Vor 40 Jahren...
17.09.1970: Sofortprogramm für den Umweltschutz von der Bundesregierung vorgelegt
Vor dem Jahreswechsel 1969/70 hat das Thema „Umweltschutz“ in der Bundesrepublik, trotz einiger Vorstöße Willy Brandts in den Wahlkämpfen 1965 und 1969 keine Rolle gespielt. Erst mit Bildung der sozial-liberalen Regierung und den internationalen Entwicklungen zum Thema Umwelt wurde es auch in Deutschland politisch und gesellschaftlich relevant, vor allem durch die ‚Rhein-Vergiftung’ im Juni 1969, die der Gesellschaft durch das größte Fischsterben der Nachkriegszeit Umweltverseuchungen direkt vor Augen führte.
1969 griff Willy Brandt das Thema Umwelt in seiner Regierungserklärung auf und forderte Schutzmaßnahmen vor allem auf dem Gebiet der Luft- und Wasserverunreinigung und vor Lärmbelästigung, womit die Politik vor allem auf die zunehmende Umweltbelastung infolge des Industriewachstums reagierte.
Das Sofortprogramm für den Umweltschutz welches 1970 vorgelegt wurde, enthielt u.a. Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Autoabgase, gegen Insektizide und Gewässerverunreinigungen. Außerdem wurde Ende 1970 ein Programmplanungsreferat „Umweltkoordinierung“ im BMI gegründet.
Diesem folgte 1971 das erste Umweltprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik, in welchem über 100 Gesetze und Verordnungen angekündigt wurden, die sich vor allem an den Entwicklungen in den USA und Großbritannien orientierten. Auch die bis heute gültigen Prinzipien der Umweltpolitik: Verursacher-, Vorsorge- und Kooperationsprinzip wurden mit diesen Maßnahmen formuliert.
1974 wurde dann im Zuge des neuen Umweltbewusstseins das Umweltbundesamt gegründet, sowie das Bundes-Immissionsgesetz verabschiedet. 1976 kamen das Wasserhaushalts- und Abwasserabgabengesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz hinzu.
Umweltpolitik wurde in dieser Zeit auch Europaweit ein Thema. 1970 rief der Europarat zum „Europäischen Naturschutzjahr“ aus, in dem auch die erste europaweite Umweltkampagne initiierte wurde. Auf der Europäischen Naturschutzkonferenz des Europarates vom 9.-12. Februar 1970 in Straßburg sollte ein Übereinkommen über Grundsätze für die Erhaltung und Verbessung der Umwelt, sowie die Ausarbeitung einer Europäischen Naturschutzdeklaration diskutiert werden. Der „Deutsche Naturschutztag“ vom 25.-30. Mai 1970 in Berlin knüpfte thematisch an diese Konferenz an.
Regierungserklärung Willy Brandts vom 28. Oktober 1969
