Gibt es eine Bewerbungsfrist ?
Nein, Sie können sich
jederzeit bei uns bewerben, außer bei dem Stipendium auf Probe für Erstsemester. Hier gilt eine Frist bis ca. Mitte des ersten Hochschulsemesters; Bewerbungsende für das Wintersemester: 31. Dezember, für das Sommersemester: 30. Juni.
2.
Bis
zu welchem Semester kann ich mich bewerben?
Deutsche StudienanfängerInnen direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung
Studiengänge an Fachhochschulen: bis zum Ende des 4. Semesters
Diplom / Magister / Staatsexamen: bis zum Ende des 6. Semesters
Bachelor-Studiengänge: bis zum Ende des 3. Semesters
Master- / Aufbaustudiengänge (mindestens 4 Semester): bis Ende 1. Semesters
Ausländische Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erste benotete Leistungsnachweise vorlegen (Ausnahme: Master-/Aufbaustudiengänge)
Deutsche und ausländische Promovierende können sich mit dem benoteten Studienabschlusszeugnis bewerben.
Muss
mich eine Professorin/ein Professor vorschlagen?
Nein, Sie können sich auf eigene
Initiative bewerben.
4.
Wie
lange dauert das Bewerbungsverfahren?
Es dauert ungefähr ein halbes Jahr.
5.
Kann ich mich
nur für die ideelle Förderung bewerben?
Nein, eine Bewerbung bezieht sich immer
sowohl auf die materielle als auch auf die ideelle Förderung.
Die deutsche Grundförderung wird allerdings bei Aufnahme
analog BaföG errechnet und beläuft sich daher
in manchen Fällen nur auf eine ideelle Förderung
plus Büchergeld.
Kann
ein Studium oder eine Promotion im Ausland gefördert
werden?
Studiengänge oder Promotionen innerhalb der Europäischen Union können in Ausnahmefällen gefördert werden.
Ausländische Studierende können grundsätzlich nur an einer Universität innerhalb Deutschlands gefördert werden.
7.
Ist eine Abschlussförderung oder eine Examensförderung möglich?
Nein, nach den Richtlinien des Zuwendungsgebers ist dies nicht möglich.
8.
Müssen die einzureichenden Gutachten von Professoren erstellt werden?
Die einzureichenden Gutachten können auch von Dozenten oder Assistenten erstellt werden. StudienanfängerInnen können Gutachten ihrer LehrerInnen einreichen.