Bewerbung

Wir öffnen Türen...

Bildungsgerechtigkeit bedeutet gleiche Chancen für alle. In vielen Fällen sind diese Chancen nicht gegeben. Deshalb machen wir uns für Menschen stark, die nur begrenzte finanzielle Möglichkeiten haben oder die aus Familien mit Migrationshintergrund stammen. Wir möchten sie zum Studium oder zur Promotion motivieren. Gleichzeitig schaffen wir einen Rahmen für die Weiterentwicklung ihres gesellschaftspolitischen Engagements.

...für ambitionierte Persönlichkeiten

Persönlichkeit und gesellschaftspolitischer Einsatz sind uns genauso wichtig wie gute Leistungen – so definieren wir Begabung. Wir fördern junge Talente, die Verantwortung übernehmen und sich ehrenamtlich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie engagieren. Wir erwarten außerdem gute bis sehr gute Leistungen in der Schule und im Studium.

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Und jetzt bewerben!

Unsere Förderung teilt sich in Programme für Deutsche und Bildungsinländer_innen sowie Ausländer_innen. Als Bildungsinländer_innen gelten alle Personen, auf die  § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit) zutrifft. Wer zum Studium nach Deutschland gekommen ist, bewirbt sich für die Programme für Ausländer_innen.

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits BAföG oder ein Deutschlandstipendium bekommen bzw. sich darum bewerben. Sobald Sie in die Studienförderung der FES aufgenommen werden, müssen allerdings andere Förderungen enden, da eine Doppelförderung nicht möglich ist.

Sie können sich für fast alle Fachgebiete bewerben. Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie sich je nach Förderprogramm nur bis zu einer bestimmten Semesteranzahl bewerben können.  Für die Grundförderung von Deutschen und Bildungsinländer_innen gibt es für Studienanfänger_innen im ersten Hochschulsemester und Master-Studierende zudem terminliche Fristen.

Frisch von der Schule? Studienanfänger_innen (nur Deutsche und Bildungsinländer_innen) im ersten Hochschulsemester beachten bitte, dass die Zusage für unser Stipendium aufgrund des Aufbaus des Bewerbungsverfahrens und des Sitzungsturnus des Auswahlausschusses nicht vor Beginn des Studiums vorliegen kann. In der Regel erfolgt die Zusage gegen Ende des ersten Semesters, bei frühen Bewerbungen unter Umständen auch bereits in den ersten beiden Monaten des ersten Semesters. Zur Studienfinanzierung wenden Sie sich vor Beginn also ggf. an das BAföG-Amt. Im Gegensatz zu einem Stipendium besteht auf BAföG-Leistungen auch ein Rechtsanspruch. Studienanfänger_innen empfehlen wir in ihrem Interesse, sich zu bewerben, wenn sie sich ihres Leistungsniveaus und ihrer Studienfachwahl sicher sind, da sich ein Studienfachwechsel in der Bewerbungsphase ggf. nachteilig auswirken kann.

Schon am Studieren an der (Fach-)Hochschule? In der regulären Grundförderung können sich Studierende fast aller Studiengänge nach Erhalt erster überdurchschnittlicher Leistungsnachweise – also ab dem zweiten Semester – ohne Fristen und ohne weitere formale Vorgaben bewerben.

Abteilungsleiterin

Judith Illerhues

Kontakt

Friedrich-Ebert-Stiftung Studienförderung Godesberger Allee 149 53175 Bonn

E-Mail-Kontakt
 

 

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Bewerbung, finden Sie hier Ihre Ansprechperson aus dem Bewerbungsteam.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen für folgende Arbeitsbereiche der Abteilung Studienförderung:

  • Auswahl von Bewerber_innen
  • Ehemaligenarbeit
  • Kommunikation
  • Solidaritätsfonds
  • Bildungsgerechtigkeits­fonds

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in den Austausch treten.

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