Vorausbroschüre
1. Die Mehrheit der politischen Entscheidungsträger und Unternehmensmanager sieht in den steigenden Soziallasten und dem hohen Lohnniveau die Hauptursache der gegenwärtigen ökonomischen und sozialen Krise. Manche von ihnen setzen zum wiederholten Mal auf die sich belebende Konjunktur und erwarten von sinkenden Löhnen, Zinsen, Steuern und Sozialleistungen ein kräftiges und anhaltendes Wirtschaftswachstum. Mit derartigen Erwartungen bleiben sie indessen einer rein ökonomischen Perspektive verhaftet. Die Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung liegen jedoch nicht nur in einer Wachstumsstörung bzw. in einem Produktionsstau, sondern vor allem darin, daß auf veränderte Produktionsverhältnisse und gesellschaftliche Voraussetzungen des Wirtschaftens nicht angemessen reagiert wird.
2. Die zugespitzten Verteilungskonflikte zwischen privaten und öffentlichen Haushalten, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zwischen Gewinn- und Lohneinkommensbeziehern, Investoren und Vermögenseigentümern, Erwerbstätigen und Arbeitslosen sowie zwischen den Generationen werden von ideologischen Diskursen und weltanschaulichen Bekenntnissen begleitet, die sich beispielsweise auf das Verhältnis von öffentlichem Engagement und privater Initiative, von Marktsteuerung und solidarischer Regelung, von ausdifferenzierter und ausgewogener Einkommensverteilung beziehen. Konservative, marktliberale und monetaristische Konzepte stehen im Widerstreit zu Leitbildern einer stärker gesellschaftlichen Regelung des Marktes, sozialer Demokratie und kreislauforientierter Beschäftigungspolitik.
3. Der Begriff "Gesellschaftsvertrag" wird als Chiffre verwendet, um eine normative Rekonstruktion zu bezeichnen, die den Bestand an gemeinsamen Sichtweisen, Überzeugungen, Werten und Normen ermittelt, die den Arbeits- und Lebensformen einer real existierenden Gesellschaft zugrundeliegen.
4. Der Gesellschaftsvertrag der Nachkriegszeit, der auf den vier Säulen des wirtschaftlichen Wachstums, der Vollbeschäftigung, einer sexistischen Arbeitsteilung und einer teilautonomen nationalen Wirtschaftspolitik ruhte, ist brüchig geworden und aufgekündigt. Das Wirtschaftswachstum, das die Kriegsschäden in Europa reparieren und den früheren Wohlstand wiedergewinnen sollte, wird wegen der wachsenden Umweltschäden, und weil das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Lebensqualität wenig brauchbar ist, kritisch beurteilt. Während das Wachstum bis in die 60er Jahre hinein ein Wachstum war, das Vollbeschäftigung und über die Beteiligung an der Erwerbsarbeit Massenkaufkraft und Massenkonsum garantierte, die wiederum die Gewinne der Unternehmen erhöhten und zu Investitionen führten, ermöglicht der rasante technische Fortschritt eine wachsende Ausstattung mit Gütern und Diensten bei sinkendem Arbeitseinsatz und bewirkt, daß auch qualitatives Wachstum mit Unterbeschäftigung einhergeht. Das Wachstum, das eigentlich nur den Männern Vollbeschäftigung bescherte, ruhte auch auf einer sexistischen Arbeitsteilung, die den Männern die bezahlte Erwerbsarbeit und den Frauen den unentgeltlichen Dienst im Haushalt und bei der Erziehung der Kinder zuwies. Dieses Rollenmuster wird von den Frauen mehr und mehr aufgekündigt. Damit zerbrechen die eingefahrenen Systeme der sozialen Sicherung, die meistens an die normale Erwerbsbiographie der einen erwachsenen Person und/oder an die normale lebenslängliche Partnerbindung der anderen erwachsenen Person gekoppelt waren. Schließlich war eine nationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik solange teilautonom, als der Kapitalverkehr innerhalb der Landesgrenzen blieb.
In einem zukünftigen Gesellschaftsvertrag sind das Naturverhältnis,
das Geschlechterverhältnis und das Leistungsverhältnis neu zu
formulieren; die Vertragsgrundlage ist um eine europäische und monetäre
Dimension zu erweitern; die Beiträge der Unternehmen, der staatlichen
Entscheidungsträger und der zivilgesellschaftlichen Akteure sind zu
präzisieren.
5. Das Naturverhältnis des neuen Gesellschaftsvertrages überwindet
das neuzeitliche Welt- und Menschenbild, das viele moderne Menschen verinnerlicht
haben und das René Descartes so ausgedrückt hat: "Ich
denke, so bin ich". Darin ist der Primat der instrumentellen Vernunft,
der technisch-wissenschaftlichen Rationalität und der Spaltung der
Menschen in Geist und Körper, in Denken und Leben verfestigt. Albert
Schweitzer hat eine alternative Erfahrung so formuliert: "Ich bin
Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will". In diesem
Menschenbild wird der Mensch als Bestandteil eines umfassenden Lebenszusammenhangs
gesehen. Und vor allem: Die Wirtschaft unterdrückt nicht mehr die
alltägliche Lebenswelt wie eine fremde Besatzungsmacht; Wirtschaft
und Gesellschaft sind Bestandteile des Ökosystems der Erde und nicht
umgekehrt. Damit die Wirtschaftsweise der Industrieländer auf die
ganze Welt und auf künftige Generationen übertragbar ist, muß
die Markwirtschaft umgebaut werden, etwa die Energiegewinnung, das Verkehrssystem,
die Chemieindustrie und die Landwirtschaft. Das verlangt eine kollektive
Kraftanstrengung, vergleichbar dem Raumfahrtprogramm unter dem US-Präsidenten
Kennedy.
6. Das Geschlechterverhältnis des neuen Gesellschaftsvertrages
greift die Grundsätze der Frauenbewegung: "Gleichstellung und
Autonomie" auf. Männer und Frauen haben das gleiche Recht auf
gesellschaftliche Anerkennung und wirtschaftliche Selbstbestimmung. Die
Männer sollten jene Besessenheit, mit der sie die Erwerbsarbeit zum
einzigen Lebensinhalt machen, aufgeben und im Einstieg in die Erziehungs-
und Beziehungsarbeit einen Gewinn an Lebensqualität entdecken. Um
ein Aufbrechen der herkömmlichen Rollenmuster zu beschleunigen, müßte
die Erwerbsarbeit vorwiegend der Männer drastisch verkürzt und
die gesellschaftlich notwendige, marktförmige oder nicht marktförmige
Arbeit muß fair, nicht sexistisch, sie muß intra-personell,
nicht inter-personell organisiert werden; in einem umfassenden Generationenvertrag
muß auch das Risiko der Kindererziehung, nicht bloß (wie bisher)
das Risiko des Alters und der Pflege vergesellschaftet werden.
7. Das Leistungsverhältnis im neuen Gesellschaftsvertrag wird so
formuliert: Wenn die verfestigte Massenarbeitslosigkeit die zentrale Ursache
der Armut und Ausgrenzung ist, liegt in einem hohen Beschäftigungsgrad
das vorrangige Mittel, den Sozialstaat finanzstark und armutsfest zu machen.
Außerdem wird noch auf absehbare Zeit die Beteiligung an der Erwerbsarbeit
der herausragende Schlüssel zu persönlichen Lebenschancen und
gesellschaftlicher Anerkennung bleiben. Das Ende der Industriegesellschaft
ist nicht schon das Ende der Arbeitsgesellschaft.
Zunächst kommt es darauf an, durch politisch-ökonomische Signale,
nämlich durch eine konzertierte Geld-, Finanz- und Beschäftigungspolitik
neue Märkte zu erschließen - zum einen bei der ökologischen
Konversion der Industriewirtschaft, zum anderen weniger im Ausland als
vielmehr auf regionaler und lokaler Ebene im Inland, und schließlich
weniger in der Industrie als vielmehr im Bereich personenbezogener (pädagogischer,
medizinischer, sozialer, kultureller) Dienstleistungen. Denn die Industrie
wird angesichts der rasanten Produktivitätsentwicklung weiter Massen
von Arbeiterinnen und Arbeitern entlassen. Sie wird Vollbeschäftigung
im herkömmlichen Sinne nicht mehr herstellen. Die industrielle Konsumgesellschaft
ist dabei, sich in eine kulturelle Erlebnisgesellschaft zu transformieren.
Der gesellschaftliche Widerspruch, der darin liegt, daß die Gesellschaft
von ihren Mitgliedern erwartet, sie sollten sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stellen und dadurch am gesellschaftlichen Reichtum Anteil erhalten, daß
diese Erwartung von derselben Gesellschaft jedoch nicht eingelöst
werden kann, zwingt dazu, das Verhältnis von Arbeitsleistung, Arbeitseinkommen
und Geldeinkommen zu überprüfen. Schon jetzt müssen die
Erwerbstätigen diejenigen finanzieren, die Lohnersatzleistungen oder
steuerfinanzierte Sozialhilfeleistungen erhalten. Mehr als 50 % der gesellschaftlich
notwendigen Arbeiten werden außerhalb des Marktes und der Erwerbsarbeit
geleistet.
Deshalb müssen in Zukunft alle gesellschaftlich notwendigen Arbeiten
erfaßt, bewertet und in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufgenommen
werden. Sie müssen ihrem Wert gemäß abgegolten werden -
und zwar unabhängig davon, ob sie marktförmig (als herkömmliche
Erwerbsarbeit) oder nicht marktförmig (als herkömmliche Haus-
und Kinderarbeit) geregelt sind. Soziale Sicherungssysteme werden an die
Übernahme gesellschaftlich als notwendig erachteter Arbeiten geknüpft
sein, beitragsorientierte Leistungen werden jedoch auf einem sozio-kulturellen
Sockel aufruhen oder durch Formen einer steuerfinanzierten Grundsicherung,
die von der Erwerbstätigkeit abgekoppelt ist, ergänzt werden
müssen. So kann jeder einzelnen Person eine eigenständige, nicht
abgeleitete soziale Sicherung garantiert werden. Um einen solchen umgebauten
Sozialstaat zu finanzieren, könnte die bisherige Bemessungsgrundlage
von Sozialbeiträgen, nämlich die Lohneinkommen, erweitert und
auf die Nettowertschöpfung der Unternehmen bezogen werden. Oder die
abhängig Beschäftigten werden breit am neugebildeten Produktivvermögen
beteiligt. Notfalls wird eine nach Gütern und Diensten gestaffelte
Mehrwertsteuer stärker zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
herangezogen. Der Vorschlag eines lohnergänzenden Sozialeinkommens
soll den Übergang ins Erwerbssystem erleichtern; die Vorschläge
zur negativen Einkommenssteuer zielen darauf, das Steuer- und Transfersystem
erheblich zu vereinfachen.
8. Ein Gesellschaftsvertrag, der auf der realwirtschaftlichen Kompetenz
der Gebietskörperschaften und der Tarifpartner aufruht, ohne die monetäre
Kompetenz der Notenbank einzubeziehen, bleibt defizitär, weil die
währungspolitischen Maßnahmen der Notenbank sich erheblich,
auch negativ, auf Wachstum und Beschäftigung auswirken können.
Die Abstinenz der Bundesbank von Kanzlerrunden und zivilgesellschaftlichen
Bündnissen verfestigt die in der Öffentlichkeit verbreitete Vorstellung
einer politischen Arbeitsteilung, die dem Finanzminister die Umverteilung,
den Tarifpartnern die Einkommenspolitik, der Bundesbank die Geldwertstabilität
als Aufgaben zuweist. Die Währungshüter geraten so unversehens
in die Rolle des neutralen Beobachters, des Hüters einer Stabilitätskultur
im allgemeinen Interesse. Dabei ist die von ihnen verteidigte Theorie und
Praxis der Geldmengensteuerung wegen der geringen Trefferquote nicht weniger
strittig als die politischen Entscheidungen der Bundesregierung und die
Vereinbarungen der Tarifpartner. Daß das erstrangig gewichtete Ziel
der Preisniveaustabilität mit höheren Wachstums- und Beschäftigungschancen
immer kompatibel ist, müßte erst noch bewiesen werden; auch
die Geldwertstabilität ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb ist
es wünschenswert, daß die Bundesbank ihre geld- und währungspolitischen
Maßnahmen der Kontrolle einer politischen Öffentlichkeit aussetzt,
daß sie ihre Entscheidungen mit den für die Finanz-, Einkommens-,
Wachstums- und Beschäftigungspolitik Verantwortlichen stärker
abstimmt und sich in die Kooperation der politischen und gesellschaftlichen
Akteure einbinden läßt.
9. Ein nationaler Gesellschaftsvertrag wirkt, nachdem die wirkliche
bzw. angebliche Globalisierung der Märkte und Ohnmacht nationaler
Regierungen und Notenbanken zu einem bestimmenden Faktum geworden ist,
anachronistisch. Da jedoch zwei Drittel des Welthandels innerhalb der drei
regionalen Handelsblöcke abgewickelt werden und der deutsche Außenhandel
zu 60 - 70 % auf die westeuropäischen Länder konzentriert ist,
spitzt sich das Globalisierungsargument im wesentlichen auf die Tatsache
der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu. Für
Deutschland indessen sind die Vorteile des Binnenmarktes erwiesen und die
der Währungsunion vorhersehbar, weil die Disparität zwischen
den zentralen und den peripheren Regionen zunehmen wird. Die Konvergenzkriterien
der Währungsunion sind rigoros nach dem deutschen Muster einer angebotsorientierten
monetaristischen Dogmatik gestrickt. Falls es gemäß den rigiden
Vorstellungen der deutschen Bundesbank eher zu einem kleinen Währungsclub
kommt, als daß die einseitigen Kriterien gelockert oder ergänzt
werden, ist mit erheblichen Spannungen sowohl innerhalb der Währungsunion
als auch an der Grenzlinie zwischen Mitgliedsländern und sogenannten
Noch-Nicht-Mitgliedsländern zu rechnen.
In einem europäisch dimensionierten Gesellschaftsvertrag sind die
bisher von Großbritannien und Deutschland stark vertretenen Optionen,
nämlich auf die Selbstheilungskräfte des Marktes zu vertrauen,
den Arbeitsmarkt weiter zu entregeln, den Sozialstaat zu verschlanken und
die staatliche Beschäftigungspolitik in der Geldpolitik der Zentralbank
aufgehen zu lassen, gegen das von Jacques Delors skizzierte europäische
Gesellschaftsmodell auszuwechseln, in dem wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
soziale Gerechtigkeit und Demokratie als Lebensform gleichrangig gewichtet
werden, in dem beschäftigungs- und sozialpolitische Impulse mindestens
den gleichen Stellenwert wie monetäre und fiskalische Konvergenzkriterien
haben.
10. Indem die Inhalte eines europäischen Gesellschaftsvertrags
skizziert werden, ist die Frage nach dessen Trägern nicht beantwortet.
Daß die individuellen Wirtschaftssubjekte, die sich normalerweise
an der einzelwirtschaftlichen, kurzfristigen Rentabilität ausrichten,
ohne sich an der Vereinbarung über verbindliche Regeln zu beteiligen,
diese Rolle nicht übernehmen können, erscheint plausibel. In
den normativen Staatstheorien der christlichen, sozialistischen und ordoliberalen
Traditionen wäre mit abweichender Begründung den repräsentativen
Organen des Staates diese Rolle zugewiesen worden, weil diese als unabhängige
Beobachter und neutrale Schiedsrichter in der Lage seien, einen fairen
Ausgleich partikulärer Interessen herzustellen und durchzusetzen.
Dem modernen Staat in einer pluralen Gesellschaft wird jedoch nicht mehr
zugetraut, einer solchen Aufgabe gewachsen zu sein, weil wirtschaftliche
Führungskräfte mit staatlichen Entscheidungsträgern personell
und politisch verflochten sind, und weil der Staat mittlerweile in eine
Art Parteien- und Verbändedemokratie umgebaut worden, also selbst
Interessenpartei geworden ist.
Angesichts der Grenzen nationalstaatlicher Akteure ist die Neigung verständlich,
zivilgesellschaftliche Akteure für einen zukunftsträchtig erweiterten
Gesellschaftsvertrag ausfindig zu machen, die im Aufbruch vor 1989 in Osteuropa
und in den kulturellen Umbrüchen der westlichen Gesellschaften während
der 70er Jahre wirksam geworden sind. Insbesondere soziale Bewegungen hatten
sich an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beteiligt, für
ihre Interessen und Erfahrungen öffentliche Zustimmung gefunden, gesellschaftliche
Ressourcen mobilisiert und politische Gegenmacht aufgebaut.
Ob eine in der Antimonie zum Staat und zum Markt gewonnene zivilgesellschaftliche Euphorie die Schritte zu einem zukunftsfähigen Gesellschaftsvertrag ausmessen kann, mag bezweifelt werden. Bei dem neuerlichen Versuch, jenseits des ordnungspolitischen Dualismus von Staat und Markt eine sozial produktive, kompetente und kompetitive Gesellschaft zu rekonstruieren und den Wohlfahrtsstaat in eine Wohlfahrtsgesellschaft zu transformieren, stößt man an jene Grenze, daß gesellschaftliche Kräfte nicht allein dadurch mobilisiert werden, daß soziale Dienste unter einen stärkeren Wettbewerbsdruck geraten. Damit Selbsthilfegruppen und Eigeninitiativen sich der besseren Angebote auf dem Sozialmarkt oder der sozialstaatlichen Infrastruktur bedienen, müssen sie eine hohe Sozialkompetenz und erhebliches Organisationstalent aufweisen, wenn verhindert werden soll, daß wirtschaftliche Polarisierung und gesellschaftliche Spaltung auch in den sozialen Nahbereich und in die kleinen Lebenswelten eindringen. Die zivilgesellschaftlichen Akteure sind ohne das Zusammenspiel mit staatlichen Organen, intermediären Verbänden und innovativen Unternehmen kaum überlebensfähig. So bedarf ein zukunftsfähig erweiterter Gesellschaftsvertrag der Zustimmung kollektiver Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.