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1. Gibt es eine Bewerbungsfrist?
   
2. Bis zu welchem Semester kann ich mich bewerben?
   
3. Muss mich eine Professorin/ein Professor vorschlagen?
   
4. Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
   
5. Kann ich mich nur für die ideelle Förderung bewerben?
   
6. Kann ein Studium oder eine Promotion im Ausland gefördert werden?
   
7. Ist eine Abschlussförderung oder eine Examensförderung möglich?
   
8. Müssen die einzureichenden Gutachten von Professoren erstellt werden?
   
9. Müssen kopierte Unterlagen beglaubigt werden?
   

   
1. Gibt es eine Bewerbungsfrist ?

Nein, Sie können sich jederzeit bei uns bewerben, außer bei dem Stipendium auf Probe für Erstsemester. Hier gilt eine Frist bis ca. Mitte des ersten Hochschulsemesters; Bewerbungsende für das Wintersemester: 31. Dezember, für das Sommersemester: 30. Juni.
   
2. Bis zu welchem Semester kann ich mich bewerben?
Deutsche StudienanfängerInnen direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung
Studiengänge an Fachhochschulen: bis zum Ende des 4. Semesters

Diplom / Magister / Staatsexamen: bis zum Ende des 6. Semesters

Bachelor-Studiengänge: bis zum Ende des 3. Semesters
Master- / Aufbaustudiengänge (mindestens 4 Semester): bis Ende 1. Semesters
   
 

Ausländische Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erste benotete Leistungsnachweise vorlegen (Ausnahme: Master-/Aufbaustudiengänge)

   
 

Deutsche und ausländische Promovierende können sich mit dem benoteten Studienabschlusszeugnis bewerben.

   
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3. Muss mich eine Professorin/ein Professor vorschlagen?
  Nein, Sie können sich auf eigene Initiative bewerben.
   
4. Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?
  Es dauert ungefähr ein halbes Jahr.
   
5. Kann ich mich nur für die ideelle Förderung bewerben?
  Nein, eine Bewerbung bezieht sich immer sowohl auf die materielle als auch auf die ideelle Förderung.
Die deutsche Grundförderung wird allerdings bei Aufnahme analog BaföG errechnet und beläuft sich daher in manchen Fällen nur auf eine ideelle Förderung plus Büchergeld.
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6. Kann ein Studium oder eine Promotion im Ausland gefördert werden?
 

Studiengänge oder Promotionen innerhalb der Europäischen Union können in Ausnahmefällen gefördert werden.

Ausländische Studierende können grundsätzlich nur an einer Universität innerhalb Deutschlands gefördert werden.

   
7. Ist eine Abschlussförderung oder eine Examensförderung möglich?
  Nein, nach den Richtlinien des Zuwendungsgebers ist dies nicht möglich.
   
8. Müssen die einzureichenden Gutachten von Professoren erstellt werden?
  Die einzureichenden Gutachten können auch von Dozenten oder Assistenten erstellt werden. StudienanfängerInnen können Gutachten ihrer LehrerInnen einreichen.
   
9. Müssen kopierte Unterlagen beglaubigt werden?
  Nein.
   
 
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