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| Weil auch der
persönliche Eindruck zählt, führen die
Kandidatinnen und Kandidaten im engeren Bewerbungsverfahren
in der Regel zwei Bewerbungsgespräche. |
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Sie sprechen
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| 1. |
mit einer Vertrauensdozentin
oder einem Vertrauensdozenten der FES und |
| 2. |
mit einem Mitglied
des Auswahlausschusses. |

So entstehen zwei weitere Gutachten. |
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| Zusammen mit
den Bewerbungsunterlagen werden diese Gutachten dem Auswahlausschuss (AWA) vorgelegt. |
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