Vorausbroschüre


Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, S.J.

Schritte zu einem neuen Gesellschaftsvertrag

1. Die Mehrheit der politischen Entscheidungsträger und Unternehmensmanager sieht in den steigenden Soziallasten und dem hohen Lohnniveau die Hauptursache der gegenwärtigen ökonomischen und sozialen Krise. Manche von ihnen setzen zum wiederholten Mal auf die sich belebende Konjunktur und erwarten von sinkenden Löhnen, Zinsen, Steuern und Sozialleistungen ein kräftiges und anhaltendes Wirtschaftswachstum. Mit derartigen Erwartungen bleiben sie indessen einer rein ökonomischen Perspektive verhaftet. Die Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung liegen jedoch nicht nur in einer Wachstumsstörung bzw. in einem Produktionsstau, sondern vor allem darin, daß auf veränderte Produktionsverhältnisse und gesellschaftliche Voraussetzungen des Wirtschaftens nicht angemessen reagiert wird.

2. Die zugespitzten Verteilungskonflikte zwischen privaten und öffentlichen Haushalten, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zwischen Gewinn- und Lohneinkommensbeziehern, Investoren und Vermögenseigentümern, Erwerbstätigen und Arbeitslosen sowie zwischen den Generationen werden von ideologischen Diskursen und weltanschaulichen Bekenntnissen begleitet, die sich beispielsweise auf das Verhältnis von öffentlichem Engagement und privater Initiative, von Marktsteuerung und solidarischer Regelung, von ausdifferenzierter und ausgewogener Einkommensverteilung beziehen. Konservative, marktliberale und monetaristische Konzepte stehen im Widerstreit zu Leitbildern einer stärker gesellschaftlichen Regelung des Marktes, sozialer Demokratie und kreislauforientierter Beschäftigungspolitik.

3. Der Begriff "Gesellschaftsvertrag" wird als Chiffre verwendet, um eine normative Rekonstruktion zu bezeichnen, die den Bestand an gemeinsamen Sichtweisen, Überzeugungen, Werten und Normen ermittelt, die den Arbeits- und Lebensformen einer real existierenden Gesellschaft zugrundeliegen.

4. Der Gesellschaftsvertrag der Nachkriegszeit, der auf den vier Säulen des wirtschaftlichen Wachstums, der Vollbeschäftigung, einer sexistischen Arbeitsteilung und einer teilautonomen nationalen Wirtschaftspolitik ruhte, ist brüchig geworden und aufgekündigt. Das Wirtschaftswachstum, das die Kriegsschäden in Europa reparieren und den früheren Wohlstand wiedergewinnen sollte, wird wegen der wachsenden Umweltschäden, und weil das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Lebensqualität wenig brauchbar ist, kritisch beurteilt. Während das Wachstum bis in die 60er Jahre hinein ein Wachstum war, das Vollbeschäftigung und über die Beteiligung an der Erwerbsarbeit Massenkaufkraft und Massenkonsum garantierte, die wiederum die Gewinne der Unternehmen erhöhten und zu Investitionen führten, ermöglicht der rasante technische Fortschritt eine wachsende Ausstattung mit Gütern und Diensten bei sinkendem Arbeitseinsatz und bewirkt, daß auch qualitatives Wachstum mit Unterbeschäftigung einhergeht. Das Wachstum, das eigentlich nur den Männern Vollbeschäftigung bescherte, ruhte auch auf einer sexistischen Arbeitsteilung, die den Männern die bezahlte Erwerbsarbeit und den Frauen den unentgeltlichen Dienst im Haushalt und bei der Erziehung der Kinder zuwies. Dieses Rollenmuster wird von den Frauen mehr und mehr aufgekündigt. Damit zerbrechen die eingefahrenen Systeme der sozialen Sicherung, die meistens an die normale Erwerbsbiographie der einen erwachsenen Person und/oder an die normale lebenslängliche Partnerbindung der anderen erwachsenen Person gekoppelt waren. Schließlich war eine nationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik solange teilautonom, als der Kapitalverkehr innerhalb der Landesgrenzen blieb.

In einem zukünftigen Gesellschaftsvertrag sind das Naturverhältnis, das Geschlechterverhältnis und das Leistungsverhältnis neu zu formulieren; die Vertragsgrundlage ist um eine europäische und monetäre Dimension zu erweitern; die Beiträge der Unternehmen, der staatlichen Entscheidungsträger und der zivilgesellschaftlichen Akteure sind zu präzisieren.

5. Das Naturverhältnis des neuen Gesellschaftsvertrages überwindet das neuzeitliche Welt- und Menschenbild, das viele moderne Menschen verinnerlicht haben und das René Descartes so ausgedrückt hat: "Ich denke, so bin ich". Darin ist der Primat der instrumentellen Vernunft, der technisch-wissenschaftlichen Rationalität und der Spaltung der Menschen in Geist und Körper, in Denken und Leben verfestigt. Albert Schweitzer hat eine alternative Erfahrung so formuliert: "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will". In diesem Menschenbild wird der Mensch als Bestandteil eines umfassenden Lebenszusammenhangs gesehen. Und vor allem: Die Wirtschaft unterdrückt nicht mehr die alltägliche Lebenswelt wie eine fremde Besatzungsmacht; Wirtschaft und Gesellschaft sind Bestandteile des Ökosystems der Erde und nicht umgekehrt. Damit die Wirtschaftsweise der Industrieländer auf die ganze Welt und auf künftige Generationen übertragbar ist, muß die Markwirtschaft umgebaut werden, etwa die Energiegewinnung, das Verkehrssystem, die Chemieindustrie und die Landwirtschaft. Das verlangt eine kollektive Kraftanstrengung, vergleichbar dem Raumfahrtprogramm unter dem US-Präsidenten Kennedy.

6. Das Geschlechterverhältnis des neuen Gesellschaftsvertrages greift die Grundsätze der Frauenbewegung: "Gleichstellung und Autonomie" auf. Männer und Frauen haben das gleiche Recht auf gesellschaftliche Anerkennung und wirtschaftliche Selbstbestimmung. Die Männer sollten jene Besessenheit, mit der sie die Erwerbsarbeit zum einzigen Lebensinhalt machen, aufgeben und im Einstieg in die Erziehungs- und Beziehungsarbeit einen Gewinn an Lebensqualität entdecken. Um ein Aufbrechen der herkömmlichen Rollenmuster zu beschleunigen, müßte die Erwerbsarbeit vorwiegend der Männer drastisch verkürzt und die gesellschaftlich notwendige, marktförmige oder nicht marktförmige Arbeit muß fair, nicht sexistisch, sie muß intra-personell, nicht inter-personell organisiert werden; in einem umfassenden Generationenvertrag muß auch das Risiko der Kindererziehung, nicht bloß (wie bisher) das Risiko des Alters und der Pflege vergesellschaftet werden.

7. Das Leistungsverhältnis im neuen Gesellschaftsvertrag wird so formuliert: Wenn die verfestigte Massenarbeitslosigkeit die zentrale Ursache der Armut und Ausgrenzung ist, liegt in einem hohen Beschäftigungsgrad das vorrangige Mittel, den Sozialstaat finanzstark und armutsfest zu machen. Außerdem wird noch auf absehbare Zeit die Beteiligung an der Erwerbsarbeit der herausragende Schlüssel zu persönlichen Lebenschancen und gesellschaftlicher Anerkennung bleiben. Das Ende der Industriegesellschaft ist nicht schon das Ende der Arbeitsgesellschaft.

Zunächst kommt es darauf an, durch politisch-ökonomische Signale, nämlich durch eine konzertierte Geld-, Finanz- und Beschäftigungspolitik neue Märkte zu erschließen - zum einen bei der ökologischen Konversion der Industriewirtschaft, zum anderen weniger im Ausland als vielmehr auf regionaler und lokaler Ebene im Inland, und schließlich weniger in der Industrie als vielmehr im Bereich personenbezogener (pädagogischer, medizinischer, sozialer, kultureller) Dienstleistungen. Denn die Industrie wird angesichts der rasanten Produktivitätsentwicklung weiter Massen von Arbeiterinnen und Arbeitern entlassen. Sie wird Vollbeschäftigung im herkömmlichen Sinne nicht mehr herstellen. Die industrielle Konsumgesellschaft ist dabei, sich in eine kulturelle Erlebnisgesellschaft zu transformieren.

Der gesellschaftliche Widerspruch, der darin liegt, daß die Gesellschaft von ihren Mitgliedern erwartet, sie sollten sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dadurch am gesellschaftlichen Reichtum Anteil erhalten, daß diese Erwartung von derselben Gesellschaft jedoch nicht eingelöst werden kann, zwingt dazu, das Verhältnis von Arbeitsleistung, Arbeitseinkommen und Geldeinkommen zu überprüfen. Schon jetzt müssen die Erwerbstätigen diejenigen finanzieren, die Lohnersatzleistungen oder steuerfinanzierte Sozialhilfeleistungen erhalten. Mehr als 50 % der gesellschaftlich notwendigen Arbeiten werden außerhalb des Marktes und der Erwerbsarbeit geleistet.

Deshalb müssen in Zukunft alle gesellschaftlich notwendigen Arbeiten erfaßt, bewertet und in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufgenommen werden. Sie müssen ihrem Wert gemäß abgegolten werden - und zwar unabhängig davon, ob sie marktförmig (als herkömmliche Erwerbsarbeit) oder nicht marktförmig (als herkömmliche Haus- und Kinderarbeit) geregelt sind. Soziale Sicherungssysteme werden an die Übernahme gesellschaftlich als notwendig erachteter Arbeiten geknüpft sein, beitragsorientierte Leistungen werden jedoch auf einem sozio-kulturellen Sockel aufruhen oder durch Formen einer steuerfinanzierten Grundsicherung, die von der Erwerbstätigkeit abgekoppelt ist, ergänzt werden müssen. So kann jeder einzelnen Person eine eigenständige, nicht abgeleitete soziale Sicherung garantiert werden. Um einen solchen umgebauten Sozialstaat zu finanzieren, könnte die bisherige Bemessungsgrundlage von Sozialbeiträgen, nämlich die Lohneinkommen, erweitert und auf die Nettowertschöpfung der Unternehmen bezogen werden. Oder die abhängig Beschäftigten werden breit am neugebildeten Produktivvermögen beteiligt. Notfalls wird eine nach Gütern und Diensten gestaffelte Mehrwertsteuer stärker zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herangezogen. Der Vorschlag eines lohnergänzenden Sozialeinkommens soll den Übergang ins Erwerbssystem erleichtern; die Vorschläge zur negativen Einkommenssteuer zielen darauf, das Steuer- und Transfersystem erheblich zu vereinfachen.

8. Ein Gesellschaftsvertrag, der auf der realwirtschaftlichen Kompetenz der Gebietskörperschaften und der Tarifpartner aufruht, ohne die monetäre Kompetenz der Notenbank einzubeziehen, bleibt defizitär, weil die währungspolitischen Maßnahmen der Notenbank sich erheblich, auch negativ, auf Wachstum und Beschäftigung auswirken können. Die Abstinenz der Bundesbank von Kanzlerrunden und zivilgesellschaftlichen Bündnissen verfestigt die in der Öffentlichkeit verbreitete Vorstellung einer politischen Arbeitsteilung, die dem Finanzminister die Umverteilung, den Tarifpartnern die Einkommenspolitik, der Bundesbank die Geldwertstabilität als Aufgaben zuweist. Die Währungshüter geraten so unversehens in die Rolle des neutralen Beobachters, des Hüters einer Stabilitätskultur im allgemeinen Interesse. Dabei ist die von ihnen verteidigte Theorie und Praxis der Geldmengensteuerung wegen der geringen Trefferquote nicht weniger strittig als die politischen Entscheidungen der Bundesregierung und die Vereinbarungen der Tarifpartner. Daß das erstrangig gewichtete Ziel der Preisniveaustabilität mit höheren Wachstums- und Beschäftigungschancen immer kompatibel ist, müßte erst noch bewiesen werden; auch die Geldwertstabilität ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb ist es wünschenswert, daß die Bundesbank ihre geld- und währungspolitischen Maßnahmen der Kontrolle einer politischen Öffentlichkeit aussetzt, daß sie ihre Entscheidungen mit den für die Finanz-, Einkommens-, Wachstums- und Beschäftigungspolitik Verantwortlichen stärker abstimmt und sich in die Kooperation der politischen und gesellschaftlichen Akteure einbinden läßt.

9. Ein nationaler Gesellschaftsvertrag wirkt, nachdem die wirkliche bzw. angebliche Globalisierung der Märkte und Ohnmacht nationaler Regierungen und Notenbanken zu einem bestimmenden Faktum geworden ist, anachronistisch. Da jedoch zwei Drittel des Welthandels innerhalb der drei regionalen Handelsblöcke abgewickelt werden und der deutsche Außenhandel zu 60 - 70 % auf die westeuropäischen Länder konzentriert ist, spitzt sich das Globalisierungsargument im wesentlichen auf die Tatsache der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu. Für Deutschland indessen sind die Vorteile des Binnenmarktes erwiesen und die der Währungsunion vorhersehbar, weil die Disparität zwischen den zentralen und den peripheren Regionen zunehmen wird. Die Konvergenzkriterien der Währungsunion sind rigoros nach dem deutschen Muster einer angebotsorientierten monetaristischen Dogmatik gestrickt. Falls es gemäß den rigiden Vorstellungen der deutschen Bundesbank eher zu einem kleinen Währungsclub kommt, als daß die einseitigen Kriterien gelockert oder ergänzt werden, ist mit erheblichen Spannungen sowohl innerhalb der Währungsunion als auch an der Grenzlinie zwischen Mitgliedsländern und sogenannten Noch-Nicht-Mitgliedsländern zu rechnen.

In einem europäisch dimensionierten Gesellschaftsvertrag sind die bisher von Großbritannien und Deutschland stark vertretenen Optionen, nämlich auf die Selbstheilungskräfte des Marktes zu vertrauen, den Arbeitsmarkt weiter zu entregeln, den Sozialstaat zu verschlanken und die staatliche Beschäftigungspolitik in der Geldpolitik der Zentralbank aufgehen zu lassen, gegen das von Jacques Delors skizzierte europäische Gesellschaftsmodell auszuwechseln, in dem wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Demokratie als Lebensform gleichrangig gewichtet werden, in dem beschäftigungs- und sozialpolitische Impulse mindestens den gleichen Stellenwert wie monetäre und fiskalische Konvergenzkriterien haben.

10. Indem die Inhalte eines europäischen Gesellschaftsvertrags skizziert werden, ist die Frage nach dessen Trägern nicht beantwortet. Daß die individuellen Wirtschaftssubjekte, die sich normalerweise an der einzelwirtschaftlichen, kurzfristigen Rentabilität ausrichten, ohne sich an der Vereinbarung über verbindliche Regeln zu beteiligen, diese Rolle nicht übernehmen können, erscheint plausibel. In den normativen Staatstheorien der christlichen, sozialistischen und ordoliberalen Traditionen wäre mit abweichender Begründung den repräsentativen Organen des Staates diese Rolle zugewiesen worden, weil diese als unabhängige Beobachter und neutrale Schiedsrichter in der Lage seien, einen fairen Ausgleich partikulärer Interessen herzustellen und durchzusetzen. Dem modernen Staat in einer pluralen Gesellschaft wird jedoch nicht mehr zugetraut, einer solchen Aufgabe gewachsen zu sein, weil wirtschaftliche Führungskräfte mit staatlichen Entscheidungsträgern personell und politisch verflochten sind, und weil der Staat mittlerweile in eine Art Parteien- und Verbändedemokratie umgebaut worden, also selbst Interessenpartei geworden ist.

Angesichts der Grenzen nationalstaatlicher Akteure ist die Neigung verständlich, zivilgesellschaftliche Akteure für einen zukunftsträchtig erweiterten Gesellschaftsvertrag ausfindig zu machen, die im Aufbruch vor 1989 in Osteuropa und in den kulturellen Umbrüchen der westlichen Gesellschaften während der 70er Jahre wirksam geworden sind. Insbesondere soziale Bewegungen hatten sich an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beteiligt, für ihre Interessen und Erfahrungen öffentliche Zustimmung gefunden, gesellschaftliche Ressourcen mobilisiert und politische Gegenmacht aufgebaut.

Ob eine in der Antimonie zum Staat und zum Markt gewonnene zivilgesellschaftliche Euphorie die Schritte zu einem zukunftsfähigen Gesellschaftsvertrag ausmessen kann, mag bezweifelt werden. Bei dem neuerlichen Versuch, jenseits des ordnungspolitischen Dualismus von Staat und Markt eine sozial produktive, kompetente und kompetitive Gesellschaft zu rekonstruieren und den Wohlfahrtsstaat in eine Wohlfahrtsgesellschaft zu transformieren, stößt man an jene Grenze, daß gesellschaftliche Kräfte nicht allein dadurch mobilisiert werden, daß soziale Dienste unter einen stärkeren Wettbewerbsdruck geraten. Damit Selbsthilfegruppen und Eigeninitiativen sich der besseren Angebote auf dem Sozialmarkt oder der sozialstaatlichen Infrastruktur bedienen, müssen sie eine hohe Sozialkompetenz und erhebliches Organisationstalent aufweisen, wenn verhindert werden soll, daß wirtschaftliche Polarisierung und gesellschaftliche Spaltung auch in den sozialen Nahbereich und in die kleinen Lebenswelten eindringen. Die zivilgesellschaftlichen Akteure sind ohne das Zusammenspiel mit staatlichen Organen, intermediären Verbänden und innovativen Unternehmen kaum überlebensfähig. So bedarf ein zukunftsfähig erweiterter Gesellschaftsvertrag der Zustimmung kollektiver Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.