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Bewerbungsgespräche unter vier Augen

   
Weil auch der persönliche Eindruck zählt, führen die Kandidatinnen und Kandidaten im engeren Bewerbungsverfahren in der Regel zwei Bewerbungsgespräche.
   
Sie sprechen
1.  mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten der FES und
2.  mit einem Mitglied des Auswahlausschusses.

So entstehen zwei weitere Gutachten.
 
Zusammen mit den Bewerbungsunterlagen werden diese Gutachten dem Auswahlausschuss (AWA) vorgelegt.
   

 
 
 
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