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Baugewerkschaften vor 1933

Bestand: 0,60 lfd.m.
Laufzeit: 1902 - 1939
(Stand: 30.6.2003)

Zur Organisationsgeschichte

Als die Koalitionsfreiheit und damit praktisch die Vereinigungsfreiheit 1869 in Deutschland eingeführt wurde, war auch der Weg frei für den Zusammenschluß örtlicher Gewerkvereine und die Gründung von Berufs- oder Fachgewerkschaften auf nationaler Ebene. Dies war auch zugleich die Geburtsstunde des Allgemeinen Maurervereins am 13. Januar 1869 in Berlin. Ende 1868, am 28. Dezember 1868, konstituierte sich der Allgemeine Deutsche Zimmererverein in Braunschweig. Erster Vorsitzender der beiden neugegründeten Fachvereine war der Zimmermann Gustav Lübkert. Direkt nach Bildung des Maurervereins wurde von August Bebel eine Internationale Gewerkschaftsgenossenschaft der Maurer und Zimmerer in Dresden gegründet. Beide Organisationen vereinigten sich nach 1875 zu einer einheitlichen Bauarbeitergewerkschaft.
Wenige Wochen nach Gründung des Maurervereins kam es zu einem ersten Streik im April 1869, der seine Anfänge bei den Zimmerleuten in Berlin nahm, da die Arbeitgeber den Forderungen des Gesellenkomitees nach Verhandlungen über Löhne und Arbeitszeit nicht entgegenkamen. Am Ende standen feste Vereinbarungen - die ersten Tarifverträge -, die die Forderungen der Arbeitnehmer berücksichtigten. Ähnlich wie die Zimmerer setzten auch die Maurer im Mai 1869 die Verkürzung der Arbeitszeit mit Hilfe von Streiks nieder.
Die Durchsetzung solcher sozialer Fortschritte führte dazu, dass sowohl Unternehmer als auch die staatliche Obrigkeit, die dem sog. "Vierten Stand" der Arbeiter (neben Adel, Kirche und Bürgertum) ablehnend gegenüberstanden, auf deutlichen Konfrontationskurs gingen und ihrerseits weitere Maßnahmen ergriffen. Die Kampfansage des Staates führte mit der beginnenden Wirtschaftskrise 1874/75 zu einer Verbotswelle und zu empfindlichen Schwächungen der Arbeitnehmerorganisationen. Einen vorläufigen Höhepunkt markierten die sog. Sozialistengesetze von 1878, deren zufolge neben der Sozialdemokratischen Partei auch sämtliche gewerkschaftlichen Dach- und Branchenverbände verboten wurden. Die einzige Möglichkeit der Bauarbeiter, ihre berufsbezogenen Interessen weiter vertreten zu können, bestand in der Bildung kleiner lokaler Fachvereine. Nachdem die Sozialistengesetze 1890 nicht mehr verlängert worden sind, traten mehrere Zentralverbände der Beschäftigten des Baugewerbes wieder hervor. Diese umfassten die Maurer, Bauhilfsarbeiter, Zimmerer, Glaser, Dachdecker, Stukkateure und Maler.
Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts setzten die Baugewerkschaften einen Meilenstein: es gelang ihnen bis 1907, für 40 % und in den folgenden Jahren für die Mehrheit ihrer Mitglieder geregelte Arbeitsverhältnisse durchzusetzen und tarifvertraglich festzuhalten. Der besondere Erfolg der Baugewerkschaften wurde auch daran deutlich, dass zwischen 1890 und 1910 die Maurerlöhne 80 % stiegen, wobei der eigentliche Lohnsprung zwischen 1905 und 1910 lag. Dieser Erfolg führte auch zur Stärkung der gewerkschaftlichen Dachverbände: des Zentralverbands der Maurer Deutschlands, des Zimmererverbands, des Zentralverbands der deutschen Bauhilfsarbeiter, der weiteren Berufsgewerkschaften (Stukkateure, Maler, Lackierer und Anstreicher, Glaser, Dachdecker, Isolierer, Steinsetzer, Pflasterer, Asphalteure, Töpfer und Steinarbeiter) sowie des Zentralverbands der christlichen Maurer.
Der Erste Weltkrieg hat große Lücken in die Organisation der Bauarbeiter gerissen, da von ihren Mitgliedern mehr einberufen worden sind als aus anderen Berufen. Bereits vor Kriegsausbruch wurde die Weiterentwicklung zu einer Industriegewerkschaft thematisiert, in der die Arbeiter nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert werden sollten. Im Rahmen der wirtschafts-politischen Neugestaltung nach dem Ersten Weltkrieg kam beim Deutschen Bauarbeiterverband der Gedanke hinzu, alle Beschäftigtengruppen in der gesamten Bauwirtschaft in einer einheitlichen gewerkschaftlichen Organisation zusammen-zufassen, was jedoch scheiterte. Dafür wurde 1922 auf dem Verbandstag in Leipzig der Deutsche Baugewerksbund gegründet, der laut Satzung, "alle in der Bauindustrie sowie der Industrie der Steine und Erden ständig beschäftigten Arbeiter" und "Werkmeister, Lehrlinge, jugendliche[n] Arbeiter und Arbeiterinnen" umfasste - eine neue Ära der Baugewerkschaft begann. Als eine Besonderheit des Baugewerksbund im Vergleich zu anderen Gewerkschaften kam hinzu, daß er neben der direkten gewerkschaftlichen Interessenvertretung auch die Umgestaltung der Wirtschaft als einer seiner wesentlichen Aufgaben ansah und dies auch satzungsgemäß festhielt.
Die sechs Jahre der Aufwärtsentwicklung zwischen 1923 und 1929 waren auch im Baugewerbe gekennzeichnet durch eine konjunkturelle Erholung. Auf der anderen Seite gab es auch hier ein langsames Wiederanknüpfen an die Löhne vor 1914. Bis 1929 entwickelten sie sich teilweise steil aufwärts. Die Baugewerkschaften waren in diesen Jahren erneut der tarifpolitische Schrittmacher für andere Branchen.
1927 übernahm Nikolaus Bernhard die Führung im Baugewerksbund. Er war der letzte Vorsitzende vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. Mit ihm erfolgte auch die Übersiedlung des Sitzes des Bundesvorstandes von Hamburg nach Berlin. Während der Ära von Nikolaus Bernhard gab es nur ein einziges Jahr mit regulären Tarifverträgen auf wirtschaftlich solidem Grund: 1928. Ab Oktober 1929 setzte die dramatische wirtschaftliche Talfahrt ein, die zwar weltweit deutlich spürbar war, aber Deutschland am härtesten traf - am deutlichsten manifestiert durch die enorme Arbeitslosigkeit. Zwar herrschte in den Jahren davor auch im Baugewerbe stets Unterbeschäftigung, die aber zu einem gewissen Teil aus der saisonbedingten Arbeitslosigkeit während der Winterpause herrührte. Immerhin war schon im Jahresdurchschnitt 1925 jedes siebte Mitglied des Baugewerksbundes erwerbslos, 1926 jedes vierte.
Infolge des folgenschweren Sozialabbaus seitens des Staates mußten die Gewerkschaften mit ihren Unterstützungsleistungen einspringen. Sie wurden 1930 im Vergleich zu 1927 mehr als verdoppelt und umfassten mehr als die Gesamteinnahmen der Bundeskasse. Als die Arbeitgeber 1929 die Kürzung der Bauarbeiterlöhne forderten, konnte der Baugewerksbund diese zwar noch bis Ende 1930 halten, mußte dann aber doch nachgeben, als das Kabinett Brüning Ende 1931 die Tarifautonomie aufhob und zugleich eine weitere Lohnreduzierung von zehn bis 15 Prozent gesetzlich anordnete. Bis 1932 wurden die Bauarbeiterlöhne um 35 % gegenüber dem Stand von 1930 abgebaut. Daran konnte auch der letzte Reichstarifvertrag vom März 1933 für Hoch-, Beton- und Tiefbauarbeiter nichts ändern.
Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler 1933 stürmten SA-Verbände am 2. Mai 1933 die Gewerkschaftshäuser und internierten die einzelnen Vorstände. Der staatlich sanktionierte Terror traf auch viele aktive Mitglieder und Funktionäre der Baugewerkschaften. Eine Reihe von ihnen kam in "Schutzhaft", mußte langjährige Gefängnisstrafen verbüßen oder wurde umgebracht. Sämtliche - freie, christliche, liberale und nationale - Gewerkschaften wurden rasch aufgelöst und in die Deutsche Arbeitsfront (DAF) überführt. Die Gleichschaltung war vollzogen und damit auch die Ausschaltung offener und freier gewerkschaftspolitischer Auseinandersetzungen. Innerhalb der folgenden 12 Jahre sollte sich daran nichts ändern.

Zum Bestand

Der Bestand der Baugewerkschaften vor 1933 umfasst 0,60 lfd.m. und hat eine Laufzeit von 1902 bis 1939. Darin befinden sich verschiedene maschinenschriftliche Manuskripte, in denen die Geschichte des "Verbands der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weissbinder Deutschlands" nachgezeichnet wird. Ein handschriftliches Manuskript aus dem Jahre 1932 beschreibt die Entwicklung der Zimmererbewegung. Daneben enthält der Bestand mehrere handschriftliche Protokollbücher von Mitgliederversammlungen des "Zentralverbands der Stukkateure" 1903 - 1914 und des "Zentralverbands der Zimmerer Deutschlands" 1902 - 1921. Darüber hinaus sind schwarzweiß Fotos von Personen anlässlich diverser Veranstaltungen zu finden, die nicht genau datierbar sind sowie verschiedene Aufnahmen des Erholungsheims des Deutschen Baugewerksbundes.