Fachgremium der eigenen Partei.
Der Hang zum formalen Perfektionismus, dem wir zu oft nachgeben,
ist verhängnisvoll und hat nichts, aber auch gar nichts mit
Bürgernähe zu tun. Jedenfalls wird es einer gewaltigen
und mutigen Anstrengung bedürfen, um "Parteitexte"
wieder für jedermann verständlich zu machen. Anders
bliebe unsere Bekundung, den Bürgerprotest gegen Papierflut
und Paragraphenwust ernst nehmen zu wollen, leeres Gerede.
Im übrigen ist die staatliche Leistungsfähigkeit
nicht unerschöpflich. Fast jede staatliche Betätigung
erfordert einen kostenaufwendigen Apparat, der von den Bürgern
zu finanzieren ist. Doch es geht um mehr, weit mehr als um Geld.
Es geht um das Gebot der Freiheit, wenn wir erreichen
wollen, daß der Umfang staatlicher Tätigkeit erstens
nicht nur unnötig zunimmt, sondern zweitens auf manchen Gebieten
eindeutig zurückgeschraubt wird. Wenn Sie mir den Zusatz
gestatten: ich vermute, daß die mancherorts gesammelten
Daten inzwischen zu solchen Bergen angewachsen sind, daß
sie nicht mehr vernünftig ausgewertet werden können.
Im Ernst: Die technische Entwicklung, die die Sammelwut mancher
Behörden erst ermöglicht hat, zeigt, wie sehr immer
wieder um die Balance zwischen den Grundwerten zu ringen ist.
Ein wirksamer Datenschutz ist auch eine Aufgabe unserer Rechtspolitik!
Sozialdemokraten sind offen, wenn es darum geht,
die Fähigkeit und Bereitschaft der Gesellschaft zur Selbstregulierung
und zur Selbsthilfe zu nutzen und zu stärken. Einer abnehmenden
Fähigkeit zu solidarischer Selbsthilfe entgegenzuwirken,
dazu bedarf es bei uns keiner Aufforderung. Und das Nachdenken
darüber, wie in wichtigen sozialen und kulturellen Bereichen
die Stellung "freier Träger" gestärkt werden
kann, hat bei uns auch nicht erst gestern begonnen.
Um einem möglichen Mißverständnis
vorzubeugen, sei hinzugefügt: Manches in der Diskussion um
den Abbau eines tatsächlichen oder auch vermeintlichen Zuviel
an Staatlichkeit wird unter dem Schlagwort "Privatisierung"
geführt. Aus durchsichtigen Gründen! Es fehlen nicht
nur überzeugende, es fehlen überhaupt Nachweise dafür,
daß es effizient ist, wenn eine von "öffentlichen
Händen" erbrachte Leistung durch einen Privatmann erbracht
wird. Es gibt nicht viel Sinn und steht dem Gebot der Gerechtigkeit
direkt entgegen, wenn lukrative Staatstätigkeiten einzelnen
zugeschanzt, private Pleiten aber nach Möglichkeit verstaatlicht
werden sollen.
Das Fazit also lautet: Ein Entweder/Oder gibt es
nicht. So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie nötig.
Aber nötig ist und bleibt in unseren Vorstellungen von sozialer
Demokratie ein großes Maß öffentlicher Verantwortung.
In den schon erwähnten "Sozialdemokratischen
Perspektiven im Übergang zu den siebziger Jahren", für
die der unvergessene Leo Bauer neben Horst Ehmke verantwortlich
zeichnete, hatten wir formuliert: "Angesichts der Entwicklungstendenzen
der modernen Industriegesellschaft müssen...die individuellen
Freiheitsrechte des Staatsbürgers gegenüber der staatlichen,
aber auch gegenüber der gesellschaftlichen Macht in ihren
vielfältigen Formen sorgsam geschützt werden."
Obgleich nach mehr als zwölf Jahren sozialdemokratischer
Regierungsverantwortung im Bund gerade auf dem Felde der Rechtspolitik
vieles vorangebracht wurde, hat dieser Satz im Übergang zu
den achtziger Jahren an Aktualität nichts verloren. Im Gegenteil,
wir wissen alle, daß er an Dringlichkeit gewonnen hat. Und
wir beklagen auch gar nicht, daß viele Bürger auf Freiheitsbeschränkungen
sensibler reagieren als je zuvor und bereit sind, sich zur Wehr
zu setzen. Mehr noch: Ich hoffe sehr, daß zuallererst die
Sozialdemokraten sensibel reagieren, wenn Verwaltungen übermütig
werden und die Institution Staat, die erst durch den Bürgerwillen
ihre Legitimation empfängt, sich zum Leviathan zu verkehren
droht, der Macht über den Bürger erstrebt.
Wir haben - etwa 1977, während der dramatischen
Vorgänge um terroristische Anschläge - erfahren, daß
der Bürger bereit ist, dem Staat ein großes Maß
an Verantwortung zu übertragen - vorausgesetzt, der Staat
macht deutlich, warum und wozu er den Bürger in die Pflicht
nimmt.
Wenn hingegen, wie es unlängst die Unionsparteien
anläßlich der Beratung des Melderechts vorhatten, der
Staat in die Lage versetzt werden soll, Wissen über den Bürger
zu sammeln, für das eine legitime Verwendung nicht nachzuweisen
ist, dann wird der Vertrauensvorschuß des Bürgers grob
mißbraucht. Man sollte sich dann nicht wundern, wenn sich
Mißtrauen einstellt, und über Staatsverdrossenheit
braucht man anschließend nicht zu klagen.
IV. Ausgleich zu schaffen: Die sozialdemokratische
Bewegung lebt aus der geschichtlichen Erfahrung von Ungleichheit.
Und dennoch zählt Gleichheit laut Godesberger Programm nicht
zu den "Grundwerten" der deutschen Sozialdemokratie.
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind allerdings nicht
zu verwirklichen, würden gesellschaftliche Unterschiedlichkeiten
festgeschrieben. Bei früherer Gelegenheit habe ich festgestellt:
Gerechtigkeit und Freiheit verlangen mehr als die Gleichheit der
Startchancen, mehr auch als Gleichgewicht vor dem Recht, nämlich
die Gleichheit im Anrecht auf ein Leben in Würde. Die CDU
tut immer noch so - oder wieder - , als sei der Begriff von der
Chancengleichheit ein Deckmantel, um bestehende Ungleichheiten
möglichst unberührt zu lassen. Die Gesamtschule mag
ebenso als Beispiel dienen wie jene sozialbegleitenden Maßnahmen,
ohne die die Reform des Paragraphen 218 Papier bleibt und die
genau dort weitgehend fehlen, wo CDU und CSU regieren. Es geht
um Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, nicht nur um die
Chancengleichheit in den Startlöchern, sondern um die Chancengleichheit
auch auf dem Weg.
Mit der von Gustav Heinemann aufgenommenen
Forderung, mehr Demokratie zu wagen, habe ich im übrigen
niemals einer schematischen und damit prirnitiven Übertragung
politischer Prozeduren auf alle möglichen gesellschaftlichen
Bereiche das Wort geredet. Aber eben der moderne Staat mit seinen
vielfach unübersichtlichen Aufgaben erfordert es, das Maß
an Mitwirkungsmöglichkeiten des einzelnen überall da
zu erweitern, wo breitere Verantwortung Demokratie möglich
macht.
Unsere grundsätzlich bestimmte Haltung zu den
Fragen der wirtschaftlichen Mitbestimmung bedarf hier keiner zusätzlichen
Erläuterung. Ob es sich im übrigen um die Gleichberechtigung
der Frau handelt, um Bildungs-, Sozial-, Umwelt- oder Gesundheitspolitik
- wir können immer nur den rechtlichen Rahmen abstecken wollen
und Regelungen schaffen, die die formale Gleichheit gewährleisten.
Gleichheit im gesellschaftlichen Bereich kann das Recht nicht
bringen. "Die Politik hat sich an das Recht zu halten, aber
das Recht kann die Politik nicht ersetzen", hatte ich seinerzeit
in Heidelberg gesagt und davor gewarnt, der Justiz Fragen aufzubürden,
die durch die Politik zu lösen wären.
Ein Beispiel, und zwar ein besonders krasses, sind
die weithin ungelösten sozialen, schulischen und arbeitsrechtlichen
Probleme, die aus der Anwesenheit der ausländischen Arbeitnehmer
und ihrer Familien erwachsen. Sie sind faktisch zu Mitbürgern
geworden, und so müssen wir die politische Entscheidung treffen,
ob es menschlich und ob es vernünftig ist, den Weg zur Einbürgerung
so schwer zu machen. Die Brisanz, die in dieser Frage steckt,
wird immer noch erfolgreich verdrängt; aber das kann auf
Dauer keine Entschuldigung sein, der Frage auszuweichen. Übrigens
hat jüngst die Berliner Partei ein Zeichen gesetzt, indem
sie einen ganzen Landesparteitag dem gewiß dort besonders
drängenden Problem widmete.
V. Unsere Politik ist an die Grundwerte gebunden.
Durch diese Bindung vermittelt sie wiederum diese Grundwerte,
trägt dazu bei, daß Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität
das gesellschaftliche Leben prägen. Aber: "Wir können
nicht sagen", so formulierte es einst Waldemar von Knoeringen,
"was der Sinn des Lebens ist. wir wollen den Menschen helfen,
ein Leben sinnvoll auszufüllen." Ein schöner und
ein wahrer Satz! Die Politik hat in der Tat haltzumachen vor der
Entscheidungsfreiheit des Menschen, wie er sein eigenes Leben
gestaltet und welche Formen des Zusammenlebens er wählt.
Sache der Politik aber ist es unbedingt, bewußtseinsmäßig
auf der Höhe gesellschaftlichen Wandels zu sein. Anders könnte
sie nicht helfen, könnte sie kein Angebot für den Menschen
machen.
Wenn man seinerzeit früher und klarer erkannt
hätte, was weltweit in die Studentenrevolte mündete,
wäre es leichter gewesen, Wertvolles aufzugreifen und Abwegiges
abzuweisen. Das lange unterschätzte Spannungsverhältnis
zwischen Ökonomie und Ökologie wirft ähnliche,
sogar langerwirkende Fragen auf.
Aber auch sonst: Welchen Wandel hat beispielsweise
in den letzten Generationen die Institution Familie durchgemacht
- ausgelöst nicht zuletzt durch die Emanzipation der Frau.
Ein solcher tiefgreifender Prozeß muß natürlich
immer wieder aufs neue den rechtlichen Wandel nach sich ziehen,
wenn die Politik dazu da ist, das Leben für den einzelnen
weniger leidvoll zu machen.
In der Neugestaltung des Eherechts und des elterlichen
Sorgerechts sind wichtige Schritte getan, beim Jugendhilferecht
und vor allem im Rentenrecht stehen ebenso wichtige Schritte bevor.
Andere waren im Bereich der Sozial- und Familienpolitik anzusiedeln,
wobei wir nicht vergessen sollten, daß die Grenzen fließend
sind und wir längst herunter sind von der Vorstellung, Rechtspolitik
finde gleichsam im luftleeren Raum statt.
Unser Umgang mit jenen Wertvorstellungen, die erstens
sehr umstritten und zweitens einem besonders raschen Wandel unterworfen
sind, sollte von größter Behutsamkeit getragen sein.
Erinnern wir uns: 1974, also vor weniger als 6 Jahren, schien
uns die seit Jahrzehnten diskutierte Reform des Paragraphen 218
in einen so schweren Wertkonflikt zu stürzen, daß wir
sogar auf einen Kabinettsbeschluß verzichteten. Wie schwer
es ist, wenn nicht unmöglich, ethische Überzeugungen
politisch und damit nach dem Mehrheitsprinzip zu entscheiden,
hat dieses Beispiel wie wenige sonst augenfällig gemacht.
In der letzten Rede, die ich als Bundeskanzler, aber
bewußt ohne Berufung auf dieses Amt, im Deutschen Bundestag
gehalten habe, sagte ich: "Ohne ethische Grundposition würden
wir in die Gefahr geraten, über der politischen Routine die
Lage der eigentlich Betroffenen zu vernachlässigen, oder,
um es herausfordernd zu sagen: Wer Ethik und Politik auseinanderreißt,
wer glaubt, Ethik sei ein zu weit hergeholtes Element ohne Chance,
den Anforderungen der heutigen Politik gerecht zu werden, der
wird ein Gefangener des politischen Opportunismus, jedenfalls
eines Von-der-Hand-in-den-Mund-Lebens."
Das ist die eine Seite. Warum aber, andererseits,
stand die Reform damals überhaupt auf der Tagesordnung? Doch
deshalb, weil bis zur Amtsübernahme Gustav Heinemanns
die Rechtspolitik nicht nur nicht Schritt gehalten hatte mit gesellschaftlichen
Entwicklungen, sondern weil eine tiefe Kluft aufgerissen war!
Sollten wir, um im Beispiel zu bleiben, noch länger die Augen
verschließen vor Zuständen, die einem Staat nur spotten
konnten, der ein sozialer Rechtsstaat sein wollte? Wir haben es
uns schwergemacht damals, und das war gut so. Unvorstellbar heute,
daß die Reform des Paragraphen 218 wieder in Frage gestellt
würde. Und der Kanzlerkandidat einer sich christlich nennenden
Partei wird ja auch gewußt haben, warum er keinerlei Kampagnen
gegen die Reform mitgemacht hat. Übrigens: Gerade weil wir
uns mit der überwältigenden Mehrheit der Frauen in der
Bundesrepublik einig wissen, ist die Umsetzung der rechtspolitischen
Reform in die soziale Wirklichkeit - wie der vor ein paar Wochen
vorgelegte Erfahrungsbericht deutlich gemacht hat - mehr als unbefriedigend.
Es wäre viel zu sagen, hier möchte ich nur die Gelegenheit
nutzen und der Arbeit der Institutionen, die sich der Beratung
widmen, meinen Respekt bekunden.
Ich will ein Wort an die Adresse der eigenen Partei
hinzufügen: Ohne Kompromiß - besonders mit denen, die
große ethische Bedenken zu überwinden hatten.- wäre
diese Reform nicht möglich gewesen. Ein solcher Kompromiß
muß überall ernst genommen werden, wenn die Integrationskraft
nicht schwinden soll. Das gilt übrigens auch auf ganz anderen
Gebieten, wie bei der Korrektur dessen, was aus dem sogenannten
Radikalenerlaß gemacht worden war. Kompromisse, die nicht
binden, sind nichts wert.
VI. Heute werde ich nicht über die internationale
Lage sprechen. Wir haben uns dazu am Donnerstag im Bundestag geäußert.
Unser illusionsloser friedenspolitischer Kurs liegt - davon dürfen
und werden wir uns nicht abbringen lassen - fest.
Einige Bemerkungen möchte ich machen zum Thema
Recht und internationale Politik. Ich denke, die vergangenen Jahre
haben deutlich werden lassen, daß auch Rechtspolitik schon
lange nicht mehr an den eigenen Grenzen haltmacht. Hier - wie
anderswo - zeigt sich, daß die Trenung in Innen- und Außenpolitik
nicht mehr trägt.
Das gilt nicht allein für die Entwicklung in
der Europäischen Gemeinschaft (und für den Bereich der
Staaten, die zum Europarat gehören), die nach und nach dazu
geführt hat, daß sich eigenständiges europäisches
Recht herausbildet, von dem unsere Bürger unmittelbar betroffen
sind. Es wird immer mehr offenbar, daß auch in den weiterreichenden
internationalen Beziehungen die Ausgestaltung der Rechtspolitik
eine zunehmend wichtigere Rolle spielt.
Allerdings sollte dies niemanden zu dem Irrtum verführen,
man könne Politik durch Juristerei ersetzen oder, wozu gerade
die internationale Politik verleiten mag, man könne den Rechtsgelehrten
oder auch den Praktikern des Rechts Fragen aufbürden, die
sie nicht lösen können. Wir haben dazu einiges erfahren
und vielleicht auch gelernt, als unsere "Ostverträge"
auf dem Prüfstand waren.
In den internationalen Beziehungen erlangt Recht
nur in dem Maße Gültigkeit, in dem internationale Verträge
von Übereinstimmung der tatsächlichen Interessen getragen
werden. Wo diese Übereinstimmung nicht besteht, kann internationales
Recht nicht durchgesetzt und deshalb nicht wirksam werden.
Die internationale Menschenrechtsdiskussion ist dafür
ein Beispiel. Es ist leichter, wie die Arbeit der Menschenrechtskommission
der Vereinten Nation zeigt, Konventionen zu entwerfen oder Deklarationen
zu beschließen, als geeignete Wege zu finden, sie durchzusetzen.
Die Bereitschaft, nationale Souveränität internationaler
Beurteilung auszusetzen, ist noch sehr gering entwickelt. Die
Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof stellen derzeit die wohl am weitestgehend
entwickelte Form internationaler Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung
dar. Darüber hinaus fehlt Vergleichbares.
In den Vereinten Nationen wird der Begriff des Rechts
und der Menschenrechte in der Regel mehr als Mittel zur politischen
Auseinandersetzung denn als Ausdruck einer internationalen Rechtsordnung
verwandt. Auch schwere Menschenrechtsverletzungen werden nur und
erst dann zum Gegenstand internationaler Kritik oder gar internationaler
Verfahren, wenn es dafür eine Mehrheit gibt. Verurteilungen,
wie die der Sowjetunion anläßlich der Vorgänge
in Afghanistan, sind die seltene Ausnahme. In der Regel führt
das Mehrheitsprinzip dazu, daß politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen,
politische Stärke und die Interessen von Ländergruppen
zu einer willkürlichen Auswahl bei der Beurteilung von Menschenrechtsverletzungen
führen.
Woran es noch völlig fehlt, und wo auch trotz
kleiner Fortschritte in den letzten Jahren - dank zäher und
geduldiger Bemühungen - noch keine hohen Erwartungen begründet
sind, ist der wirksame Schutz der Menschenrechte des einzelnen
durch internationales Recht. Obwohl es für die Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen inzwischen geeignete Verfahren gibt, ist
die Bereitschaft, individuellen Menschenrechtsverletzungen in
einzelnen Ländern nachzugehen, völlig unterentwickelt.
Hier liegt eine dringende Aufgabe, die Frage nach dem Schicksal
des einzelnen Menschen schärfer und dringender zum Gegenstand
der internationalen Rechtsdiskussion zu machen.
Es geht wohl weniger um nue Institutionen als um
die Nutzung vorhandener Instrumente. Amnesty International hat
in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen
zusammengetragen. Seine Arbeit verdient nicht nur Dank, sondern
nachhaltige Unterstützung.
Wie wenige wirksam rechtlich gültige internationale
Abmachungen sind, wenn ihnen das nötige politische Fundament
fehlt, zeigt beispielhaft die Schlußakte der Konferenz über
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Die osteuropäischen
Staaten haben sich in dem Helsinki-Dokument von 1975 auch zu solchen
Verpflichtungen bekannt, die - nach unserem Verständnis interpretiert
- schwer mit der inneren Ordnung dieser Länder zu vereinbaren
sind. Niemand hat doch im Ernst glauben können, die dortigen
Verantwortlichen würden sich bereit finden, ihr System grundlegend
zu verändern.
Manche spätere Polemik wäre uns erspart
geblieben, manche Illusion wäre vermieden worden, wenn man
nicht mehr in die Texte hineingeschrieben hätte, als
guten Gewissens von allen Beteiligten zu verantworten war. Das
schränkt im übrigen die große Bedeutung dieses
Vorgangs für die weitere Entwicklung und für die europäische
Nachkriegsgeschichte nicht ein.
Ich glaube aber, wir sollten daraus die richtige
Lehre ziehen: Es wird sich, sowohl im Verhältnis zwischen
Ost und West als auch zunehmend in den Beziehungen zwischen Nord
und Süd, immer häufiger die Frage nach den notwendigen
Elementen einer neuen internationalen Ordnung stellen, die allen
Völkern den Platz sichert, der ihnen zukommt. Die Versuchung
wird dabei groß sein, Zugeständnisse, die im Sinne
eines notwendigen Ausgleichs sachlicher Interessen abverlangt
werden, verbal zu gewähren, ohne die politische Verpflichtung
später voll oder auch nur annähernd einzulösen.
Dies würde notgedrungen zu gefährlichen Enttäuschungen
führen, die sich dann sogar in krisenhaften Zuspitzungen
entladen könnten. Noch gefährlicher wäre es allerdings,
würden die Industrieländer - allen voran die Supermächte
- ihre "Hilfe" wiederum in erster Linie an eigenen strategischen
Überlegungen orientieren. Damit würde die Dritte Welt
zum Objekt mißbraucht und nicht als gleichwertiger Partner
einbezogen.
Im eigentlichen Rechtsbereich zwischen Entwicklungs-
und Industrieländern (besonders deren multinationalen Gesellschaften)
haben wir auch in der von mir geleiteten Nord-Süd-Kommission
über die Notwendigkeit verbesserter rechtlicher Regelungen
gesprochen, die gerechter sind als jene, mit denen wir heute noch
weitgehend zu tun haben. Das bedeutet z. B. bei der Ausbeutung
von Bodenschätzen, daß ein "Multi" nicht
einem armen Land einen Knebelungsvertrag aufdrückt und sich
dann für alle Zeiten die Abbaurechte übertragen läßt.
Ein solcher Vertrag muß dann eben geändert werden können,
weil er ungleich und damit ungerecht ist.
Wir sind alle Zeugen davon, wie in einem Land der
Dritten Welt, in dem es an Militär nicht gemangelt hatte,
seit Monaten internationale Schutzregeln gravierend mißachtet
werden. Auch das ist ein Element in dem facettenreichen Bild der
Rechtssicherheit. Aber wir werden es, wo andere Traditionen als
die uns vertrauten durchbrechen und "Fundamentalismen"
ihre neuen Ausdrucksformen suchen, noch mit mancher Herausforderung
zu tun haben, auf die wir-wir in der westlichen, industrialisierten
Welt - nicht annähernd vorbereitet sind.
Die deutschen Sozialdemokraten nehmen jedenfalls den im Grundgesetz (Artikel 26) verankerten Verfassungsgrundsatz der Friedensstaatlichkeit ganz ernst. Wir wissen, wie umfassend dieses Gebot in unserer Zeit ist und wieviel für unser Land davon abhängt, daß wir uns aktiv an der Gestaltung fruchtbarer internationaler Beziehungen beteiligen. Die vergangenen Wochen haben auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr alles andere in den Hintergrund tritt, wenn der Frieden bedroht ist. Das bedeutet dann nicht zuletzt auch, daß wir - trotz der gewaltigen Schwierigkeiten, die ich eben andeutete - am Aufbau gültiger, von allen Beteiligten als gerecht und gesichert angesehener internationaler Rechtsordnungen teilhaben und uns also mühen, tragende Elemente unserer Rechtspoliti2k auch in die internationale Politik einzubringen.
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