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Audiovisuelle Sammlungen

Merkblatt zum Thema Fotorechte

Liebe BenutzerInnen,
die neuen Medien, insbesondere die digitale Form von Fotos und deren Verbreitung im Internet werfen neue Fragen auf und erfordern einen sensiblen und korrekten Umgang mit Bildrechten. Des weiteren wurde im Jahr 1998 eine Änderung (und damit Verschärfung) des Fotorechts und dessen Anpassung an europäisches Recht vorgenommen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie auf einige Punkte hinweisen:

1. Fotos mit Rechten des AdsD

  • Es wird eine Archivgebühr in Höhe von € 40,- pro Foto erhoben. Diese Gebühr gilt für alle Fotos mit unseren Rechten. Sie dient der Deckung der Kosten für die Erhaltung und Sicherung der Originale sowie der Bereitstellung digitaler Images. Des weiteren erbitten wir 2 Belegexemplare an unsere Adresse.
  • Das AdsD wird als Quelle genannt (einschließlich der Signatur des Bildes), der Fotograf namentlich am Foto ausgewiesen.
  • Die Materialkosten werden Ihnen entsprechend unserer Preisliste in Rechnung gestellt.

2. Fotos mit Fremdrechten

Fotos von Fotografen und Agenturen, mit denen wir Sondervereinbarungen über die Nutzung ihrer Fotos getroffen haben

  • Die Materialkosten werden Ihnen entsprechend unserer Preisliste in Rechnung gestellt und an das AdsD bezahlt.
  • Die Veröffentlichungsgebühren werden mit den Fotografen/Agenturen selbst ausgehandelt und an sie gezahlt; diese bekommen ggfs. auch die Belegexemplare.
  • Das AdsD wird als Quelle genannt (einschließlich der Signatur des Bildes), der Fotograf namentlich am Foto ausgewiesen.

Fotos von Fotografen und Agenturen, mit denen wir keine Sondervereinbarungen über die Nutzung ihrer Fotos getroffen haben

  • Diese Fotos werden seit 1998 nicht mehr ohne weiteres von uns ausgegeben.
  • Der Benutzer muß selbst mit dem Fotografen/der Agentur in Kontakt treten und ggfs. eine schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers zur Herausgabe des/der Fotos vorlegen.
    Die danach ggfs. entstehenden Materialkosten werden Ihnen entsprechend unserer Preisliste in Rechnung gestellt und an das AdsD bezahlt.
  • Die Veröffentlichungsgebühren werden dann ggfs. an den Fotografen selbst gezahlt; dieser bekommt auch die Belegexemplare.

Fotos von Fotografen und Agenturen, von denen uns bekannt ist, daß die Weitergabe ihrer Fotos problematisch ist, werden von uns nicht ausgegeben (zumeist amerikanische Agenturen). Wir können lediglich über die Existenz bestimmter Fotografien und deren Zuordnung zu Agenturen bzw. Fotografen informieren. Der Benutzer muß sich dann selbst um die Herausgabe dieser Fotos bei den Urhebern bemühen.

In den Fällen, in denen der Benutzer trotz intensiver Recherche weder Rechtsinhaber noch Rechtsnachfolger ermitteln konnte empfehlen wir, einen schriftlichen Hinweis zu formulieren, in dem dieses erklärt wird und der Rechteinhaber aufgefordert wird, ggfs. mit dem Benutzer in Kontakt zu treten. Dieser Hinweis sollte in der Publikation oder Ausstellung deutlich sichtbar veröffentlicht werden. Das AdsD wird in solchen Fällen seitens des Benutzers von evtl. Ansprüchen der Berechtigten freigestellt. Es empfiehlt sich, 3 Jahre lang (bis zum Ablauf der Frist) den Betrag für ein mittleres Honorar (vgl. Übersicht über Bildhonorare, hrsg. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) bereitzustellen, um ggfs. den Ansprüchen des Urhebers begegnen zu können.

3. In der Regel ist ein Foto 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung, bei künstlerischen Fotos 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, zur Benutzung freigegeben. Es gibt jedoch Ausnahmen.

4. Der Benutzer hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Benutzers erklärt das AdsD sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Wir bitten, dazu bei Auftragserteilung unseren Benutzerantrag auszufüllen. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und das AdsD ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.

5. Jede einzelne Benutzung der gelieferten Vorlagen ist honorarpflichtig. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Dem Benutzer werden ausschließlich einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Benutzer erwirbt kein Recht zur Weiterübertragung der Nutzungsrechte.

6. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Benutzer. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Benutzer das AdsD von diesen Schadenersatzansprüchen freizuhalten.

7. Eine Haftung für inhaltliche Aussagen wird ausgeschlossen.

Bonn, im Dezember 1998