Der diesjährige IX. deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog der FES und der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte (CFHRD) sowie der Chinesischen Gesellschaft für Internationale Verständigung (CAFIU) fand vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen dem Westen und China im Zuge der Olympischen Spiele über die Lage der Menschenrechte in China statt. Die im Vordergrund stehenden Themen waren individuelle wie demokratische Freiheitsrechte und das Verhalten der Justiz. Die Bedeutung des diesjährigen Dialogs kam besonders dadurch zum Ausdruck, dass er zum ersten mal nicht im geschlossenen Expertenkreis sondern öffentlich durchgeführt wurde, und zwar in Form von Panelveranstaltungen vor Dozenten und Studenten an zwei Pekinger Hochschulen, die an den Debatten regen Anteil nahmen. Dabei lag eine Besonderheit darin, dass das Verhalten der Justiz vor mehr als 250 Studierenden der Pekinger Polizeiakademie, d. h. jungen Polizisten, diskutiert wurde. Die individuellen und demokratischen Freiheitsrechte wurden vor mehr als 100 Hochschulangehörigen der Fakultät für Kommunikation an der renommierten Tsinghua-Universität thematisiert. Von deutscher Seite nahmen teil die ehemalige Bundesjustizministerin und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die Bundestagsabgeordneten Ute Kumpf und Christoph Strässer sowie Staatssekretär a. D. Hansjörg Geiger und das Ehrendmitglied des Europarates Rudolf Bindig.
Die Diskussionen an der Tsinghua-Universität widmeten sich besonders dem Stellenwert der Würde des Menschen als Ausgangpunkt und zentralen Bezugspunkt der Menschenrechte. Zur Debatte standen darüber hinaus auch Fragen der Pressefreiheit und der Vereinigungsfreiheit. Sowohl die chinesische als auch die deutsche Seite lehnten eine einfache Gegenüberstellung von unterschiedlichen westlichen und asiatischen Werten bei der Definition individueller und demokratischer Rechte ab. Die chinesischen Experten hoben allerdings den Vorrang des Menschenrechts auf Existenz und Entwicklung hervor, ohne das es eine keine Entfaltung der individuellen und kollektiven Freiheitsrechte gäbe. Die deutschen Teilnehmer hingegen bewerteten beide Seiten als gleichrangig, denn die Menschen müssten frei von Angst und Not sein. Erhebliche Differenzen gab es insbesondere mit Blick auf die Todesstrafe. Im Zentrum der chinesischen Beiträge an der Polizeiakademie stand mit Blick auf die eigenen Justizorgane, insbesondere die Polizei, der Hinweis auf die Notwendigkeit diese noch stärker der Aufsicht der Justiz unterzuordnen. Bedeutsam war dabei der Aufruf, die Polizei- oder Administrativhaft einzuschränken und zu einem humanen Strafvollzug überzugehen. Mit Hinweis auch auf Praktiken in den USA und der Diskussion über Folter in Deutschland machten die deutschen Experten deutlich, dass Folter immer und grundsätzlich der Menschenwürde widerspricht, auch im Extremfall terroristischer Straftaten.
FES | 2008