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Aktuelle Themen & Veranstaltungen (6/ 2000)

 

Berliner Erklärung

Ergebnis der internationalen Konferenz
"Verbreitung von Hass im Internet"
vom 26. / 27. Juni 2000

 

  1. Wir alle halten das Internet für das Medium unseres Jahrhunderts und eine erheblichen Gewinn für das Zusammenleben aller Menschen,
  • weil damit Wissen und Informationen global nahezu in Echtzeit weltweit verbreitet und unbeeinflusst von Grenzen und Herrschaftsstrukturen jedermann zugänglich gemacht werden können,

  • weil es Kontakte und die Kommunikation zwischen Menschen jeder Herkunft, Hautfarbe und Denkweise möglich macht oder erleichtert,

  • weil es demokratische Mitbestimmung und die aktive Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern ungeachtet von Wohnort und Lebensmittelpunkt erleichtern kann,

  • weil damit durch E- Commerce und andere Anwendungsmöglichkeiten neue wirtschaftliche Chancen entstehen, die möglichst vielen Menschen zugute kommen sollen.

Aus diesem Grund treten wir für den Ausbau des Internets, für die Förderung seiner Möglichkeiten und für die Zusammenarbeit von Industrie, Zivilgesellschaft und Nationalstaaten bei der Gestaltung des Internets ein.

  1. Wir unterstreichen unsere gemeinsame Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat und haben muss, seine Meinung auch im Internet frei zu äußern und zu verbreiten, sowie sich auch dort ungehindert zu informieren. Diese globale Möglichkeit macht den spezifischen Wert des Internet als globales Kommunikationsmedium aus.
  2. Aus diesem Grund halten wir an dem Grundsatz fest, dass Zensur nicht stattfinden darf und Kommunikation und wirtschaftliche Kontakte nicht behindert werden dürfen.

  3. Wir sehen jedoch gleichzeitig mit großer Sorge, dass das Internet auch dazu genutzt werden kann und zunehmend genutzt wird,
  • Straftaten vorzubereiten und zu begehen,

  • Nutzen aus der Verletzung legitimer Rechte etwa an geistigem Eigentum von Künstlern, Autoren und anderen Urheberrechtsinhabern zu ziehen,

  • die notwendigen Schutzregelungen eines wirksamen Jugendschutzes zu umgehen oder ins Leere laufen zu lassen und insbesondere

  • Hass gegen Einzelpersonen und gegen Teile der Bevölkerung, insbesondere gegen Minderheiten zu verbreiten und zu schüren, und damit das friedliche Zusammenleben zwischen den Menschen zu zerstören oder in Gefahr zu bringen, nicht allein in der Gesellschaft eines Landes, sondern auch über die Grenzen hinaus.

 II

Was also tun?

  1. Skeptiker meinen, unsere modernen Gesellschaften müssten mit diesem Widerspruch und diesen neuen Gefährdungen leben. Wir sind nicht dieser Auffassung. Die heutigen technischen und politischen Möglichkeiten bieten andere und bessere Perspektiven.

  2. Wir wollen Straftaten im Internet und die globale Verbreitung und kommerzielle Ausbeutung von gesellschaftszerstörerischem Hass via Internet auch nicht wehrlos dulden oder einfach hinnehmen. Wir unterstreichen vielmehr den Grundsatz, dass auch online verboten sein muß, was offline verboten ist.
  3. Beiden, sowohl dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung wie auch der Informationsfreiheit sind in allen Staaten Grenzen gezogen. Beide, also Informations- und Meinungsfreiheit, aber auch ihre verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen sind Ausdruck des Wertekonsenses einer Gesellschaft.

  4. Entsprechend dem globalen Charakter des Internet muss deshalb unser Ziel sein, einen globalen Wertekonsens zu schaffen und international wenigstens einen Mindestbestand an Strafbestimmungen zu vereinbaren, die festlegen, welche Handlungen weltweit strafbar sind und welche Überschreitungen der Meinungsfreiheit nirgendwo hingenommen, sondern überall strafrechtlich verfolgt werden.
  5. Das ist das Ziel, auch wenn wir heute meilenweit davon entfernt sind.

  6. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind Zwischenschritte nötig und denkbar, die an unterschiedlichen Punkten ansetzen können, z. B.:
  • Regelungen für einzelne besonders gefährdete Bereiche, über die Einigkeit leichter erreicht werden kann. So sind wir in der Ächtung von Kinderpornographie weltweit ein gutes Stück weitergekommen. Die Ächtung der Verbreitung von Hass gegen Minderheiten, von fremdenfeindlicher Hetze und rassistischen Parolen im Internet sollte als nächstes folgen.

  • Auch regionale Standards über Strafbestimmungen können wirksame Zwischenschritte darstellen, selbst wenn damit die globale Reichweite des Internet beeinträchtigt und eine weltweit wirksame Strafverfolgung erschwert ist.

  • Die technische Entwicklung und der Einsatz geeigneter Filterprogramme, etwa für Schulen, Eltern und unterschiedliche andere Nutzergruppen, können ebenfalls wirksame Zwischenschritte bilden und sollten deshalb gefördert werden.
  1. Bei der Strafverfolgung von Internet-Crimes kann und muss manches verbessert werden. Hier sind vor allem die Nationalstaaten aufgerufen, Lücken etwa bei Zuständigkeitsregelungen zu schließen und die Kooperation über die Grenzen insgesamt zu intensivieren.

  2. Die Festlegung verbindlicher strafrechtlichen Mindeststandards ist Aufgabe der nationalen Gesetzgeber und der Vereinbarung über die Grenzen hinweg. Daneben aber tragen auch die Nutzer des Internet, zivilgesellschaftliche Interessengruppen und Wirtschaftsunternehmen Verantwortung für das Zustandekommen und die Durchsetzung eines globalen Wertekonsenses.

Wer die Verbreitung von Hass im Internet als Gefahr für das Zusammenleben von Menschen bewertet, der muss nicht auf die globale strafrechtliche Ächtung und Verfolgung solcher Aktionen warten. Er kann und wird vielmehr verstärkt auf Kooperation und Selbstverpflichtung der Beteiligten setzen, z. B. auf

  • die Selbstverpflichtung von Internet-Unternehmen, Schmäh- und Hassliteratur nicht in ihr Sortiment einzustellen. Die Bereitschaft von amazon.com "Mein Kampf" nicht nach Deutschland auszuliefern, ist ein begrüßenswerter Anfang. Er reicht aber nicht aus;

  • die Selbstverpflichtung von Internet-Musikverlagen oder von Internet-Auktionshäusern, Lieder bzw. Objekte von Hass-Gruppen nicht ins Programm oder den Katalog aufzunehmen;

  • die Selbstverpflichtung von Internet-Providern, Websites mit Parolen, die zum Hass gegen Fremde, religiöse oder ethnische Minderheiten, gegen Behinderte oder Schwule aufrufen, nicht aufzunehmen oder nach Bekanntwerden unverzüglich zu entfernen, gehört ebenfalls dazu.

Solche Selbstverpflichtungen sollten in Zukunft stärker eingefordert werden. Gerade hier kann auch ein wichtiger Beitrag von zivilgesellschaftlichen Organisationen liegen.

  1. Von dieser Berliner Konferenz zur Bekämpfung von Hass im Internet soll das Signal ausgehen, dass Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein globales Bündnis zur Bekämpfung der Verbreitung von Hass gegen Minderheiten bilden, um sicherzustellen, dass künftig das Internet als Medium der freien Diskussion aller Kulturen seinen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben aller Menschen leisten kann.


©Friedrich Ebert Stiftung | net edition Joachim.Vesper | juni 2000