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freie Plätze

Verfassung des Sozialstaats? Ein Netzwerk für das Sozialrecht

Veranstaltungsnummer: 237061als .ics herunterladen

Sehr geehrte Damen und Herren,

»Der Sozialstaat erstrebt den Ausgleich unter den in einer Gesellschaft zusammen lebenden und arbeitenden Menschen. Der Sozialstaat ist ein Staat, der Zugehörigkeit und Teilhabe ermöglicht. Durch die Gewährleistung und Fortentwicklung sozialer Rechte wird umgesetzt, was das Wort "sozial" meint: Alle Menschen sollen sich als "zugehörig" erfahren. Das erfordert soziale Sicherheit als Kernelement des Sozialstaats.«

So heißt es einleitend in der Sozialstaatserklärung des Netzwerks Sozialrecht, das sich mit dieser Konferenz vorstellen und die Diskussion darüber beginnen möchte, wie der gesellschaftliche Wandel uns herausfordert, für die Bewahrung und Fortentwicklung des Sozialrechts in der heutigen Welt zu sorgen. Denn der Sozialstaat »ist nicht statisch, sondern wird immer wieder neu herausgefordert. Die Alterung der Bevölkerung, der Wandel der Arbeit, der durch die Digitalisierung angetrieben wird, der medizinische Fortschritt, die Folgen des Klimawandels und die weltweite Migration erfordern Veränderungen. Hierauf muss der Sozialstaat neue Antworten finden, damit Sozialleistungen richtig adressiert und dimensioniert werden. Das darf den Sozialstaat nicht schwächen, sondern muss ihn stärken.«

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns zu aktuellen Fragen des Sozialstaats zu diskutieren: seine Verfassungsrechtsprechung, seine finanzielle Absicherung und seine Personalausstattung. In Vorträgen und Streitgesprächen wird es Kontroverse und Austausch geben. Wir laden Sie ebenso herzlich ein, das Netzwerk Sozialrecht bei der Tagung kennenzulernen und, wenn Sie möchten, zu partizipieren von diesem kommunikativen Zusammenschluss von Menschen, die dem Sozialstaat verbunden sind und sich zusammengefunden haben, um für die Idee des Sozialstaats zu wirken.

Vortrag:
Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth - Sozialstaat : Woher - Wohin?
Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am BVerfG a. D. - Sozialstaat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Streitgespräch und Diskussion:
Finanzierung des Sozialstaats - reine Lehre oder sozialer Ausgleich?
Dr. Stephan Fasshauer, Direktor Deutsche Rentenversicherung Bund
mit
Prof. Dr. Constanze Janda, Universität Speyer

Moderation:
Dr. Miriam Hannes, Richterin am Landessozialgericht, Hamburg

Streitgespräch
Sozialstaatbraucht Personal - Braucht der Sozialstaat eine personelle Verstärkung?
Eva Kühne-Hörmann, Staatsministerin der Justiz in Hessen
mit
Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des LSG Schleswig-Holstein

Moderation:
Dr. Miriam Meßling, Richterin am Bundessozialgericht

Ausblick:
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht

Eine Veranstaltung von DGB-Bundesvorstand und Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht, DGB-Rechtsschutz GmbH und Universität Bayreuth.



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Termin

Mittwoch, 18.09.19
11:00-16:30 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Bundessozialgericht

Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

Ansprechpartner_in

Irina Mohr

Kontaktanschrift

Bundessozialgericht
Elisabeth-Selbert-Saal
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel



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