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In die Schlussrunde führte eine lebhafte Diskussion über die neue rechtliche Situation, die durch die Vorlage des „Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ entstanden ist.
Mit diesem Gesetz würde die Deutsche Bibliothek vor die Aufgabe gestellt, bundesweit das kulturelle Erbe - auch insoweit es sich in sogenannten „unkörperlichen Veröffentlichungen“ darstellt - zu archivieren.
Neben den rechtlichen Fragen waren auch die Formen möglicher Kooperationen zwischen den verschiedenen mit der Archivierung von Websites befassten Projekten Gegenstand der Schlussrunde.
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