FAQs

FAQ für Bewerber_innen

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG

Was bedeutet gesellschaftliches Engagement im Sinne der Sozialen Demokratie?
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erwartet ein den Werten der Sozialen Demokratie entsprechendes Engagement, z. B. Tätigkeit als Schulsprecher_in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden, Gewerkschaften und NGOs. Im Sinne der Sozialen Demokratie bedeutet, dass die Organisation selbst zum Umfeld der FES passt (z. B. JUSOS, SPD, Falken, Gewerkschaften) und/oder die Motivation, die Sie zu Ihrem Engagement antreibt, die Werte der Sozialen Demokratie widerspiegelt.

Muss ich SPD-Mitglied sein, um ein FES-Stipendium zu bekommen?
Nein. Wichtig ist der FES, dass Sie sich der Sozialen Demokratie verbunden fühlen und Sie ihre Werte – Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit – teilen.

Welchen Stellenwert hat gesellschaftspolitisches Engagement für die Bewerbung?
Einen sehr großen, sowohl bei Deutschen und Bildungsinländer_innen als auch bei ausländischen Bewerber_innen mit oder ohne Fluchthintergrund.

Was heißt eigentlich Deutsche und Bildungsinländer_innen?
Die Definition hierzu findet sich im BAföG-Gesetz §8.

Ich habe mich noch für ein anderes Stipendium beworben. Kann ich mich bei der FES trotzdem noch für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?
Nur in bestimmten Fällen, wenn es sich um keine Förderung aus öffentlichen Mitteln handelt, z. B. e-fellows.net und FES.

Eine Doppelförderung durch zwei Begabtenförderungswerke – wie z. B. Studienstiftung und FES – ist hingegen nicht möglich. Die FES gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken, die sich an die Richtlinien des Zuwendungsgebers, d.h. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, halten: In den zusätzlichen Nebenbestimmungen des Ministeriums heißt es zu dieser Frage: "Die Gewährung eines Grundstipendiums [...] und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Eine Studienförderung aus Mitteln privater Träger ist als Einkommen auf das Grundstipendium anzurechnen, regelmäßig gewährte Sachmittel auf das Büchergeld [bzw. die Studienkostenpauschale]. Eine materielle Förderung nach diesen Richtlinien kann nicht erhalten, wer eine Förderung nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) erhält." (BMBF-Richtlinie, dort 2.8) Laut diesen Bestimmungen ist eine Doppelförderung durch Deutschlandstipendium und FES-Stipendium (BMBF finanziert) möglich, wenn das Begabtenförderungswerk sich auf die rein ideelle Förderung beschränkt. Da die FES allerdings keine rein ideelle Förderung anbieten will, ist eine Doppelförderung von Deutschlandstipendium und FES-Stipendium ausgeschlossen. Sämtliche FES-Stipendienprogramme umfassen immer finanzielle Leistungen sowie die ideelle Förderung.

Gibt es generell eine Altersgrenze für Bewerber_innen?
Bewerben kann sich jede_r. Anhand der Unterlagen wird dann entschieden, ob eine Förderung infrage kommt. Bei der FES gibt es keine festgelegte Altersobergrenze. Unter den FES-Stipendiat_innen finden sich auch Personen, die älter als 30 Jahre sind (auch in der Grundförderung). Allerdings ist die FES-Studienförderung laut Richtlinien auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet. Es handelt sich deshalb um Einzelfallentscheidungen unsererseits.

Ich studiere über den dritten Bildungsweg (ohne Abitur). Kann ich mich auf ein FES-Stipendium bewerben?
Ja, klar. Wenn Sie bereits eine Studienplatzzusage einer Hochschule besitzen, haben Sie die wichtigste formale Grundvoraussetzung für eine Bewerbung erfüllt. Befinden Sie sich bereits im Studium, bewerben Sie sich einfach mit Ihren Studienleistungen (also ab Ende des ersten Semesters) für die Grundförderung. Haben Sie Ihr Studium noch nicht oder gerade erst begonnen, gilt die Grundförderung für Studienanfänger_innen (Fristen sind: der 31.10. im WS und der 30.4. im SoSe).

Ich studiere zurzeit wieder im ersten Fachsemester; davor habe ich allerdings ein anderes Fach studiert. Ist das ein Problem?
Nein, das ist kein Problem. Sollten Sie einen Studienfachwechsel vorgenommen haben, kann dieser gefördert werden, wenn der Wechsel bis zum 3. Semester des ersten Faches erfolgt ist. Bei einem Studienfachwechsel bewirbt man sich dann jedoch nicht mehr als Studienanfänger_in mit der Abiturnote, sondern mit ersten benoteten Leistungsnachweisen des dann gewählten Studiums.

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Brauche ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um mich bewerben zu können?
Nein, Sie brauchen keinen bestimmten Notendurchschnitt, doch müssen erste benotete Leistungsnachweise aus dem Studium vorgelegt werden, die eine überdurchschnittliche Leistung zeigen. Überdurchschnittlich nehmen wir wörtlich und meinen damit „über dem Durchschnitt“ des jeweiligen Studienfachs.

In meinem Medizin-Studiengang gibt es keine Physikumsprüfung mehr bzw. ich erhalte schon ab dem ersten Semester benotete Leistungsnachweise. Wann kann ich mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?
Medizin-Studierende, die in ihrem Studiengang keine Physikumsprüfung schreiben, können sich nach dem vierten Semester mit ihren benoteten Leistungsnachweisen bewerben. Studierende der Zahnmedizin können sich bereits nach der naturwissenschaftlichen Vorprüfung bewerben.

Müssen frühere Förderungen auf die Laufzeit des Stipendiums der Promotionsförderung angerechnet werden (im Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen)?
Ja, eine Anrechnung auf die Förderungshöchstdauer ist erforderlich, wenn Sie für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung erhalten oder erhalten haben.

STUDIENANFÄNGER_INNEN

Was versteht die FES unter Studienanfänger_innen?
Mit Studienanfänger_innen sind Deutsche und Bildungsinländer_innen gemeint, die zum ersten Mal in ihrem Leben ein Studium aufnehmen, d.h., sich im ersten Hochschulsemester befinden. Beginnt man z. B. ein Master-Studium ist man kein_e Studienanfänger_in mehr.  Entsprechend des FES-Gründungsauftrags fördern wir besonders diejenigen Studienanfänger_innen, die eine finanzielle Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums dringend benötigen. Anders als die übrigen Bewerber_innen können sie sich mit Gutachten ihrer Lehrer_innen bewerben und müssen mit der Bewerbung keine Noten aus dem Studium einreichen. Für Studienanfänger_innen gelten diese Bewerbungsfristen. (Terminfristen gibt es übrigens auch für deutsche und ausländische Studierende im ersten Semester eines Master- oder Aufbaustudiums.)

Bis zu welchem Alter kann ich mich als Studienanfänger_in bewerben?
In der FES-Förderung gibt es keine feste Altersgrenze. Wir prüfen jeden Antrag individuell und orientieren uns, ähnlich dem BAföG, am jeweiligen Bildungsweg. Sie können sich auch mit über 30 Jahren bewerben, wenn Sie z. B. über den 2. oder 3. Bildungsweg zum (Fach-)Hochschulstudium gekommen sind. Für die Förderung im Programm für Studienanfänger_innen ist es wichtig, dass Sie zuvor noch nie für ein (Fach-)Hochschulstudium eingeschrieben waren.

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Brauche ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um mich bewerben zu können?
Nein.

GEFÖRDERTE STUDIENGÄNGE

Kann ich mich für einen kompletten Studiengang im Ausland bewerben?
Studiengänge in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz können in Einzelfällen gefördert werden. In Ausnahmefällen kann ein Masterstudium oder eine Promotion an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz gefördert werden. Dafür muss jedoch die Hochschul- bzw. Studienortwahl besonders und nachvollziehbar begründet werden.

In allen Fällen sollten die Bewerber_innen trotz der Entfernung am studienbegleitenden FES-Programm in Deutschland teilnehmen wollen und können. Sie sollten in besonderem Maße den Förderungskriterien (gesellschaftliches Engagement, überdurchschnittliche Leistungen, Persönlichkeit) entsprechen.

Ist es möglich, sich um eine Förderung für ein Studium oder eine Promotion in Großbritannien nach dem Brexit zu bewerben? Was muss ich dabei beachten?
Bewerber_innen, die in Großbritannien einen Masterstudiengang absolvieren oder promovieren (wollen), müssen uns seit dem 1. Januar 2021 die Hochschul- bzw. Studienortwahl besonders und nachvollziehbar begründen, um in das Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Die Förderung von Bachelor-Studiengängen in Großbritannien ist nicht möglich.

Ich mache ein duales Studium. Kann ich mich bewerben?
Ja, wenn es kein Teilzeitstudium ist. Bei dualen Studiengängen bitten wir deswegen um den Nachweis, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Werden Parallelstudiengänge gefördert?
Bei Parallelstudiengängen kann nur das zuerst begonnene Studium gefördert werden.

Kann ich mich nach einem Studienfachwechsel bewerben?
Ja, wenn der Wechsel bis zum 3. Semester des ersten Faches erfolgt ist. Bei einem Studienfachwechsel bewirbt man sich dann jedoch nicht mehr als Studienanfänger_in mit der Abiturnote, sondern mit ersten benoteten Leistungsnachweisen des dann gewählten Studiums.

Ich möchte gerne einen zweisemestrigen Masterstudiengang absolvieren. Ist eine Förderung möglich?
Leider nein. Die Mindestdauer eines Stipendiums beträgt ein Jahr. Da der Bewerbungsprozess bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann, können wir diese kurzen Masterstudiengänge nicht fördern.

Ist eine Abschlussförderung möglich?
Nein. Voraussetzung ist, dass Stipendiaten und Stipendiatinnen mindestens ein Jahr am Förderprogramm teilnehmen können.

Wird Tiermedizin gefördert?
Ja, wir fördern Tiermedizin in der Grund- und Promotionsförderung.

Werden Auslandspraktika oder Einzelprojekte gefördert?
Nein, dies ist für Nicht-Stipendiaten_innen durch die Richtlinien unserer Zuwendungsgeber ausgeschlossen. Beim Stipendienlotsen  können Sie mit der Suchmaske die Stipendien-Suche eingrenzen (z. B. Praktikum im Ausland, Forschungsprojekte, Abschlussförderung) und passende andere Stipendien finden.

ZEITPUNKT FÜR DIE BEWERBUNG UND INFOS ZUM VERFAHREN

Wann ist für mich der beste Zeitpunkt der Bewerbung?
Idealerweise bewerben Sie sich, wenn Sie das Gefühl haben, ihr gewünschtes Niveau an fachlichen Leistungen und gesellschaftspolitischem Engagement erreicht zu haben, so können Sie den Auswahlausschuss am besten von sich überzeugen. Studienanfänger_innen empfehlen wir in ihrem Interesse, sich zu bewerben, wenn sie sich ihrer Studienfachwahl sicher sind, da sich ein Studiengangwechsel in der Bewerbungsphase ggf. nachteilig auswirken kann. (Die erste Studienfinanzierung kann über BAföG erfolgen). Studienanfänger_innen müssen ihre Online-Bewerbung spätestens innerhalb des ersten Monats ihres Studiums abgeschickt haben. Auch weisen wir darauf hin, dass die Zusage für unser Stipendium aufgrund des Aufbaus des Bewerbungsverfahrens und des Sitzungsturnus des Auswahlausschusses nicht vor Beginn des Studiums vorliegen kann. In der Regel erfolgt die Zusage gegen Ende des ersten Semesters, bei frühen Bewerbungen unter Umständen auch bereits in den ersten beiden Monaten des ersten Semesters.

Ansonsten ist der beste Zeitpunkt für Bewerbungen der für Sie frühestmögliche, sobald Sie alle Unterlagen beisammen haben (bzw. sollten diese möglichst zwei Wochen nach Ihrer Online-Bewerbung vollständig sein). Bitte beachten Sie, dass Abschlussförderung ausgeschlossen ist. Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit. Bitte beachten Sie die Terminfristen!

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Wann ist die nächste Bewerbungsfrist?
Terminliche Bewerbungsfristen gibt es nur für Studienanfänger_innen im ersten Hochschulsemester sowie für Bewerber_innen im ersten Semster eines Master- oder Aufbaustudienganges.

Wie und wann können sich Hochschulstudenten_innen für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?
Als Studienanfänger_innen, so wie alle anderen auch, mit den Gutachten ihrer Lehrer_innen. Danach gilt: Sobald man die ersten benoteten Leistungnachweise aus dem Studium vorliegen hat sowie Gutachten von Dozent_innen möglich sind - also nach dem ersten Semester bis spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit, das heißt:

  • bei Bachelorstudiengängen (6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester)
  • bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängen (bis Ende 6. Semester)

Wann tagt der Auswahlausschuss dieses Jahr?
Es finden mindestens je zwei Auswahl-Sitzungen im Frühjahr, im Sommer und im Spätherbst statt. In welcher Sitzung Ihr Antrag verhandelt werden kann, entscheidet sich erst während des Verfahrens.

Wer trifft nach der Online-Bewerbung die Vorauswahl und wer entscheidet über die Vergabe?
FES-Mitarbeiter_innen treffen eine allererste Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten. Dabei kommt es der FES immer auf das Gesamtbild von gesellschaftspolitischem Engagement, Persönlichkeit und überdurchschnittlich guten Leistungen an. Das ist nur die Vorauswahl, darauf folgen weitere Schritte, in denen dann auch die fachliche Beurteilung über Gutachten erfolgt. Die Idee hinter den verschiedenen Stufen des Bewerbungsprozesses ist es, dass die Bewerbung so niedrigschwellig wie möglich gehalten werden kann. Die Online-Bewerbung selbst ist also nur der erste Schritt, danach gibt es weitere Schritte wie das Hochladen von schriftlichen Unterlagen und die Einladung zu Gesprächen mit einer Vertrauensdozentin bzw. einem Vertrauensdozenten und einem Mitglied des unabhängigen Auswahlausschusses der FES. Die Entscheidung über die Vergabe wird in einem letzten Schritt im Auswahlausschuss getroffen. Einen Überblick über den gesamten Bewerbungsprozess gibt es hier (pdf). Die Liste aller Vertrauensdozent_innen und Auswahlausschussmitglieder der FES Studienförderung findet sich im Jahresbericht der FES, der zu Beginn jedes Jahres aktualisiert und auf der FES Homepage veröffentlicht wird.

Kann ich eine individuelle Begründung für meine Absage erhalten?
Aufgrund der Vielzahl der Anträge ist dies leider nicht möglich. Auch stehen der FES für die Vergabe von Stipendien jährlich begrenzte Mittel zur Verfügung. Manchmal müssen deswegen auch Kandiat_innen abgelehnt werden, die wir sehr gerne genommen hätten.

Wie oft kann man sich überhaupt bewerben?
Grundsätzlich gilt, dass abgelehnte Bewerber_innen sich in einer neuen Studienphase erneut bewerben können. (Ausnahme: siehe Studienanfänger_innen)

  • Bewerber_innen, die sich im Bachelor beworben haben und (in der Vorauswahl oder vom Auswahlausschuss) abgelehnt wurden, können sich für den Master erneut bewerben.
  • Bewerber_innen, die sich in einem Staatsexamensstudium (Jura, Lehramt) beworben haben und (in der Vorauswahl oder vom Auswahlausschuss) abgelehnt wurden, können sich für die Promotionsförderung erneut bewerben.
  • Bewerber_innen, die sich als Studienanfänger_innen beworben haben (BA oder Staatsexamen) und in der Vorauswahl abgelehnt wurden, können sich bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit noch einmal im Bachelor oder Staatsexamen bewerben, sofern sich seit ihrer ersten Bewerbung ihr Engagement und/oder ihre Leistungen im Studium verändert haben – sie z. B. ihr gesellschaftspolitisches Engagement wieder aufgenommen oder intensiviert haben. Studienanfänger_innen, die vom Auswahlausschuss abgelehnt wurden, können sich für den Master erneut bewerben.

GUTACHTEN

Müssen die Gutachter_innen grundsätzlich Professor_innen sein?
Nein. Auch ein_e Hochschullehrer_in kann ein Gutachten erstellen.

In welcher Sprache dürfen die Gutachten eingereicht werden?
In Deutsch und in Englisch.

Kann ein_e Student_in, die/der zuvor eine Ausbildung absolviert hat, sich auch mit Gutachten ihrer/seiner ehemaligen Lehrer_innen bewerben? Und wenn ja, muss es ein_e Lehrer_in aus der Sekundarstufe II sein oder könnte das Schreiben auch von Lehrer_innen der Berufsschule angefertigt werden?
Prinzipiell kann man Gutachten von Berufsschullehrer_innen einreichen. Es geht uns vor allem um eine gewisse Aktualität der Eindrücke. Wenn jemand erst eine Ausbildung macht und danach die Sek. II nachholt, möchten wir gerne die Gutachten der Lehrer_innen aus der Sekundarstufe. Wenn jemand nach dem Abitur/der Fachhochschulreife erst eine Ausbildung macht, kann er/sie Gutachten der Berufsschullehrer_innen einreichen. Oder man teilt die Gutachten auf: eines von der Berufsschule, eines aus der Oberstufe. Natürlich ist uns klar, dass es nach einigen Jahren manchmal schwierig sein kann, Oberstufenlehrer_innen noch zur Ausstellung eines Gutachtens zu bewegen. Deshalb akzeptieren wir auch zwei Gutachten aus der Berufsschule.

Benötige ich zusätzliche Empfehlungsschreiben oder Persönlichkeitsgutachten?
Nein, diese sind nicht erforderlich.

Wie weise ich die Zulassung meiner Promotion nach?
Bei der FES ist der Nachweis einer auflagenfreien Zulassung Voraussetzung. Diesen bekommen Sie vom Dekanat und/oder vom Prüfungsamt. Wichtig ist dabei, dass vom Promotionsausschuss keine Auflagen festgeschrieben wurden.

FINANZIELLE FÖRDERUNG UND NEBENVERDIENST

Wieviel Geld bekommen Stipendiat_innen, wenn sie in einem Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen sind?
Dies hängt davon ab, ob es sich um die Grundförderung oder die Promotionsförderung handelt und ob man Kinder hat. Einen tabellarischen Überblick finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung für ausländische Stipendiat_innen?
Ausländische Stipendiat_innen erhalten in der Grundförderung monatlich 934,- Euro. In der Promotionsförderung erhalten Stipendiat_innen monatlich 1.400,- Euro. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenkasse übernommen.

Erhalte ich ein Stipendium, wenn ich nicht BAföG-berechtigt bin?
Die Stipendienhöhe wird analog BAföG berechnet. Unabhängig von der Einkommenssituation erhalten alle Stipendiat_innen eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Das heißt, auch wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind, können Sie ein FES-Stipendium erhalten, das die ideelle Förderung sowie 300 Euro Studienkostenpauschale umfasst.

Kann ich nebenbei arbeiten?
Ja, bis zu einem monatlichen Hinzuverdienst von 520,- Euro brutto in der Grundförderung. Bis zu dieser Bruttogrenze wird der Dazuverdienst nicht auf die Stipendienhöhe angerechnet. In der Promotionsförderung richtet sich die Grenze nach der Wochenarbeitszeit: Bei einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung können Sie bis zu einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nebenbei arbeiten; bei einer anderen Erwerbstätigkeit bis zu einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Nebeneinkünfte, die nicht aus der eigenen Erwerbsarbeit stammen, und 3.070,- Euro übersteigen, müssen nach Abzug der Einkommen- (und ggf. Kirchensteuer) sowie der anerkannten Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden.

Stipendiat_innen, die in einem der Programme für Ausländer_innen sind, können sowohl in der Grund- als auch in der Promotionsförderung bis zu max. 520,- Euro brutto dazuverdienen.

Gibt es einen Familienzuschlag?
Einen Familienzuschlag gibt es nicht, sondern eine Kinderbetreuungspauschale von 160 € pro Kind.

Gibt es eine Abschlussfinanzierung für Studium und Promotion?
Nein, das Studium/die Promotion sollte noch mindestens ein Jahr dauern, also bei Bewerbung noch etwa 1,5 Jahre. Bei bestimmten Fällen aus dem Solidaritätsfonds kann eine Abschlussfinanzierung erfolgen.

FÖRDERUNG VON AUSLÄNDISCHEN STUDIERENDEN

Wer kann sich für das Programm für ausländische Studierende und Promovierende bewerben?
Studierende und Promovierende aus den Ländern des globalen Südens (Asien, Afrika, Lateinamerika), den ehemaligen GUS-Staaten sowie den ost- und südosteuropäischen (EU-)Staaten. Nicht gefördert werden können Studierende bzw. Promovierende aus OECD-Staaten, wie z. B. USA, Australien, Neuseeland, Japan. Mehr Informationen zu unseren Förderprogrammen für Ausländer_innen finden Sie hier. Andere EU-Bürger_innen, wie z.B. Österreicher_innen können sich als Unionsbürger_innen für die FES-Programme bewerben, die sich an Deutsche und Bildungsinländer_innen richten.

Wann kann ich mich bewerben?
Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit. Masterstudierende müssen ihre Bewerbung vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums einreichen. Bitte beachten Sie die Terminfristen!

Bewerben können sich ausländische Studierende und Promovierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Diese Frist gilt jedoch nicht für

  • Ausländer_innen, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit bzw. dessen Vorbereitung (z.B. Sprachkurs, Studienkolleg) in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in  Deutschland aufhalten, oder
  • Menschen nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren für den Flüchtlingsstatus.

Wird der Flug nach Deutschland bezahlt oder muss ich schon in Deutschland sein?
Sie müssen schon in Deutschland sein.

Ich bin Student_in aus dem Ausland. Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?
Selbst wenn Sie ein Studium in englischer Sprache absolvieren, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Wir akzeptieren

  • eine mit mindestens DSH-2 bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang",
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" bestanden mit mindestens Stufe 4,
  • "Telc C1 Hochschule",
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II und
  • das "Zertifikat C 1" des Goethe Instituts.

Gehören Schweizer_innen und Österreicher_innen zu den ausländischen Studierenden?
Nein. Gefördert werden nur Staatsangehörige außerhalb der EU, aus den ehemaligen GUS-Staaten, Asien (außer Japan), Afrika, Südamerika. Nicht aus OECD-Staaten, wie z. B. USA, Australien, Neuseeland. Österreicher_innen können sich als Unionsbürger_innen für die FES-Programme bewerben, die sich an Deutsche und Bildungsinländer_innen richten.

Wie geht die FES mit Bewerbungen von Asylsuchenden um?
Asylsuchende können sich für ein reguläres Stipendium für ausländische Studierende/Promovierende bewerben. Ggf. wird in diesen Fällen geprüft, ob sie in den Solidaritätsfonds aufgenommen werden können.

Was ist der Solidaritätsfonds?
Für den Solidaritätsfonds können sich politisch Verfolgte oder unverschuldet in finanzielle Not geratene ausländische Studierende bewerben. Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds finden Sie hier.

Ich habe in meinem Heimatland schon studiert. Kann ich mich bewerben?
Studien nach einem ersten Studiengang, der im Heimatland durchgeführt und nicht aus deutschen Steuermitteln finanziert wurde, gelten nicht als Zweitstudium. Das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs im Heimatland und die anschließende Bewerbung auf eine Förderung des Bachelor oder Master in Deutschland ist möglich.

Werden Promotionszeiten im Herkunftsland angerechnet?
Nein, sie werden nicht angerechnet.

FÖRDERUNG VON GEFLÜCHTETEN

Benötige ich einen bestimmten Aufenthaltsstatus?
Nein, eine Stipendienbewerbung ist unabhängig vom Geflüchtetenstatus (geregelter Asylstatus, anerkannter Flüchtling, laufendes Asylverfahren etc.) möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wann kann ich mich bewerben?
Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit. Masterstudierende müssen ihre Bewerbung vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums einreichen. Bitte beachten Sie die Terminfristen!

Bewerben können sich ausländische Studierende und Promovierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Diese Frist gilt jedoch nicht für

  • Ausländer_innen, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit bzw. dessen Vorbereitung (z.B. Sprachkurs, Studienkolleg) in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in  Deutschland aufhalten.
  • Asylsuchende können sich für ein reguläres Stipendium für ausländische Studierende/Promovierende bewerben. Ggf. wird geprüft, ob sie in den Solidaritätsfonds aufgenommen werden können.

Ist eine Bewerbung aus dem Ausland möglich?
Nein, Sie müssen sich zu Beginn des Bewerbungsprozesses in Deutschland aufhalten.

Wird der Flug nach Deutschland bezahlt oder muss ich schon in Deutschland sein?
Sie müssen schon in Deutschland sein.

Ich bin Student_in aus dem Ausland. Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?
Selbst wenn Sie ein Studium in englischer Sprache absolvieren, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau B2 entsprechen.

Wie geht die FES mit Bewerbungen von Asylsuchenden um?
In diesen Fällen wird i.d.R. geprüft, ob sie in den Solidaritätsfonds aufgenommen werden können. Sollte dies negativ entschieden werden, müssen sie sich wie alle anderen bewerben.

Was ist der Solidaritätsfonds?
Für den Solidaritätsfonds können sich politisch Verfolgte oder unverschuldet in finanzielle Not geratene ausländische Studierende bewerben. Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds finden sie hier.

Ich habe in meinem Heimatland schon studiert. Kann ich mich bewerben?
Studien nach einem ersten Studiengang, der im Heimatland durchgeführt und nicht aus deutschen Steuermitteln finanziert wurde, gelten nicht als Zweitstudium. Das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs im Heimatland und die anschließende Bewerbung auf eine Förderung des Bachelor oder Master in Deutschland ist möglich.

Werden Promotionszeiten im Herkunftsland angerechnet?
Nein, sie werden nicht angerechnet.

TIPPS ZUR VORBEREITUNG AUF DIE AUSWAHLGESPRÄCHE

Falls Sie in die engere Auswahl kommen, möchten wir Sie auch persönlich kennen lernen. Wir laden Sie zu zwei Gesprächen ein: mit einem Vertrauensdozenten bzw. einer Vertrauensdozentin aus Ihrem Fachbereich und mit einem Mitglied unseres Auswahlausschusses. Die folgenden Fragen, Antworten und Tipps für die Vorbereitung auf die Auswahlgespräche gibt es auch als PDF zum Downloaden. Die Liste aller Vertrauensdozent_innen und Auswahlausschussmitglieder der FES Studienförderung findet sich im Jahresbericht der FES, der zu Beginn jedes Jahres aktualisiert und auf der FES Homepage veröffentlicht wird.

ALLGEMEINES

Wer sind die Gutachter_innen im Auswahlverfahren und welche Rolle haben sie?Machen sie das ehrenamtlich oder hauptberuflich?

Unsere Gutachter_innen (= Vertrauensdozent_innen und Mitglieder des Auswahlausschusses) sind Hochschuldozent_innen sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Kultur und Politik. Ihre Gutachter_innentätigkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens um ein FES-Stipendium üben sie ehrenamtlich aus – also neben ihrem Beruf und ohne eine Honorarzahlung seitens der FES. Viele unserer Gutachter_innen waren früher selbst einmal FES-Stipendiat_innen und sind aufgrund ihrer sehr guten Erfahrungen motiviert, der FES durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit „etwas zurückzugeben“. Die Gutachter_innen werden direkt vom Vorstand der Friedrich-Ebert-Stiftung berufen und sind für unser Auswahlverfahren und die Stiftung unentbehrlich. Sehr wichtig: Alle Gutachter_innen sind in ihrem Urteil unabhängig. Sie erhalten keine Anweisungen des Vorstands oder der Abteilung Studienförderung. Sie sind nicht nur unverzichtbarer und elementarer Teil des Auswahlverfahrens, sondern auch unseres Netzwerkes als Expert_innen auf ihren jeweiligen Fachgebieten. Sehr viele sind auch sehr engagiert innerhalb des stipendiatischen Netzwerkes, stehen den Hochschulgruppen und Arbeitskreisen gerne für Vorträge oder Diskussionen, aber auch für eher informelle Treffen wie gemeinsame Grillabende oder Weihnachtsfeiern zur Verfügung.

Unterliegen die Gutachter_innen der Schweigepflicht?

Ja und nein: Die Gutachter_innen verfassen nach den Gesprächen mit Ihnen jeweils ein Gutachten, aus dem hervorgeht, ob Sie sich ihrer Einschätzung nach für ein FES-Stipendium eignen. Diese Gutachten werden uns, den Mitarbeiter_innen der Abteilung Studienförderung als auch dem Auswahlauschuss selbstverständlich vorgelegt, damit dieser schlussendlich seine Entscheidung treffen kann. Das Auswahlausschussmitglied, mit dem Sie gesprochen haben, wird persönlich im Auswahlausschuss anwesend sein, sein/ihr eigenes Gutachten mündlich erläutern und Fragen der anderen Auswahlausschussmitglieder beantworten. Wir können Ihnen also versichern, dass die Gutachten ausschließlich jenen Personen zugänglich gemacht wird, die direkt und unmittelbar mit Ihrem Bewerbungsverfahren befasst sind.

Ich bin Studienanfänger_in und habe noch keinerlei Leistungsnachweise bzw. Noten vorzuweisen. Ist das ein Problem?

Nein, auch wenn es uns die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit natürlich nicht einfach macht. Umso ausssagekräftiger sind daher Ihre schulischen Leistungen und weitere Dokumente wie z.B. Ihre Gutachten von Lehrer_innen, Praktikumszeugnisse usw.

Haben die Gutachter_innen, mit denen ich sprechen werde, einmal dasselbe Fach studiert wie ich?

Mindestens eine_r der beiden Gutachter_innen wird aus Ihrem Fachbereich sein. In Ausnahmefällen ist es unumgänglich, dass wir fachfremde oder nur annähernd fachnahe Gutachter_innen auswählen können, was verschiedene Gründe haben kann. (u.a. die aktuelle Kapazität, die lokale Erreichbarkeit etc.)

Warum muss ich zwei Vorstellungsgespräche wahrnehmen? Was ist die Idee dahinter?

Die Idee dahinter ist, dass wir ein möglichst umfassendes Bild von Ihrer Person bekommen möchten. Zwei persönliche Gespräche mit zwei unterschiedlichen Gutachter_innen ermöglichen ein differenzierteres Ergebnis und aussagekräftigere Beurteilungen: Ein_e Gutachter_in mag kritischer beurteilen, ein_e andere_r wohlwollender.

Welche_r der beiden Gutachter_innen entscheidet über meine Bewerbung?

Nicht ein_e Gutachter_in alleine entscheidet über die Zu- oder Absage Ihrer Bewerbung, sondern es handelt sich jedes Mal um eine Gremiumentscheidung. Im Auswahlausschuss wird jede einzelne Bewerbung intensiv diskutiert und auch mit den anderen Bewerbungen verglichen. Die Gutachter_innen, mit denen Sie sprechen, fertigen im Anschluss an Ihr Gespräch ein Gutachten an. Dieses bildet zusammen mit all Ihren bereits eingereichten Bewerbungsunterlagen die Diskussionsgrundlage im Auswahlausschuss.

Wie oft tagt der Auswahlausschuss pro Jahr?

Der Auswahlausschuss tagt je nach Bewerbungsaufkommen in einem Kalenderjahr acht- bis neunmal.

Wie wird über die Vergabe von Stipendien entschieden?

Ihre Unterlagen gehen grundsätzlich durch mehrere Hände, sodass ein möglichst objektives Bild von Ihnen entsteht: Überzeugen Sie hinsichtlich Ihrer akademischen Leistung, Ihrer Persönlichkeit und Ihres Engagements? Hat Ihre Bewerbung die letzte Stufe des Auswahlverfahrens erreicht, wird sie dem Auswahlausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet gemeinsamer Beratung und Diskussion Ihres Antrags auf Förderung, ob Sie eine Zusage erhalten. Auf unserer Website finden Sie eine schriftliche und eine grafisch aufbereitete Beschreibung des gesamten Bewerbungsverfahrens.
 

ORGANISATORISCHES

Was mache ich, wenn ich vor dem vereinbarten Termin mit der/dem Gutachter_in eingetroffen bin?

Pünktliches Erscheinen setzen wir als Selbstverständlichkeit voraus. Wir empfehlen, ca. 10 Minuten vor dem Termin einzutreffen. Wenn Sie länger Zeit haben und es die/der Gutachter_in nicht anders mit Ihnen vereinbart hat, vertreiben Sie sich die Zeit etwas, bis Sie Ihren vereinbarten Treffpunkt aufsuchen bzw. sich anmelden.

Auf dem Weg zum Auswahlgespräch hat mein Zug Verspätung, sodass ich den Termin sehr kurzfristig und unerwartet nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen kann. Wie soll ich in dieser Situation vorgehen?

Wir bitten ausdrücklich darum, den vorgeschlagenen Termin unter allen Umständen wahrzunehmen. Bedenken Sie, dass die Gutachter_innen die Begutachtung für die FES ehrenamtlich neben ihrem eigentlichen Beruf durchführen, sich den Termin mit Ihnen vorgemerkt und eingeplant haben und Sie erwarten. Aber jede_r weiß, dass bei einer Reise auch mal etwas schiefgehen kann: Der Zug hat Verspätung oder fällt aus, das Auto hat eine unerwartete Panne oder es gibt einen Stau, der sich nicht aufzulösen scheint. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, die Telefonnummer Ihres/Ihrer Gesprächspartner_in dabei zu haben und diese_n so frühzeitig wie möglich darüber zu informieren – je früher, desto besser. Sollten Sie einander aus irgendeinem Grunde nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte als nächstes Ihre_n Ansprechpartner_in aus der Abteilung Studienförderung. Sollte sich herausstellen, dass Ihr vereinbartes Gespräch aufgrund der Verspätung nicht mehr stattfinden können wird, einigen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer Gutachter_in gemeinsam auf einen neuen Termin.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert (Umzug, neue Handynummer etc.). An wen soll ich mich in diesem Fall wenden?

Damit Ihre Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind, teilen Sie uns bitte alle Veränderungen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung mit. Dies gilt sowohl für neue Noten und Leistungsnachweise als auch für Entwicklungen Ihres gesellschaftspolitischen Engagements oder Ihrer persönlichen Situation. Sollte sich kurz vor Ihrem Auswahlgespräch z.B. Ihre Handynummer oder Ihre Mail-Adresse geändert haben, teilen Sie dies bitte zusätzlich Ihrem/Ihrer Gutachter_in mit, damit diese_r Sie seiner-/ ihrerseits bei Bedarf rechtzeitig kontaktieren und erreichen kann.

 

Ich bin während des Bewerbungsverfahrens vorübergehend nicht erreichbar (z.B. aufgrund Auslandsaufenthalt, Praktikum). Was soll ich tun?

Falls Sie in das engere Bewerbungsverfahren aufgenommen werden, sollten Sie für Bewerbungsgespräche in Deutschland zur Verfügung stehen. Alle neu geplanten Auslandsaufenthalte oder sonstige Abwesenheiten teilen Sie uns bitte umgehend mit.

Ich habe einen Terminvorschlag bekommen, doch aufgrund einer Prüfung/Krankheit/Todesfalls in der Familie etc. kann ich ihn nicht wahrnehmen. Kann ich die einladende Person um einen Alternativtermin bitten und welche Konsequenzen hat das?

Wenn Sie plötzlich erkrankt sind oder andere unerwartete Ereignisse mit dem Termin kollidieren, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei Ihrem/Ihrer Gesprächspartner_in; insbesondere dann, wenn Sie das Auswahlgespräch sehr kurzfristig absagen müssen.

Soll ich meiner Bewerbung ein Foto beifügen?

Dazu besteht bei uns keine Pflicht. Wenn Sie jedoch unsere Zusage für ein Stipendium erhalten haben und daran anknüpfend das Stipendium auch annehmen, ist es für unsere Kolleg_innen aus der Betreuung tatsächlich eine große Hilfe, wenn in Ihren Unterlagen ein Foto von Ihnen zu finden ist. (Aber: auch hierzu besteht keine Pflicht.) Wir betreuen aktuell rund 3.000 Stipendiat_innen und der Wiedererkennungseffekt für Ihre_n persönliche_n Betreuer_in wird durch ein Foto sehr unterstützt. Es bedarf hierbei aber keiner professionellen Aufnahme in einem Fotostudio.

Welche Sprache, Schriftart und Schriftgröße soll ich für meine Bewerbungsunterlagen verwenden?

Wir erwarten Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Zeugnisse, Bescheinigungen, Gutachten etc. können auf Englisch verfasst sein. Dokumenten in anderen Fremdsprachen sollte eine Übersetzung beiliegen. Die Wahl der Schriftart und -größe steht Ihnen frei, sie muss aber gut lesbar sein. Zeugnisse und Bescheinigungen müssen nicht amtlich beglaubigt sein.

Ich bin zurzeit im Ausland und kann den angebotenen Termin des Auswahlgespräches daher nicht persönlich wahrnehmen. Gibt es die Möglichkeit, über Skype oder Ähnliches das Vorstellungsgespräch durchzuführen?

Auswahlgespräche per Skype und vergleichbaren Medien sind zugunsten einer persönlichen Gesprächsatmosphäre aktuell nur in großen Ausnahmefällen gestattet. Diese sind nur mit vorheriger Rücksprache mit der Abteilung Studienförderung möglich.

Was mache ich, wenn ich die Vertrauensdozentin/den Vertrauensdozenten, mit der/dem ich ein Gespräch führen soll, weder telefonisch noch per E-Mail erreiche?

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Bisher hat sich noch niemand bei mir mit einem Terminvorschlag für das Auswahlgespräch gemeldet. Was mache ich jetzt?

Sollten Sie vier Wochen lang gar nichts hören, dann kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam den Dingen auf den Grund gehen und eine Lösung finden können.

Gibt es eine Kleiderordnung für die Auswahlgespräche bei der FES?

Sich zu bewerben ist ein ernster Prozess. Kleidung bringt Respekt für Personen und Situationen gleichermaßen zum Ausdruck. Es gibt für unsere Auswahlgespräche keine Kleidungsordnung oder –vorschrift. Wir empfehlen Ihnen, Kleidung zu tragen, in der Sie sich wohlfühlen und entspannt sein können.

Wohin wende ich mich, wenn ich zu dem Gespräch ein Feedback geben möchte? Und bleibt das unter uns?

Wir nehmen jedes Feedback ernst und freuen uns über jedes Feedback, ob positiv oder negativ. Bitte wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns. Selbstverständlich begrüßen wir es auch, wenn Sie Ihrem/ Ihrer Gesprächspartner_in Ihr Feedback übermitteln; ob direkt nach dem Gespräch oder erst ein paar Tage später, überlassen wir Ihnen.Für alle Beteiligten gilt natürlich gleichermaßen, dass wir einen respektvollen, freundlichen Umgang miteinander erwarten und voraussetzen. Sollten Sie Ihr Gespräch oder auch nur einzelne Momente darin wider Erwarten als misslungen oder negativ erlebt haben, sich ungerecht behandelt oder nicht wohl gefühlt haben, möchten wir Sie ausdrücklich ermuntern, uns dies mitzuteilen, da wir der festen Überzeugung sind, dass die Qualität unserer künftigen Arbeit dadurch nur besser werden kann. Sie werden auf jeden Fall Gehör finden. Wenn Sie nicht ausdrücklich auf Vertraulichkeit bestehen, teilen wir aus Gründen der Fairness und der Transparenz unseren Gutachter_innen mit, dass uns Kritik zu einem von ihnen geführten Gespräch erreicht hat und möchten versuchen, zwischen Ihnen beiden zu vermitteln. Es ist menschlich, dass zwei Gesprächspartner_innen ein und dieselbe Situation völlig unterschiedlich wahrnehmen können und dadurch Missverständnisse entstehen, die sich im Nachhinein hoffentlich klären lassen.
Gibt es ein Assessment-Center oder eine Gruppendiskussion?

Nein. Wir verzichten auf Prüfungssituationen dieser Art ganz bewusst und legen Wert auf zwei persönliche Gespräche mit Ihnen.

DAS GESPRÄCH

Wann und wo findet normalerweise das Gespräch statt?

Sowohl Zeitpunkt als auch den Ort des Auswahlgespräches stimmen Sie mit dem/der Gutachter_in direkt ab, nachdem wir Sie per Mail über den weiteren Fortgang informiert haben. Bitte sprechen Sie es offen an, wenn ein von dem/der Gutachter_in vorgeschlagener Termin z.B. mit einer Klausuren- bzw. Prüfungsphase Ihres Studiums kollidiert und Sie ihn deshalb nicht wahrnehmen können. Ein idealer Ort ist aus unserer Sicht ein Büroraum in der Hochschule, im Unternehmen, der Klinik, der Bibliothek o.ä. Gerne versuchen wir auch, in den Büroräumen der FES je nach Verfügbarkeit einen Raum zu organisieren. Für nicht optimal halten wir sehr betriebsame Orte wie z.B. ein Café. Zugunsten einer persönlichen Gesprächsatmosphäre sind Auswahlgespräche per Videotelefonie (Skype u.ä.) nicht gewünscht; es gibt jedoch Ausnahmen, die mit der Abteilung Studienförderung abzustimmen sind. Von Auswahlgesprächen in privaten Räumlichkeiten raten wir unseren Gutachter_innen eindeutig ab. Sollten Sie dennoch zu einer Privatadresse eingeladen werden, sprechen Sie uns bitte an.

Im Gespräch möchte ich keine bzw. nicht alle meine persönlichen Informationen preisgeben. Ist das okay?

Ihre Bewerbungsunterlagen sind die Grundlage, auf der das Gespräch mit Ihnen aufbaut. Dass Sie diese ehrlich, glaubwürdig und authentisch zusammengestellt haben, setzen wir voraus. Von unseren Gutachter_innen erwarten wir, dass Sie für eine offene und positive Gesprächsatmosphäre sorgen, um Ihnen die bestmögliche Chance zur Darstellung Ihrer Person zu geben. Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass Sie uns alle privaten Details Ihres Werdegangs offenbaren müssen. Beispiel: Ist eine mehrmonatige „Lücke“ in Ihrem Lebenslauf aufgrund einer persönlich herausfordernden, schwierigen Zeit entstanden (beispielsweise durch Krankheit, Familienereignisse usw.), so müssen Sie nicht erzählen, um was genau es dabei ging.

Welche Relevanz haben deutsche Sprachkenntnisse im Gespräch?

Die Auswahlgespräche werden grundsätzlich auf Deutsch geführt. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass sich Gutachter_in und Bewerber_in in einer Fremdsprache unterhalten haben, weil sie z.B. zufällig beide als Muttersprache eine andere Sprache als Deutsch haben.

Wie läuft ein Auswahlgespräch ab?

Ein strukturiertes Auswahlgespräch setzt sich im Grunde aus folgenden drei Punkten zusammen: 1. dem gelungenen Einstieg (Begrüßung, ggf. etwas Smalltalk), 2. der Gesprächsführung anhand der drei Auswahlkriterien Leistung/ Persönlichkeit/ Engagement und 3. dem positiven Abschluss. Allen Gutachter_innen ist eine offene und freundliche Atmosphäre wichtig. Es geht niemandem darum, Sie bewusst zu verunsichern oder einzuschüchtern. Im Gegenteil! Wichtig ist, mit Ihrer Hilfe ein möglichst umfassendes Bild von Ihrer Person zu bekommen und einschätzen zu können, ob Sie in das Stipendienprogramm der FES passen und umgekehrt dieses zu Ihnen.

Welche Fragen werden mir gestellt? Worüber wird gesprochen?

Weder zum Ablauf noch zum Inhalt des Auswahlgesprächs gibt es ein vorgegebenes oder immer wiederkehrendes Schema. Es gibt auch keinen von der FES festgelegten Fragenkatalog, den unsere Gutachter_innen mit Ihnen im Gespräch durcharbeiten. Uns ist wichtig, dass unsere Gutachter_innen das Auswahlgespräch individuell auf die Bewerberin/ den Bewerber abstimmen. Grundlage sind immer Ihre Bewerbungsunterlagen sowie Ihr individueller Lebenslauf. Der/Die Gutachter_in hat vor dem Gespräch mit Ihnen Ihre Unterlagen studiert und sich ein erstes Bild von Ihnen gemacht. Er/Sie wird dabei Punkte ausfindig machen, die er/sie näher mit Ihnen besprechen wird: beispielsweise Ihre Studien- und Auslandspläne, Ihr Promotionsthema, Ihr Engagement und Ihre Interessen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie Fragen zum aktuellen Zeitgeschehen gestellt bekommen und warum Sie sich bei der FES um ein Stipendium bewerben. Die meisten Gutachter_innen werden mit Ihnen ein offenes Gespräch führen, um sich ein Bild von Ihnen, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Motivation zu machen; es gibt auch manche Gutachter_innen, die nach einer Liste von Fragen vorgehen, die sie allen Bewerber_innen stellen. Dies überlassen wir den Gutachter_innen selbst. In Vorbereitung auf Ihr Gespräch beantworten Sie sich selbst beispielsweise diese Fragen einmal in Ruhe für sich: „Was habe ich mir vom Studium erwartet?“, „Wie stehe ich zur Sozialen Demokratie und welche Aspekte interessieren mich davon besonders?“, „Was soll nach meinem Studium oder der Stipendienzeit für mich kommen?“, „Welche Nachrichten und Themen haben mich in letzter Zeit besonders beschäftigt?“, usw. Wenn Sie selbst Fragen an die/den Gutachter_in haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen.

Wie lange dauert ein Auswahlgespräch?

In der Regel dauert ein Auswahlgespräch zwischen 45 und 90 Minuten. Es kommt insbesondere bei den Gesprächen mit Promovierenden häufiger vor, dass sich zwischen den Gesprächspartner_innen ein äußerst interessanter fachlicher Dialog zum Promotionsthema entwickelt, was dazu führen kann, dass das Gespräch länger dauern kann.

Was sind typische Fehler von Kandidat_innen während des Auswahlgesprächs?

Es gibt für uns keine typischen Fehler bei den Auswahlgesprächen. Durch unser mehrstufiges Bewerbungsverfahren und die Tatsache, dass zwei persönliche Auswahlgespräche mit unterschiedlichen Persönlichkeiten geführt werden, relativieren sich „Fehler“ oder ungeschickte Verhaltensweisen in der Regel sehr schnell.

Wie bereite ich mich fachlich am besten auf das Gespräch vor?

Dies ergibt sich im Grunde von selbst aus Ihrem individuellen Studien- bzw. Promotionsverlauf. Sollten sich im Leistungsbild auch sehr schlechte Noten zeigen, wird der/die Gutachter_in Sie nach den Gründen fragen: Waren Sie hier nicht gut vorbereitet? Gab es zu dem Zeitpunkt eventuell biographische Besonderheiten (Krankheit, ein außergewöhnliches Ereignis etc.), die Sie am Lernen stark hinderten? Oder studieren Sie am Ende eventuell das für Sie falsche Fach und würden lieber wechseln?

Was ist, wenn ich eine Frage mal nicht beantworten kann, weil ich die Antwort schlichtweg nicht weiß?

Wir empfehlen, dies offen zu sagen. „Entschuldigung, das weiß ich leider nicht“ ist besser, als auf gut Glück eine Antwort zu erraten.

Neben den fachlichen werden im Gespräch sicher auch persönliche Kompetenzen unter die Lupe genommen? Welche sind das, und wie kann ich mich auf die Fragen vorbereiten?

Durch Ihre Noten und Leistungsnachweise lässt sich bereits ein relativ objektiver Eindruck Ihrer fachlichen Kompetenz gewinnen, jedoch sind vielschichtige Persönlichkeits- und Charaktereigenschaften oder Ihr gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein um ein Vielfaches schwieriger zu erfassen und zu beurteilen. Wir suchen Stipendiat_innen, die politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion mitbringen. Ihre persönliche Kompetenz zeigt sich insbesondere während der persönlichen Gespräche mit unseren Gutachter_innen. Ihren eigenen Lebenslauf kennen Sie gut und wissen, was Sie bisher geleistet haben. Schauen Sie vor dem Gespräch auch noch einmal in Ihre eigenen Bewerbungsunterlagen. Ihr_e Gesprächspartner_in wird sich an den von Ihnen eingereichten Dokumenten orientieren und nachfragen. Umso wichtiger ist, dass Sie uns stetig auf dem Laufenden halten bei neuen Studienleistungen. Auch Neuerungen oder Veränderungen in Ihrem gesellschaftspolitischen Engagement sind relevant. Fehlende Angaben können sich zu Ihrem Nachteil auswirken.

Wie fit sollte ich in Bezug auf das tagesaktuelle, politische, und gesellschaftliche Geschehen sein?

Als politische Stiftung gehen wir davon aus, dass Sie ein gesellschaftspolitisches Interesse mitbringen, über das Tagesgeschehen und zentrale Ereignisse informiert sind und sich mit verschiedenen Standpunkten dazu auseinandergesetzt haben. Im Auswahlgespräch geht es aber weniger darum, tagesaktuelle Nachrichten bei Ihnen „abzufragen“, sondern vielmehr darum, Ihre Standpunkte kennenzulernen und mit Ihnen zu diskutieren.

Was muss ich über die FES wissen?

Wir erwarten von Ihnen nicht, dass Sie die FES schon in allen Details kennen. Nützliche Informationsquellen sind unsere Webseiten, offiziellen Social Media Auftritte, unsere Publikationen und natürlich die Medien sowie Internetsuchmaschinen. Aber je informierter Sie sind, umso sicherer werden Sie sich selbst fühlen. Klassische Eckdaten wie den Namensgeber unserer Stiftung und unsere Tätigkeitsfelder sollten Sie kennen. Ebenso interessiert uns natürlich, was Sie sich von Ihrer Stipendienzeit bei der FES erwarten und ob Sie eine erste Idee davon haben, ob und wie Sie sich selbst bei uns einbringen möchten.

Wie viel muss man über die Geschichte der SPD wissen?

Auch hier gilt: Wir erwarten von Ihnen nicht, dass Sie die uns in ihren Werten nahestehende SPD und deren Geschichte in allen Details kennen.

Wie nah sind sich Stiftung und Partei?

Die FES und die für sie aktiven Menschen verstehen sich als Teil der sozialdemokratischen Wertegemeinschaft und der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland und der Welt. Unsere Arbeit orientieren wir an den Grundwerten der Sozialen Demokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Als gemeinnützige Institution agiert die FES selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit und von der uns nahestehenden Partei rechtlich und tatsächlich unabhängig.

Ich bin kein Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Ist das ein Problem?

Nein. Bei politischen und auch konfessionellen Stiftungen ist es im Grunde dasselbe: Ihre eigenen Überzeugungen sollten zu der Stiftung passen. Wichtig ist uns, dass Sie sich der Sozialen Demokratie verbunden fühlen und Sie ihre Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit teilen. Die Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei ist jedoch nicht erwünscht, sofern Sie sich ernsthaft für ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben – wovon wir natürlich ausgehen. 

Wie gehe ich mit der eigenen Nervosität um?

Eines vorweg: Angst braucht niemand vor unserem Bewerbungsprozess oder den daran beteiligten Personen zu haben. Gehen Sie davon aus, dass das Auswahlgespräch keine klassische Prüfungssituation darstellt, aber auch keine lockere „Plauderstunde“: Uns ist wichtig, Talente und Potentiale zu finden, zu entdecken und zu heben, auch diejenigen zu ermutigen, die sich ihrer Potentiale und Leistungen (noch) gar nicht bewusst sind oder sie (noch) nicht gut darstellen können – aber auch zu erkennen, wenn ein_e Bewerber_in unsere drei Kriterien nicht erfüllen kann und nicht zur FES und ihrer Stipendiat_innenschaft passt. Dass Sie verständlicherweise etwas aufgeregt sind und sich womöglich das allererste Mal in eine solche Gesprächssituation begeben, ist uns bewusst. Unsere Gutachter_innen sind geschult und sensibilisiert für diese Tatsache. In aller Regel reduziert sich eine anfängliche Nervosität im Laufe der Gespräche schnell, da uns eine angenehme Gesprächsatmosphäre für beide Seiten wichtig ist. Unsere Empfehlung: Seien Sie Sie selbst und vertrauen Sie sich. Und wenn sich Ihre Nervosität gar nicht legen möchte, sprechen Sie dies ruhig offen an.

Wie soll ich als Bewerber_in mit Brüchen, Lücken oder Umwegen in meinem Lebenslauf umgehen?

Kaum ein Lebenslauf ist „perfekt“ und schnurgerade – und gerade das kann eine Bewerbung auch sehr interessant machen. Offenheit und Ehrlichkeit ist immer die beste Lösung: Dass Sie eine Lücke oder einen Bruch oder bestimmte Umwege in Ihrem Lebenslauf gut darlegen (z.B. aufgrund einer persönlich herausfordernden, schwierigen Zeit oder neuer Erkenntnisse,
die Sie z.B. zu einem Studienfachwechsel geführt haben) und damit offen umgehen können, ist wichtig. Für uns ist das Gesamtbild entscheidend. Eine überzeugende Persönlichkeit und gesellschaftspolitischer Einsatz sind uns genauso wichtig wie gute Leistungen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann schreiben Sie uns: Stipendien(at)fes.de

Stand: 10/ 2019

Abteilungsleiterin

Judith Illerhues

stv. Abteilungsleiter

Martin Johr

Kontakt

Friedrich-Ebert-Stiftung Studienförderung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
 

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in den Austausch treten. Ihre Ansprechpersonen in der Abteilung Studienförderung finden Sie hier.

 

Seit über 90 Jahren unterstützen wir begabte junge Menschen während ihres Studiums.
Willkommen sind uns Bewerbungen aus allen Fachrichtungen. Eine diverse Stipendiat_innenschaft liegt  uns sehr am Herzen. Wir fördern Studierende und Promovierende, weil gesellschaftspolitisch engagierte junge Menschen für die Zukunft unserer Demokratie notwendig sind.